Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)
LZ Das Ausmaß für die Sparkochherde in der Benutzung mit Steinkohlen besteht in Vt PY Steinkohlen und lAs Pf. Unterzündholz pr. Kopf. Nur wo die Steinkohlen von minderer Eure waren, ist i Pf. be willigt. In den Casernen zu Klagenfurt, wo mit Torf gehei-tzt wird, besteht das Ausmaß täglich pr. 1 Kopf in 2 Stück Torfziegeln, dann für die Win- termonathe zum Unterzünden in lA niederösterreichischen Klafter weichen Brennholzes pr. Ofe», und zum Kochen für die Mannschaft in Vnoo Klafter harten Holzes. In Ermangelung der Steinkohlen und des Torfes, wo sonach die Sparherde mit Holz beheitzt werden müssen, ist die Gebührsausmaß Z. 469» enthalten. §. 4598. Die Steinkohlen werden, um dein Geruch und Dampf zu mäßigen, in's Wasser gelegt, und erst, nach einer Art des Auslaugens der Schwefelsäure, des Vitriols und Alauns, nach ein paar Stunden naß auf andere brennende Kohlen gelegt. §. 4599. Da bey dem Ausmaße der Steinkohlengebühr pr. Ofen die Regimenter ihren Beheitzungs- bedar-f für die verschiedenen Kanzelleyen aus dem Concreto der ganzen Regiments-Gebühr nicht einhohlen können, so ist die für die im Regimente wirklich bestehenden Kanzelleyen erforderliche Holz-Ouantität nach dem im §. 4692 detaillirten Ausmaße zu entwerfen. §. 4600. Eben so ist für die Weiber bey den Compagnien, welche für die Mannschaft waschen, um sie dadurch in den Stand zu setzen, die Arbeit um einen geringen Preis zu verrichten, den Regimentern zugestanden, bey einer Grenadier-Compagnie monathlrch 2Ä, und bey einer Füsilier-Compagnie 3/» Klafter weiches Holz zu diesem Ende zu verwenden. §. 4öo». Das für Linien-Regimenter und Corps bestimmte Ausmaß an Brenn- und Unterzünd- holz bey Sparöfen und Herden hat auch für die Invaliden zu gelten, wenn sie bey Sparherden kochen , und ihre Zrminer mittelst der Sparöfen geheitzr werden müssen. Wenn aber bannt im Durchschnitte wegen des etwa größeren Bedarfes für alte und gebrechliche Leute, deren mehrere verheirathet sind, nicht ausgelangt werden könnte, so kann, wenn die Bestätigung der Brigade beygebracht, und diese von dem General-Commando für zulässig anerkannt worden ist, um die Paffierung des als unausweichlichen Bedarf mehr verivendeten Quantums eingeschritten werden. §. 4602. Ueber die Oefen der Regimens-Kanzelleyen ist bereits im §. 4692 das Nöthige gesagt worden. Was die Kanzelley-Zimmer zu anderem Behufs betrifft, so findet folgendes Holzausmaß zur Beheitzung derselben im Laufe eines ganzen Winters Statt, und zwar: Für einen kleinen Ofen bey einem Zimmerinhalte bis 10 Kubik-Klafter 2 Klafter welches Holz. Für einen kleinen Ofen für ein Zimmer bis 18 Kubik-Klafter Inhalt 2V, Klafter weiches Holz. Für einen mittleren Ofen 3 Klafter weiches Holz. » » großen v 3% » » •» # Für sehr große Oefen erster Gattung bey einem Zimmerirthalte von 40 bis 5o Kubik-Klafter 5 Klafter. Für einen sehr großen Ofen zweyter Gattung bey einem Zimmerraume von mehr als 5o Kubik-Klaftern 53/e Klafter. Bey isolirten Kanzelley-Zimmern kann, in Erwägung anderer hierbei) Bezug habender Nebenumstände, gleichfalls die Vermehrung des HolzausmaßeS Statt finden. §. 46c>3. Die Oefen, welche in Zeichen-, Schulzimmern und Lehrsälen aufgestellt sind, erhalten, mit Rücksicht auf den Raum, da sie eigentlich nur 20 bis 2b Tage im Monathe geheitzr werden, in Ansehung des HolzausmaßeS eine eigene Bestimmung. Von der Service-Ausmaß für S p a r - A p p a r a t e. $Oie die SteinkoÄen an* zweckmäßigsten zum Brenne« zu gebrauchen sind. Hkth. tili! 31, ÖCt- 810. A 6964. HokzauSmaß für die Kanzci- leyen der Regimenter, mUtir Steinkohlen fassen. Hkth. am >9. Oct.9oki.ds Holzausmaj; für die Weiber 4um Wajchen 6ey jenen Regimentern, welche Stenrkohlen fassen. Hkth. am >9. Oct- 808. N 1971. Brennstoff - Ausmaß für Spar-Apparate in InnaHden- Hausern. Hkth - am 5.2-ul-9>r. v 1345. HolzauSmaß fürKanzelleye« nach Verschiedenheit der Z,m>- Itter: und Oefengröße- Hkth. um 11. May 8o3. N 772. HolrauSmaH für Zeichen-, Schul: und Lehrsäle. Hkth. am,i.May So9. N 77«.