Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)

Von der tlniforminim) der Generalität, Stabs- und Ober-Officiere. 57 Die Kam >n-O.u aste ist für die Stabs-Officiere von Gold, an beyden Seiten mit schwarzer Seide, und vom Rittmeister abwärts von gelber und schwarzer Seide. §. 4754. Der Uniform-Rock ist von weißem Tuche, (nur die drey Chevaurlegers- Regimenter Nro. 1, 2 und 4 haben solche von dunkelgrünem, auf blau gefärbtem Tuche) ohne Egalisirungs-Vorschüsse mit einer Reihe metallener Knöpfe, bis an den Unterleib zum Zuknöpfen gerichtet. Der Schluß des Rockes soll an der Hüfte seyn, welches die Länge der Taille bestimmr. Die Form des Rockes, die Länge der Schöße und die Umschläge derselben sollen nach der Vorschrift seyn, welche für die Maffnschaft besteht, und bey den Oekonomie-Commiffwnen beobachtet wird. Die Knöpfe stehen vorn 1 *4 Zoll von einander entfernt, und haben die im §. 4784 für die Infanterie vorgeschriebene Form. Der Kragen ist bey den Kürassieren von weißem Tuche, und nur vorn in einer Breite von 2 y2 Zoll mit Egalistrungs-Tuchleisten besetzt, auf welchen in der Mitte ein Uniform-Knopf stehen muß. Die Dragoner und Chcvauxlegers haben den Kragen ganz vom Egalistrungs-Tuche, wie die Infanterie. Der Kragen soll nach dem Verhältnisse des Halses nicht über 4 Zoll hoch, und die Aufschläge der Aermel vom Egalistrungs-Tuche, welche auf dem Rocke aufgenahet sind, sollen nicht über 3 Zoll breit seyn. An den Aufschlägen stehen seitwärts zwey kleine Uni­form-Knöpfe. Das llnterfutter richtet sich nach der Farbe des Uniform-Tuches. Die Stabs-Officiere tragenaufden Aufschlägen das vorgeschriebene Distinctions-Börtchen. h. 4755. Der Spenzer ist von der Farbe des Uniform-Rockes. Er wird immer so angezogen und getragen, dass man ihn vom Rocke nicht unterscheiden kann, dagegen ist der Oberrock bey der deutschen Cavallerie abgeschafft. §. 4?56. Die Weste ist für die Cavallerie weiß, von Tuch, ohne Schöße, rund geschnitten, so daß sie über den unteren Schluß des Uniform $ nicht hervor rage, mit glatten metalle­nen Knöpfen kleiner Gattung und einem stehenden Kragen. ) §. 4757* Das Bein kleid ist von weißem Tuche, lang, daß es in die Stiefel reicht, mit deutschem Bunde und Latze, ohne alle Verzierung. Außer großen Paraden wird dem Officiere gestattet, ein weißledernes Beinkleid von dem nähmlichen Schnitte, wie das tuchene, zu tragen. Die U eberzugho se n ist von graumeliertem Tuche mit metallenen Uniform-Knö­pfen, zum Zuknöpfen gerichtet, ohne Vorschuß und Egalisirungs-Streifen. §. 5768. Die Stiefel sind von weichem Leder, ohne Kappen, mit zwey Nähten an den Röh­ren, mit auswärts aufgenähtem After; übrigens so hoch, daß sie bey den Kürassieren bis auf die Biegung des Knies, und bey den Dragonern und Chevaurlegers bis auf 2 Zoll unter die Kniescheibe reichen. Rückwärts müssen sie i‘Ä Zoll stark ausgeschnitten seyn. Dre Spornen sind von Stahl mit einem i'/2 Zoll langen Halse, und werden an den Stiefeln mit 2 Zoll breiten Riemen angeschnallt. tz. 4769. Die Halsbinde ist wie bey der Infanterie §. 4788 bemerkt wurde. Die ledernen Handschuhe sind gelb, und haben 4 Zoll lange steife Stulpen.-vaud ír, 15 ■ Uniform - Rock. Hkth. am 17.2Rmf8n.S >483. Spenzer statt des Okerroc­kes. Hkth. am'7. May8>i.E 1483. Weste. Hkth. am >7.May8,i.E ,,-«3. Beinkleid. Hkth.am 17.May.-'E >483. Stiefel und Sporne. Hkth.am 17.May8>i.E >4fl3. Halsbinde und Handschuhe. Hkch.am >7. May öi 1. L

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