Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Von der MontUr und Rüstung der Mannschaft und Pferde. 113 Ausweis. vorräthige Montur. N. N. Compagnie betreffend. Für beständig tragbare Sorten, die in allen Zeiten verwendet und dem Manne angeschrieben werden müssen. welche nicht über die Hälfte der Tragzeit getragen worden, welche im ersten Jahre oder in der ersten Hälfte zur Tragzeit zu verwende«, mithin auf dieverflosseneaufzurechnen, und als neue zu behandeln sind. Alte Sorten, welche über die Hälfte der Tragzeit getragen worden, folglich das zweyte Jahr oder auf die zweyte Hälfte erst verwendet, und dem Manne rückwärts angeschrieben, sohin als alte behandelt werden. Band Vi. 39 ©renafetcc í 5JlÜ3cn. Koqueiorc. &űíáf>int>cnfd;na'ieu. lorniftec. 'Pafrontafdjen. (gartoufcftc. ___________ #anbrtemen. __________ DíocPeí. ßeibet. JpoíjStnűfccn (gaujHnge). ftofen. öaftien. Jpemben. #all&inbin. fiain afcfren. ___________ <s 5 (ochiemen. _______ ßeberne J&anbfd)ube. Sittel. Dííkfef. 8 et£>el. 5 ?iffel. Jpofs mitten unb gäitfilinge. 6ofen. ©afften, Jpemben. JpalébinDen. Samafd;en. ©toefriemen. _____ ßeberne^anbj'djiibe. ___