Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
x 2Í tz. 5549. Die bey den General- Commanden zur Verrichtung der Hausdienste aus den Invaliden-Häusern commandirte Mannschaft har ihre Kleidung bisher auf Rechnung des Kan- zelley - Spesen - FondeS 'erhalten. Nachdem jedoch seither die Invaliden selbst mit einer angemessenen Kleidung, welche nebst einem Unterkleide in einem Ueberrocke besteht, versehen wurden, und somit die bey den General-Commanden als Hausdiener verwendeten Invaliden mit dieser allgemein ewt- geführten und ohnehin auf Rechnung des betreffenden Invaliden-Hauses zu beziehenden Invaliden-Montur hinlänglich bedeckt sind, so haben diese Ueberrocke für derley Hausdiener wieder abzukommen, und sind denselben keine neuen Ueberrocke mehr auf Rechnung des Kanzelley - Spesen - Fondes anzuschaffen. Von der Montur und Rüstung der Mannschaft und Pferde. Woher die 2nvaliden, welche bey den General-Comwan- den ju Hausdiensten verwE Det werden, threMontur zu erhalten haben. Hkth.a«, iS. 3tm.8i8.Mi486, M ,» I*. Aug 8i8.Mii4i,