Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

)4 XVI. Hauptstück. VI. Abschnitt. A r, NI e r k u n g e n. r) Das Régimentö-P ro to coll, so wie auch die C o mp ag ni e-B ü cher und die von Abgängigen snii-- genommenen Montur s-Specificationen sind nicht nur auf die vorgeschriebene Art einzuleiten und fortzuführen, und mit Ausgang eines jeden Jahres abzuschließen, sondern auch, um zu sehen, daß Alles von Zeit zu Zeit eingetragen worden sey, bey der Musterung und bey Transferirung eines Mannes dem respi- cirenden Feld-Kriegs-Commissär vorzulegen. Was weiter zu beobachten ist, enthalten nachstehende Puncte. 2) Obgleich das Regiments - Protocoll eigentlich nur die r i ch t i g e E i n n a h m e und Ausgabe enthalten darf, so sind doch die e i n g e f ü h r t e n Vormerkungen über gewisse in die Ausweis-Tabelle ein sch ragende Empfange und Ausgaben, welche dle Compagnie - Bücher an. sich enthalten, deß- wegen in dem Regiments-Protocolle aufzuführen norhwendig, ungeachtet sie nicht rndas Sum m ari um gezogen werden, weil eines Theils ein Grund feyn muß, woraus man die Ausweis-Tabelle stellen, und man anderen Theils eine sichere Probe haben kann, das; bte Compagnie nichts ausgelassen hat. 3) Die im Regimenre hm-und her Transferirten sind mchtindaö Regiments-Protocolls-Summarium einzuziehen, sondern nur anzumerken, indem es eine Sache ist, welche nur die Compagnie angeht, weil die Leute nichts Anderes mit sich nehmen, als das, was sie am Leibe haben, und dieses auf das Regiments-Magazm keinen Bezug hat. 4) Wenn gleich laut Normales dem Regiments gewöhnlich alle halbe Jahre erst der wahre Empfang von den Monturs-Commissionen zukommt, und dieser dem Protocolle und der Ausweis-Tabelle gleich seyn sollte, so müssen dennoch alle jene Empfangs-Posten in das Protocoll von Zeit zu Zeit eingetragen und der Com­pagnie vorgeschrieben werden, die das Regiment von der Oeksnoniie - Commission auf eigene Quit­tung in loco empfangen hat, und worüber es die förmlichen Gegenscheine erhalt. Sie müssen in das Pro­tokoll »orgemerkt werden, weil, sobald man auf die halbjährigen C 0m m i ssi 0 n s-Ep tra c te warten, und bis dahin nichts in Empfang nehmen wollte, man auch nichts den Compagnien vorschreiben konnte. 5) Weder dem Absenten, noch dem Beurlaubten ist eher ein Monturs-Stück anzuschreiben, als bis er es empfangen hat, jedoch darf die Anschreibung, er mag es empfangen haben, wann er will, «uf die Gebührzeit geschehen. Wenn ein lange abwesender Mann zweyfache Stücke zu fordern hat, so wird ihm eines in natura abgereicht, das andere aber, wenn er sich dasselbe aus Eigenem angeschafft hat, von der Commission im Gelde bezahlet, und beyde werben auf die Gebühr angeschrieben. D ie Regimenter können bey eintretender Categorie die Montur nur auf den Loco-Stand erhalten. 0) Wenn ein Mann auf Urlaub geht, desertirt, stirbt, entlassen oder transferirt wird, so muß die Compag- nie alle jene Stücke, welche sie vor ihm empfangen und in Vorrath auf Verrechnung geführt hat, wie auch jene Stücke, welche ein Eingerückter, Absenter oder Beurlaubter auswärts und die Compagnie auch für ihn empfangen hat, darum gleich in das Regiments-Magazin einliefern, und in Ausgabe bringen, weil sie über den effectiven Stand keine Monturs-Stücke haben darf, sondern alle jene Sorten, welche sie auf Verrechnung führen müssen, effectiven Leuten gehören. 7) Obgleich einem abwesenden Manne keine neue Montur, bis er sie wirklich erhalten hat, angeschrieben, noch das Leibel oder die Holzmütze erzeugt werden darf, so müssen dennoch die alten Sorten, sobald deren Trag­zeit verstrichen ist, aus der Ursache mit anderen außer Stand in Ausgabe gebracht werden, weil beriet) Sorten zu den effectiven nicht mehr gehören, wenn gleich der Mann ohne Montur im Compagnie-Buche geführt werden sollte. 8) Von den nach dem Monath-Acte statt Entlassener gestellten Recruten müssen nicht nur die completten Mon- rurs-und Lederwerks-Sorten, sondern auch die Riemen und Batterie-Deckel in Empfang genommen werden. 9) In der Ausgabe der Rubrik abgenützt darf keine andere Montur und Rüstung eingetragen werden, als welche die Dauerzeit wirklich ausgehalten hat, und da es eine solche Rubrik ist, welche die Haupt- ausgabe ausmacht, und unter dieser viel Ungebühr, die nicht leicht einzusehen ist, eingebracht werden kann, so tnuß Mann für Mann durchgangen, und hieraus ein Summarium verfaßt werden. Indem man der Compagnie nur auf den effectiven Stand, ausschließlich der Auswärtigen, die Montur heraus gibt, so kann so leicht die Abnützung den neuen Empfang nicht übersteigen, wenn man hiervon jene Recruten ' ; ' . . .

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