Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)
44 XVL Hauptstück. I. Abschnitt. Geschäftsgang desselben. Hkth.am,3. Jeb. 8n.e571. Einsendung der Erforder- niß- und Vorrarhs-ÄuSweise. Hkth. am i3. Feb.8n.LL71. MaS derselbe wegen Con- Lrahirung und Benschaffung der Monturs-JSlatcrialien zu beobachten hat. Hkth. am i3. Feb. 811, E 571. Mann und wie derselbe die Monturs-Commiffisnen zu vi- sitiren hat. Hkth. am i3. 811. E 571. Was derselbe ferner auf Dienstreisen zu beobachten hat. Hkth. am i3, grt&, tii 1. e 571. Was der Monturs-Inspec- tor bey den Dienstreisen hinsichtlich der Preise der Mon- eurs-Materialien zu beobachten hac. Hkth. am -3. $<6.8h. e 571, bie dasselbe besorgenden Monturs - Oekonomie - Commissionen und Depots, ohne daß er jedoch für die Vorräthe und Rechnungen zu haften hat. §. 4680. Derselbe hat in allen Angelegenheiten nach den Anordnungen und Befehlen des Hofkriegsrathes vorzugehen, und an denselben seine Berichte zu erstatten. tzi 4681. Der Monturs - Inspektor muß vorzüglich die Uebersicht des Erfordernisses an den verschiedenen Gegenständen sich verschaffen, und solche in der Ordnung ein Mahl, nähm- lich längstens bis halben December, mit der Entgegenhaltung der Vorräthe dem Hof- kriegsrathe vorlegen, und so die Anträge zu den neuen Bestellungen ausweisen. §. 4682. Die Conrrahirung und Einkäufe der verschiedenen Materialien, Bestandtheile und Sorten zur Montur, Rüstung und zum Bettzeuge werden zwar von den Monturs- Commissionen mit den Parteyen und Zünften unmittelbar commiffionalirer und mit Jn- tervenirung der kriegscommiffariatischen Controlle verabredet, und mit Vorbehalt der Genehmigung des Hofkriegsrathes geschloffen, der Monturs-Jnspector hat aber dieses Bey- fchaffungsgeschäft im Ganzen zu leiten, damit auf gute Waare angetragen , ein richtiges Ebenmaß in den Preisen beobachtet, und das Erforderniß nicht dadurch, und auch nicht durch Handkäüfe, willkührlich überschritten werde. Ein vorzügliches Augenmerk hat der Monturs-Jnspector auf die baldmöglichste Herstellung und fortwährende Erhaltung einer durchgängig guten und mustermäßigen Qualität bey der Montur und Rüstung zu richten. Zu dem Ende muß er bey der Visi- tirung der Commissionen, soviel es nur immer die Zeit und die sonst vorkommenden Geschäften gestatten, durch eigene Untersuchung der vorhandenen Material- und Sorten-Vorräthe sich von ihrer Güte und Dauerhaftigkeit, so wie auch, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt, von dem richtigen oder fehlerhaften Benehmen des Commissions-Personals bey der Material-Uebernahme selbst zu überzeugen suchen; da es jedoch, ohne seinen Aufenthalt bey einer Commission allzu sehr zu verlängern, Nicht möglich ist, von allem daselbst Vorräthigen genaue Einsicht zu nehmen, so hat der Monturs-Jnspector auf seinen Reisen nicht nur bey den Truppen selbst, wo er dazu Gelegenheit findet, sondern auch bey den betreffenden General-Commanden, denen die Aufsicht und Controlle des ge- sammten Monturs-Wesens in ihrem Bezirke ohnehin obliegt, vorzüglich aber bey den Truppen-Inspektoren, die zur Aufmerksamkeit auf die gute Bekleidung des Mannes ins Besondere verpflichtet sind, sorgfältige Erkundigungen einzuziehen, ob die Truppen mit guter, vorschriftmäßiger und ihrer Dauerzeit angemessener Montur und Rüstung zu rechter Zeit versehen werden, oder in wie fern darüber gegründete Klagen verkommen. Zeigen sich hierin Gebrechen, so muß ihrer Grundursache gehörig nachgeforscht, und solche müssen, wo möglich, sogleich gehoben, sonst aber dem Hofkriegsrathe die Anzeige davon erstattet, und zweckmäßige Mittel zur Abhülfe vorgeschlagen werden. §. 4603. Die Qualität des Materials muß der Bestimmung uitb der Dauer der daraus erzeugten Sorten angemessen seyn, der Preis derselben aber mit dem cursirenden Werthe der rohen Stoffe, des Arbeits- und Fuhrlohnes, dann der übrigen Kosten im Verhältnisse stehen, daher es auch nothwendig seyn wird, daß der Monturs-Inspektor auf seinen Reisen sich unter der Hand um die jederzeit geläufigen Preise der Landes-Produkte, wie überhaupt um den Gang des CommerzcS wohl erkundige, feine Bemerkungen hierüber dem Hofkriegsrathe mittheile, oder bey den Oekonomie-Commissionen gleich selbst davon die Anwendung mache, und gründliche Vorschläge zur Herabsetzung der Material-und Arbeitspreise, mit Rücksicht auf die Zeitumstände und den Geld-Curs, erstatte.