Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

Von den Monturs-Commissionen. 31 §. 5288. Damit die als unbrauchbar anerkannten Geräthschaften nicht zum zweyten Mahle vor­gezeigt werden können, sind sie in Gegenwart des Mithafters und Feld-Kriegs-Commiffärs , ganz zu zerschlagen. §. 5289. Die Erzeugung der Bett-Fournituren liegt bloß den Monturs-Commissionen ob. Für die angemessene Qualität, für die gute Bearbeitung und für die richtige Lange und Breite der hiernach verfertigten Bett-Fournitüren sind die Monturs-Commissionen dem Hoskriegsrathe verantwortlich. Um sich hierüber die gehörige Versicherung zu verschaffen, und auch den späteren Verkürzungen vorzubeugen, müssen die von den Commissionen er­zeugten Bett-Sorten an den äußersten vier Enden mit dem Stämpel der Commission deutllch und sichtbar bezeichnet werden. D ie Aufbewahrung sämmtlicher fertigen Bett-Fournituren, ihre Verrechnung, ihre Abgabe und Zurücknahme in und aus dem Belage, ihre Reinigung, Umarbeitung und Re­parationen, so wie auch die Erzeugung einfacher Betten aus den abgenützten zweyspännigen Fournituren, bleibt vor, wie nach, die Sache der Verpflegs - Magazine, und nur die statt der doppelten Winterdecken eingeführten zweyspännigen Kotzen müssen auch noch ferner, so lange sie nicht in den wirklichen Gebrauch gekommen sind, von den MonturS-Commissionen aufbewahrt und verrechnet werden, um sie nöthigen Falls auch als Pferdedecken für die leichte Cavallerie verwenden zu können. §. 5290. Es sind zwar alle Kotzen mit einem thierischen Fett bearbeitet, durch das Walken aber werden sie wieder davon, und zwar dergestalt befreyt, daß ein gut fabricirter und ge­hörig gewalkter Kotzen trocken, rein, elastisch, und ohne allen Geruch seyn müsse. Wenn demnach ein Kotzen diese Eigenschaften nicht hätte, und besonders einen fetten, ranzigen Ge­ruch von sich gäbe, so muß daraus auf einen ungebührlichen Gehalt eines zur Verfertigung verwendeten ranzigen unreinen Fetts geschlossen werden, und beriet) qualitätwidrige Kotzen könnten allerdings einen nachtheiligen Einfluß aus die Gesundheit zeigen, wenn auch diese nachtheilige Wirkung nicht bey allen Individuen einträte. Bey diesen Verhältnissen kommt es vor allem darauf an, daß die Monturs-Commissionen bcy der Uebernahme der neuen Kot­zen von Lieferanten die bestehenden Vorschriften einhalten, wornach solche hinlänglich ge­walkt, von der Walknässe gut ausgetrocknet, auf diese Art von allem bemerkbaren Fette gereinigt seyn müssen. Jeder Kotzen, bey welchem der Fall des Gegentheiles ein tritt, muß zurück gestoßen werden. Der Uebernehmer kann sich davon durch das Befühlen und den Geruch leicht überzeugen, und nur in diesem Zurückstoßen liegt vorzüglich die Möglichkeit, den nachtheiligen Einfluß auf die Gesundheit im Belage, und den Verlust hintan zu hal­ten, welchen der Staatsschatz durch das vermehrte Gewicht erleiden würde. Jedoch selbst dann, wenn sich bey der Uebernahme an diese Vorschriften gehalten wird, könnte bey Kotzen, welche längere Zeit in den Depositorien liegen, besonders zur Sommerszeit, ein widriger Fett­geruch sich entwickeln; die Kotzen müssen folglich von Zeit zu Zeit durchgelüftet und sehr rein gehalten werden. Derselbe Vorgang in Ansehung der Uebernahme von den MonturS- Commissionen, der Reinhaltung, Durchlüftung und des WalkenS liegt auch den Betten - Magazi­nen , und rücksichtlich der Uebernahme besonders den UebernahmS-Commissionen ob, wel­che letzteren daher auch in dem UebernahmS-Protocolle davon die Meldung zu machen ha­ben. Auch die Truppen - Commandanten haben daraufzu sehen, daß aus den Betten-Ma­gazinen zum Belage der gesunden und kranken Mannschaft nur gehörig gewalkte, vom Fette gereinigte Kotzen übernommen werden. Derselbe Fall tritt auch b y den selbstständigen Gar- nisons-und sonstigen Militär-Spitälern, überhaupt bey jeder Branche ein, welche Bet­tenfassungen bewirkt. Besonders ist das den Truppen und den anderen gedachten Branchen beygegebene ärztliche Personal dafür veraruwoftltch zu machen. Scrföfggiwg Dtr alő itrti Oraucb&ar anerfannten rätDfd&nften. §Eti?.am so, 9Tot>. 790. E 3256. <5*jeugung Der 23elt * 5our; nituren liegt Den 9Jiontur$* SommitTionen 06. £Fti>.<tltt 20, 790.E 3*56. SBie Set) Der Ue&erna&ttie Der lotsen »erjuge&en ifl. •ÖftMm »9- öct.819, E3293.

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