Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)

QíT XVI. Hauptstück. III. Abschnitt. Ungarische Schuhe. >3 Die Brandsohle mißt jede in der Lange 1 Schuh Y» Zoll übergroße, »»V- Zoll große oder erste Gattung, 10% Zoll mittlere Gattung. > t mißt jede in der Ballenbreite 3% Zoll übergroße, 3% Zoll gro­ße oder erste, 3% Zoll mittlere Gattung. » » mißt jede in der Ferfenbreite s7/8 Zoll übergroße, äTo/1ä Zoll \ große oder erste, aV8 Zoll mittlere Gattung. Der lange Rahmen hat jeder in der Lange i Schuh 6 Zoll! » » * » Breite lA » ^ durch alle Gattungen * kurze » * » » » Lange 8T4 » » gleich. » »99 Breite l » J Das^Gewicht von ein Paar Schuhen betragt i Pfund 24 Loth. Diese Schuhe unterliegen dermahl keiner sonstigen Aenderung, als daß die kleine Gattung nicht mehr erzeugt, und die Sohlen aller Schuhe mit kurzspitzlgen Schuhnägeln beschlagen werden. Die Benagelung der Absätze (jeder mit 5 Stück der größeren Gattung eiserner Nägel) geschieht, wie bisher, bey Verfertigung der Schuhe, die Sohlen hingegen werden bey der Compagnie beschlagen, und die gehörigen kleineren Nägel hierzu abgefaßt. Auf jeden Schuh sind i5 Stück Nägel bestimmt, die in die Naht der Sohle durch die Rahmen dergestalt einzuschlagen sind, daß vorn an der Spitze 1, und an jeder Seite bis hinter den Ballen 7 Stück eingetheilt werden. In Rücksicht der Procente geschieht dermahl die Erzeugung und auch die Abgabe an die Regimenter, bey welchen die Grenadiere und Füsiliere vereiniget sind, in drey Gat­tungen, und zwar bey 100 Paar 5 Paar übergroße, 40 Paar große ober erste und 55 Paar mittlere oder zweyre Gattung. Geschieht aber die Abgabe in abtheiligen Fassungen, wenn die Grenadier-Division von dem Regiment getrennet ist, so werden die Procente folgender Art verabfolgt, nähmlich für Füsiliere auf 100 Paar 4 übergroße, 39 große und 67 mittlere; für Grenadiere auf 100 Paar 14 übergroße, 38 große und 46 mittlere; auch den Jägern und übrigen Trup­pen werden die Procente, wie den Füsilieren, verabreicht. Diese Schuhe werden, wie bisher, nach vorgeschriebener Art, nähmlich die übergroßen über 12V4 und 12*4 bis 12%, dann die großen über 12 und n34 bis n*A, und die mittleren über u und io3/4 bis 10"Azölli- ge Leisten verfertiget, hingegen die kleinen 10 bis 9V4 Zoll langen Leisten, und die kleinen Patronen der Lederbestandtheile ganz außer Gebrauch zu bringen und zu vertilgen sind. Uebrigens müssen die Erzeugung und das sonstige Verhalten ganz nach bisheriger Vorschrift geschehen, auch sowohl bey eigener Erzeugung durch die Commissionen, als bey Einlieferung gen durch die Contrahenten genau darnach geachtet wetten. §. 487$. E i n Paar ungarische Schuhe. Zluch für ungarische Garnisons-Bataillone, dann für deutsche Cavallerie, Tschaikisten und das Militär-Fuhrwesen. Hkth. <im —@tf.8n. » » 16. 3(tl!'8ie.E{3ei7. ä3 Loth Oberleder, und zwar zu den Vorfüßen 5 Loth. 9 » Laschen 1 % » Die aus 2 Theilen geschnittenen Quatter 9 » 1 Theile 9 » D er Ueberstämm 2 Loth. Das Asterleder 3 ‘A Loth. 9 Flügelfutter 2 */4 Loth. j- 9 Loch.

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