Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)
46 Wöchentliche HauptrVisltae fion , und wer bey derselben zu intcrveniren bat. Hkth.am»». Nov.79». E3256. Vertheikung der Arbeit- Hkth. am 20. Rov- 79«. L 32L6. keit und vollkommene Professions-Kenntnis; gesehen werden muß. Es ist dann die Sache der Manipulations - Officiere, sich durch eigene genaue Ue'oerzeugung zu versichern, daß die Vi- sitirung der eingehenden Sorten durch die Meister und Altgesellen mit jener Aufmerksamkeit geschehe, welche der Dienst fordert. Es ist nicht genug, daß die eingehenden Sorten in Absicht auf ihre Bearbeitung visi- tirt, sondern es ist unumgänglich nothwendig, daß sie auch in Absicht auf ihre Form und Größe beurtheilt, und gegen die Patronen (versteht sich nach jeder Claffe) gehalten werden, damit nicht durch die Arbeiter davon geschnitten, und das eine oder andere Stück verstümmelt wird, was auch durch die beste Arbeit nicht ersetzt werden kann. Es darf sich niemahls ganz auf den visirirenden Untermeister oder Altgesellen verlassen werden, sondern selbst der Officier von der Manipulation, und vorzüglich der betreffende Obermeister hat dabey öfters und täglich nachzusehen, und die Visitirenden dazu zu verhalten, daß sie eines Theils in keinem Falle einige schlecht oder nachlässig bearbeitete Stücke an- nehmen, sondern solche so lange ausstoßen, bis sie gehörig und vollständig gut bearbeitet sind. Voraus gesetzt, daß zu dem Vifitirungs - Geschäfte nur die verlässigsten Meister und Gesellen gewählt werden, muß derjenige, den solches trifft, es jedes Mahl eine ganze Woche hindurch bey der betreffenden Manipulation verrichten, und dieser Visitirende hat dann nicht genug gethan, wenn er die unechten Arbeitern ausstoßt, sondern er muß auch die liefernden Professionisten von den Gebrechen ihrer Arbeiten und von den Fehlern, die sie gemacht haben, überzeugen, und sie belehren, wie sie solche verbessern und in Zukunft ganz vermeiden können. Diejenigen Professionisten, welche nach vorher gegangenen hinlänglichen Ermahnungen und Belehrungen dennoch fortfahren, schlechte und nachlässige Arbeit zu liefern, werden von der Commissions - Arbeit ausgeschlossen. Jedes Individuum, das zur Visitirung verwendet wird, muß mit einem die Anfangsbuchstaben seines Vor-und Zunahmens ausdrückenden Stampel versehen seyn, und damit jedes visitirte und angenommene Arbeitsstück bezeichnen, wonach es wieder die Sache des Manipulations-Officiers, dann der Ober-und Untermeister ist, der Visitirung fleißig nachzusehen , und auch Hierinfalls die Befolgung der höchsten Vorschriften zu handhaben. §. 5371. Da nach der bey den Monturs- Commissionen bestehenden Ordnung weder von den Manipulationen, noch von sonst jemand irgend ein Monturs-oder Rüstungsstück mein Departement abgegeben werden darf, bevor es nicht gehörig visitirt und gestämpelt worden ist, so wird zu dessen gewisseren Befolgung fest gesetzt, daß . alle achttägigen Einlieferuugen der Schneiderey-, Wäsch-und Leder-Manipulation in jeder Woche Freytags früh, vor ihrer Abgabe an die Departements, durch die Stabs - Officiere, Mithafter säinmtlicher Departements- und Manipulations-Officiere, mit Zuziehung der Ober-und Untermeister und jener Gesellen, welche in derselben Woche die Visitirung zu besorgen hatten, durchgängig genau visitirt werden , wobey darauf zu sehen und zu untersuchen ist, wie weit die gute Erzeugung aller Monturs - und Rüstungs - Sorten von 8 zu 8 Tagen mit mehr oder weniger Aufmerksamkeit oder Verwendung der Officiere, Ober-und Uutermeister betrieben wird, da es jedem einleuchren muß, daß die Erzeugung guter, mustermäßiger Monturs-und Rüstungs-Sorten nur durch anhaltende Thätigkeit und zweckmäßiges Zusammenwirken der Manipulations-Of- siciere und Meister erreicht werden kann. Nach jeder wöchentlichen Haupt - Visitirung haben die Stabs-Officiere und Mithafter über den Befund jeder Art der Manipulations - Erzeugnisse dem Commando die Anzeige zu machen. §. 5372. Die Manipulations - Officiere haben auch darauf die genaueste Obsorge zu tragen, damit ihnen in Vertheilung der Arbeit von Tuch, Wäsche und Leder-Sorten keine ParteyXVI. Hauptstü cf. [ IV. A bfchnit t.;