Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)
2 5 Wann die Friedens Lager- Service - Gebühr verabreicht wird, und in was selbe besteht. Hkth.am3i. Marz 783. » » i5.3un- 807. li 1910. » » 1. ©cp. 807. Der Stab und die Officiere haben, an de»» Lager - Service ebenfalls Theil zu nehmen. Hkth. am3>. Marz 783. » » >. Sep. 807. Der Lager-Service gebührt auch den Fourierschützen und Privar - Dienern. Hkth. am 10. Dec. 804.16070. Lag er-Stroh-Gcbühr für die Mannschaft im Quartiere, wo keine Letten vorhanden sind. Hkth. am 5. 3ul. 8u6. a 5019. Strohausmaß für die inBa- raquen untergebrachte Mannschaft. Hkth. am 1. Sev.806. I 5885. Von den verschiedenen Tbei- len des Kriegs-Lager-Service. Hkth.am 3i." März 783. » » >4. May 788. 0 49-ir. « n »3. 3ui1. 792. G 874a. Holz- und Strohausmaß für die campirenden Truppen im Felde. Hkth. am 1. Sep. 807. Die Piquete erhalten das Holz vom Lande- Hkth. am 28.Rsv.7hl. Service-Ausmaß für dir cow- mandirreMannschaft bei) ära; n schon Schlachtvieh - Trieben. Hkth. am rr. 3tl(. 811, A 3z33. V. A b s ch n i t t. Von b e m Frieden sláger-Ser vice. §. 4607. Wenn die Regimenter sich im Frieden concentriren, und zur Waffenübung zusammenrücken, oder auf den Fall, als mehrere Truppen in die so genannten Lustlager marschieren müssen, wird die Aufrechnung der winterlichen Quasi-Casern-Ausmaß, und zwar im harten Holze zu 40s, und im weichen zu 3oo Portionen pr. niederösterreichsche Klafter, dann für einen Kopf auf i5 Tage zu 8 Pf. Lagerstroh passiert. §. 4608. Die Officiere erhalten ihr dießfallsiges Erforderniß von der ganzen Gebührs-Ausmaß des Regiments und Corps eben so, wie der Stab. tz. 4609. Zur Lagerzeit müssen der Privat-Diener und der Fourierfchütz mit ihren Officieren cam- piren, und sie haben also an der Stroh- und Holzgebühr nach dem Friedenslager-Aüsmaße Therl zu nehmen. 461 °« Zn Quartieren, wo keine Betten vorhanden sind, kann für einen Mann höchstens das Lager-Service mit 1 Bund Stroh zu 16 Pf. für das erste halbe Monath, dann aber die halbmouathliche Nachfassung von 6 Pf. Stroh erfolgt werden. §. 4611. Für die in Baraquen untergebrachte Mannschaft aber werden nur halbmonathlich 8 Ps. Stroh pr. Kopf bewilliget. XIV. HLuptstück. V. Abschnitt. VI. Abschnitt. V 0 n b e m Lager-Service im Kriege. §. 4612. Das Kriegslager-Service theilt sich nach Verschiedenheit der Jahreszeiten in 2 Th eile, in den sommerlichen und winterlichen, welche jeder ein anderes Ausmaß in sich fassen. Zur Gebühr für das Sommer-Service werden die Monathe Junius, Julius und August, zu jenen für den Winter die Monathe vom September bis May angenommen. §. 46i3. Nach diesem Grundsätze gebühren also jeder Compagnie oder Escadron für den Sommer V3 Klafter hartes oder V2 Klafter weiches, für den Winter täglich % Klafter hartes, oder V* Klafter weiches Brennholz, dann alle 10 Tage 70 Bund Lagerstroh zu 16 Pfund. §. 4614. Für die Pickete hat das Land das Holz unentgeldlich beyzuschaffen. §. 4615. Bey den ararischen Schlachtvieh-Trieben ist der dabey commändirten Mannschaft, und den Treibern pr. Kopf im Sommer die doppelte, int Winter aber die vierfache Lager- Service-Gebühr aus den Verpflegs-Magazinen zu erfolgen, oder in deren Erm angelung vom Lande zu subministriren, weil diese Gebühr nicht allein dazu bestimmt ist, der Mannschaft den Koch- und Erwarmungsbedarf zu verschaffen, sondern selbst im Sommer Wachfeuer um den Auftrieböplatz zu erhalrcn, um die etwannige Entfernung einzelner Stücke wahrneh- >nen und ihre Zurücktreibung veranlassen zu können.