Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)
Mithafter und i oder 2 Binder herben rufen, von welchen letzteren die Verschlage in Gegenwart des Mithafters aufzubrechen sind. Der Packzettel wird heraus genommen, und die Stücke werden nach Nummern, und Ellenmaß von einem Unter-Offwier angesagt, auch jedes Stück in dem Packzettel vorgestrichen. Finden sich Anstände, so wird dieses auf dem Packzettel gleich angemerkt, die Nichtigkeit dieses Anstandes durch den Mithafter auf dem Pack» zettel bestätiget, und das beanstandete Stück bey Seite gelegt. Sind nun alle Verschlage ausgepackt, und die Stücke rücksichtlich ihres ausgeschriebenen Ellenmaßes richtig befunden, so werden sie dann im Beyseyn des Mithafters übermessen; zeigen sich bey dem Messen Anstände, so werden diese beanständeten Stücke ebenfalls bey Seite gelegt, und alle bey diesem Transporte sich gezeigten Anstände von dem Officier in das Meldungs-Protocoll eingetragen, und von ihm und dem Mithafter unterfertigt. Bevor nicht mit der betreffenden Commission, welche diesen Transport anher spe- bitte, gänzliche Richtigkeit gepflogen worden ist, dürfen derley beanständete Stücke nicht verwendet, sondern müssen separirt aufbewahrt werden, damit die betreffende Commission, wenn sie Zweifel über die gemachten Anstände Hägen sollte, mit den fehlerhaften Stücken über-- wiesen werden kann. h. 5238. Indem nun alle Monturs-Sorten, mit Ausnahme der Infanterie-Leibel, Holzmützen und Fäustlinge, aus genäßtem Tuche erzeugt werden, so ist das Nässen der Lüchereine Hauptbeschäftigung dieses Magazins, und erfordert eine genaue Controlle. Wenn daher Tücher genäßt werden sollen, so laßt der Officier so viele Stücke Tücher vorrichten, als nothwendig sind, sodann meldet er es dem Mithafter, und läßt den zu dieser Aufnahme bestimmten Beamten rufen; dieser verfügt sich sodann mit dem Nässungs- Protocolle in das Magazin, wo die zu nässenden Tücher in Gegenwart des Feld-Kriegs- Commissärs und Mithafters nach Nummer und Ellenmaß in das Nassungs-Protokoll des Off'.ciers und Beamten, welches für dieselben (wie Formular Nr. 16) ganz gleich ist, ausgenommen werden. Sodann werden diese Tücher entweder gleich von dem Magazine oder bey den Tuchrahmen aufgemacht, ein Stück nach dem andern in den Bottich (Boddmg) gelegt, während des Einlegens immer Wasser darauf geschöpft, und durch einen Mann mit Füßen getreten, damit das-Tuch durch und durch ganz naß und durchgeweicht werde. Smd nun diese Tücher ganz durchnäßt, so werden sie wieder aus dem Bottich gezogen, und auf einen daselbst angebrachten Baum gelegt, damit das überflüssige Wasser ablaufen könne, sodann auf die Tuchrahmen ausgehangen, aber weder in die Länge noch Breite gezogen, sondern nur, damit das Tuch eine gleiche Breite erhalte, unten ausgeglichen. Nach gänzlicher Trocknung werden die Tücher von den Rahmen genommen, in das Magazin gebracht, und in Gegenwar: des Mithafters und Feld - Kriegs - Commiffärs abgemessen , das Ellenmaß neuerdings darauf geschrieben, und jedes Stück an beyden Enden mir dem feldkriegscommiffariatischen Controll - Stämpel gestampelr. Nach gänzlicher Abmessung wird dann der Beamte, welcher hierzu bestimmt ist, herbey gerufen, und sämmtliche Stücke werden wieder nach dem Ellenmafie, welches sie nach der Raffung enthalten, aufgenommen, sogleich zusainmen gerechrret, und die sich ergebende Schwendung ausgeworfen, sodann von dem Feld-Kriegs -Commiffär gefertiget. In dem täglichen Rapport werden die in die Nassung gegebenen Tücher in Ausgabe, und die aus der Nassung erhaltene in Empfang gestellt. Bey dem Nässen der Tücher, bey bcm Aufspannen auf Rahmen, beym Abnehmen von denselben, so wie beym Abmessen nach der Nassung muß immer ein Schneidermeister oder ein Altgesell zugegen seyn. §. 6289. Um die Verrechnung der bey der T«chnas,ung sich ergebenen Schwendung genau lind durchaus glelchförmig zu bewirken, haben die Mentur^Cemmisiionen diesen Luchabgang Von den Monturs-Commissionen. 23 (*v. 16 3fri 'unö $Oe.ife, wie die Messung der Tücher bey den MonturS - Commissionen vor» zunehmen ist. Hkth.am ro.Nvv. 790. JE 3*56i, Nr. 16. Verrechnung der Sck Wendungen. Hkth .am 3.IuN. H06.E 174«. » » > >, Oct. 8«4»E 6c*6.