Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Von den Feuergewehren, und der Munition. *49 U Von der Ablieferung der Waffen. §. 6782. Von den Gewehrs - Reparaturs - Pauschgeldern ist die Reparation der Feuergewehre zu bestreiken, und es sollen daher unter kriegscommiffariatischer Anweisung nur solche Feuergewehre in die Zeughäuser abgegeben werden, welche nicht mehr zu repariren, sondern ganz unbrauchbar sind. rtens: Alle jene Gewehre, wo bey dem Laufe die schwache Spermaß beym Zündloche herab streift, unter dem Mittel die Spermaß 1 Zoll stehen bleibt, und vorn von der Mündung auf 2 Zoll herab streift, sind als unbrauchbar anzunehmen, und vom Zeughause durch brauchbare zu ersetzen. 2tens : Alle jene Gewehre, wo bey dem Laufe die schwache Spermaß beym Zündlochs herab streift, dagegen aber in der Mitte, und vorn bey der Mündung die Spermaß hält, aber selbst oberhalb der Mitte stehen bleibt, und folglich stärker als die schwache Spermaß sich zeigt, sind als unbrauchbar anzusehen, da vorzüglich im Pulversacke die gehörige Eisenstärke berücksichtiget werden muß. 3te»s: Alle jene Gewehre, wo bey dem Laufe die schwache Spermaß vor dem Zündloche stehen bleibt, in der Mitte um 1 Zoll, und oben bey der Mündung um die ganze Länge der Bayonnett-Hülse herab streift, sind als noch brauchbar anzusehen und ferner zum Dienste beyzubehalten. 4tens : Alle jene Gewehre, wo bey dem Laufe die schwache Spermaß vor dem Zündloche stehen bleibt, so auch oben und vor der Mitte hält, allein bey der Mündung über die Bayonnett - Hülsen - Lange herab gehr, sind als Ausschuß zu betrachten. 5tens: Was die ausgebrannten Zündlöcher betrifft, findet man keine besondere Instruktion nothwendig, als da der Caliber für das Zündloch von 1 Linie und 3 Puncten zeigt, ob der Lauf verschränkt werden muß, oder nicht. §. 5788. Vor der Abgabe der mit Gebrechen behafteten Feuergewehre in die Zeughäuser, von welchen die Batrer-ie zu weich, und die Schlagfedern nicht mit der erforderlichen Schnellkraft versehen sind, müssen die Regiments-Büchsenmacher versuchen, dieselben zum Dienste brauchbar Herzustetten, wo alsdann nur diejenigen, welche durch diesen Versuch zu repariren nicht möglich sind, zur Abgabe gebracht werden dürfen. §. 57ü/|. Wenn sich Feuergewehre vorfinden, welche auffallend stoßen, was besonders nach einem Kriege der Fall ist,.indem dieselben mit allzu kurzen, nicht nach der Vorschrift mit der gehörigen Anzahl Gewinde versehenen Schwanzschrauben reparirt wurden, so sind sie zur zweckmäßigen Abänderung in die Zeughäuser abzugeben. §. 5785. Die Regimenter und CorpS sollen jederzeit besorgt seyn, sich nach Möglichkeit an das completteWaffenerforderniß,und zwar in mustermäßigen Sorten zu halten; sie sollen sich der etwa beyhabenden überflüssigen einzelnen Bestandtheile durch deren Abgabe mittelst Entwurfes an das nächste Zeughaus entledigen, und sich mit ihren Armaturs- Sorten bloß auf den dienstleistenden completten Stand, mit Inbegriff der Beurlaubten, beschränken. tz. 5786. Sobald die Armee auf den Friedensstand gesetzt wird, haben die Regimenter und CorpS die über den completten Friedensstand beyhabenden überzähligen Gewehrgattungen an die betreffenden Zeughäuser abzugeben, um den für dieselben erforderlichen Vorrath an Waffen bestimmen zu können. Welche Gewehre -in th Zeughäuser akzugeben sind. Hkth. flttt i3. Apr. 8i5.1 tg9), „ 9. (Sep. 819.1 5816. Was vor der Abgabe derselben die Regiments - Büchsenmacher zu versuchen haben, Hkth. am 3. Apr. 817.1 *463. „ „ 19. SOTtii) 817.1 3919. Welche Feuergewehre zur Abänderung in die Zeughäuser abzuliefern sind. Hkth. am >0. Feb. 609. K 3,8. „ ,, S. Apr. 817.1 ,463. Die Regimenter und Corps sollen bloü die auf den completten Stand erforderlichen Waffen beybehalten. Hkth. am,4. Nov. 751. ,» 4. Dec. u „ ,7. Jun. 772. „ >5. May 779« „ 17.SftoV. 801.1 3,ii. .. ,6. May 808. w 71. Warum die überzähligen Waffen an die Zeughäuser ad- zuführen sind, wenn die Armee auf den FriedenSstand gesetzt wird. Hkth. am 3o. Apr. 749. , ,3. Feb. 781- , 17.9io».802.I 3m. , 12. Jun. 816.1 4462. , 7, Sep« 816,16473.