Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)
Sind sodann die verlangten Materialien und Sorten in den betreffenden Departements vorgerichtet, abgemessen oder abgezählt, und ausgenommen, so werden sie durch die Milizer-Professionisten daselbst abgehohlt, und in die Manipulation gebracht, wo sie wieder abgezahlr, und die Materialien in Gegenwart des Mithafters in das Aufnahms-Protokoll (Nro. 46 und 47) ausgenommen werden. Zeigen sich Anstände, so wird der Officier, von welchem die Materialien gefaßt werden, herbey gerufen, das ganze Materiale noch- mahls ausgenommen, und nach gänzlicher Uebereinstimmung in die Vorrathskammer der Manipulation gebracht. §. 5326. Ist dann ein Zuschneider mit seinem Materiale, welches er im Zuschnitte hat, fertig, und es wäre befohlen worden, Küttel zuzuschneiden, so übergibt ihm der Manipulations- Officier so viele Stücke Zwilch, als er für gut findet, und schneidet die ihm zum Vorschneiden übergebenen Stücke mit Nummer und Ellenmaß ein, wie es die Verschneidungsbüchel- chen (Nro. 48) von » bis n zeigen. Die Anzahl der aus diesem Zwilche geschnittenen Küttel mußderZuschneider selbst nach Classen unb Gattungen in sein Zuschneidbüchelchen eintragen; wenn er damit ganz fertig ist, es dem Officier anzeigen, und demselben das Zuschneidbüchelchen sammt dem erübrigten Reste übergeben. Auf diesem Reste muß das Ellenmaß genau und deutlich angemerkt, und auf jedem Ende derselben der Stämpel des Uebergebers aufgedrückt seyn, damit, wenn sich in der Folge zeigt, das- dieser abgegebene Rest nicht so viel an Ellenmaß enthält, als darauf geschrieben steht, man zugleich weiß, wer denselben abgegeben hat. tz. 5327. Sodann läßt sich der Officier die von dem Zuschneider in seinem Verschneidungsbüchel angemerkre Anzahl der geschnittenen Sorten vorzählen, und in seiner Gegenwart durch einen Werk-oder anderen Meister einige Stücke untersuchen, ob sie auch nach jener Elaste geschnitten sind, mit welcher sie mit dem Claffenstämpel bezeichnet wurden; ob auch die gehörige Anzahl großer, größerer und übergroßer, mittlerer, kleiner und noch kleinerer Stücke erzeugt worden ist. Damit jeder Zuschneider in die Kenntniß gelange, wie viel von jeder Monturs-Sorte auf 100 Stück nach den verschiedenen Elasten und Gattungen gehören, muß in jeder Manipulation sich eine große Tafel befinden, worauf die Elasten und Gattungen aller Monturs-Sorten enthalten sind. §. 5323. Jedes Monturs-Stück »ruß mit dem Commissions-Stämpel, der auch die Jahreszahl enthält, und welche alle Jahre geänderr wird, dann mit dem Claffenstämpel, der Nummer des Zuschneiders, und, wenn die Sorten erzeugt werden, auch mit der Nummer des Erzeugers und Visikirenden versehen seyn. §. 5829. W enn nun die zugefchnittenen Sorten rückfichtlich ihrer Anzahl und ordentlichen Zuschneidung untersucht und richtig befunden worden sind, so werden dieselben bis zur Verausgabung an die erzeugenden Parteyen einstweilen in der Vorrathskammer aufbewahrt, die übernommenen Sorten von dem Officier in fein Verfchneidungöbuch (Formular Nro. 49) eingetragen, und dem Zuschneider das Zuschneidbüchelchen übergeben, mit welchem er sich zur Abrechnung zu dem Rcchnungsbeamten verfügt. §. 533o. Der Rechnungsbeamte hat fünf Verschneidungsbüchelchen zu führen, nähmlich über die größten, über die Eg ali fi rungs - und % breite n Tücher, über Hallina und Zeuge, über Leinwand, und über Zwilch (nach den Formularen Nro. 5o, 5i, 52, 53 und 54.) Von den Monturs-Com misstonen. 37 Nro. 46 und 47Beobachtung beym Zuschneiden. Hkth.am 10. Nov. 790. e ji56. Nro. 43. Ueberjählung und Untersuchung der zugeschnittenen Sorten. Hkth-am ró. ^v.790. £3*56. Stämpel eines reden Monturs-Stückes. Hkth. am 20. Nov.790. E 3256, » * 23. Sep. 794. Aufbewahrung der zuge- schnittenen Sorten in der Vorraths kanmcer. H.th-aM 20. Nov-790. E 3256. Nro. 49. Verschneidungsb-üchelchei, der Rechnungsbeamten. Hkth.am 20. Rov, 790. E 32.56, Nro. 5o, 5 51,53 und 5 4.