Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

XVI. Hauptstück. IV. Abschnitt. In die erstere tragt nahmlich der Officier das Materiale, welches er den Zuschneidern übergibt, eigenhändig ein, der Zuschneider aber setzt, wenn er seinen Schnitt geendigt hat, nach vorher gegangener Meldung an den Officier, die geschnittenen Sorten, nach den Clasi sen und Gattungen specificirt, selbst ein, und überglbt sie hiernach dem Officiere, der sich bey dieser Gelegenheit von dem richtigen classenweisen Schnitte dadurch überzeugen kann, wenn er unversehens aus jeder Elaste und Gattung einige Stücke heraus nimmt, und sie mit beit Patronen vergleicht, welches er auch, um die Zuschneider in immerwahrender Aufmerksam- keit zu erhalten, dann und wann während des Schnittes thun muß. Der bey jeder Manipulation angestellte Rechnungsbeamte, welcher es sich vorzüglich an­gelegen halten muß, die Verschneidungsbücher ununterbrochen a jour zu halten, und in sol­che die geschnittenen Sorten, besonders jene von Tuch, ebenfalls nach den Classen specificirt, einzutragen, hat gleich nach jedem Schnitte die Proportion der Classen-Eintheilung zu cal- culiren, vorzüglich aber die Ersparung oder den Einschnitt, wozu in den Verschneidungsbü­chern die Rubriken vorgeschrieben sind, zu berechnen, das eine Resultat, wie das andere, aber dem Manipulations-Officiere anzuzeigen, der, im Falle einer merklichen Ersparung, wenn diese reel und ohne eine Verkürzung oder Verschmälerung entstanden ist, den Zu­schneider, der sie hervor brachte, zur Aufmunterung und Aneiferung der übrigen zu belo­ben , im Falle eines Einschnittes aber dem betreffenden Zuschneider seine Unachtsamkeit zu verweisen, ihn durch die Ober-und Untermeifter gründlich belehren zu lassen, und wenn er, ungeachtet aller Belehrung und Ermahnung, doch in der Folge nicht mehr Aufmerksamkeit zeigen sollte, ihn ohne Rücksicht auf jene Charge ganz vom Schnitte zu entfernen hat. Man weiß aber auch aus der Erfahrung, daß die in den Manipulations-Eptracten erscheinende Ersparung nicht immer von der Art der Verschneidung selbst, sondern sehr oft von der Anwendung unrichtiger Dividenten, und hiernach unrichtig berechneter Gebühr her­rühre, so daß bey genauer Ansicht der Sache oft alle Ersparung schwand, und statt deren sogar Einschnitt ausfiel. Es ist daher nothwendig, strenge daraufzu halten, daß von den Manipulationen bey Berechnung der Gebühr die von dem Hofkriegsrathe fest gesetzten Dividenten-Ausmaßegenau beobachtet, und die Manipulations- Extrakte sammt den Zahlungs-Listen sogleich nach benunc.- nathlichen Abschlüsse an dieKanzelley abgegeben, und von dieser, sowie von den respicirenden feldkriegscommissariatischen Beamten, dem diese Richtigkeit vorzüglich obliegt, ohneZeitver- lust genau revidirt werden, indem nur hierdurch die von dem Vortheile des Aerariums so unzertrennliche Genauigkeit zweckmäßig erhalten, und nur nach vollkommen richtig gestellter Gebühr die wahre Ersparung eruirt werden kann. B ey der Leder-Manipulation ist die strengste ununterbrochene Obachtsamkeit der Of­ficiere, Ober - und Untermeister nothig; es wird bey derselben eine ununterbrochene Aufsicht zu unterhalten seyn, damit die Lederhäute mit Geschicklichkeit und gut angewandter Specu- lation auf das wirthschaftlichste geschnitten werden. Dieser nützliche Schnitt besteht darin, daß aus einer Haut anfänglich, so viel als mög­lich , die wesentlichsten größten Hauptbestandtheile, z. B. aus einer Sämischhaut Patron- taschen-Riemen unb Bandaliere, aus einer Glanz-Terzenhaut Satteltaschen und Patronta­schen-Deckel rc., aus dem größeren Abfalle die mittleren Bestandtheile, und sofort die klein­sten so lange ausgeschnitten werden, bis nur noch der zu gar keiner Manipulation anwend­bare, mithin zu verkaufende Abfall übrig bleibt. Die Manipulations-Officiere werden sich die gegenwärtigen Anleitungen stets gegen­wärtig halten, oder wenigstens in's Gedächtniß zurück führen, wenn sie solche öfters durch­lesen, und wenn die Stabs-Officiere und Mithafter, und hiervon besonders jene, welche die specieüe Aufsicht über die Manipulation haben, sie mehrmahl daran erinnern, und dem Ma­nipulations-Geschäfte ebenfalls eine anhaltende strenge Aufmerksamkeit und Aufsicht widmen.

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