Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

.Von der Controlle. 575 4 33 4 (> doppelter Gattung, einfacher Gattung, Sage : Vier Sommerdecken » Dreyßig acht Leintücher » Vier Strohsacke * Zwey Kopfpölster y Zwey Sommerdecken » Siebzehn Leintücher » Sechs Stroh sacke i » Ein Kopfpolster J welche Alters halber und durch den mehrjährigen Gebrauch im Militär-Belage gänzlich abgenützt, sonach ohne jemands Verschulden unbrauchbar geworden zu seyn, von der ge­fertigten Commission dem Betten-Magazine zu................mit dem Beysatze bestätiget wird, daß die übrigen unbrauchbaren Sorten in unserer Gegenwart gänzlich zerschnitten, sonach die Stücke sortict, die brauchbaren Flecken von den unbrauchbaren abgesondert, und hiervon nicht mehr noch weniger als: so Sage: Zwanzig Pfund weiße, 14 » Vierzehn > schwarze, 10 » Zehn > wollene brauchbare Hadern auf Flecken; -—ferner: 48 » Vierzig acht Pfund weiße, 26% y Zwanzig sechs y4 Pfund schwarze, 12 v Zwölf Pfund weiße ganz unbrauchbare Hadern erlangt worden sind. 8ign. Anmerkung: Wenn Bettstätten als unbrauchbar befunden werden, so ist der Holzabfall von Kennern nach der niederösterreichischen Klafter abzuschätzen, und von den Commissions-Gliedern zu bestätigen, damit hiermit der Holzempfang in der Rechnung geschehen könne. Auch ist bey den unbrauchbar werden­den Sommerdecken darauf zu sehen, ob dieselben, zwey Stück zusam­men genäht, nicht etwa doch wieder in Gebrauch genommen werden könnten. XL. Abschnitt.-SB 0 a der Kontrolle. 4427. In allen Stationen, wo Verpflegsbeamte und Magazine sind, hat der dort befind­liche Regiments- und Bataillons-Commandant, oder aber nach der Bestimmung des Ge­neral-Commando der sonst in der Station stehende erste Militär-Officier die Controlle und Mitsperre über die Verlagsgelder zu führen. §. 4428. Wenn bey dem Ausbruche eines Krieges die Garnisonen ausmarschieren, und mit denselben auch jene Officiere abgehen , welche bey einem Verpflegs - Magazine zur Con­trolle verwendet wurden, so treten nach der Bestimmung des General-Commando, wenn sich sonst keine überzähligen Officiere im Orte befinden, gewöhnlich Officiere aus dem Pensions-Stande an ihre Stelle. tz. 4429. In diesem Falle kann nur jenen als Magazins - Controlloren zeitlich verwendet wer­denden pensionirten Offtderen das Superplus auf die Infanterie-Friedens - Gage nach der Charge, die sie wirklich in der Dienstleistung bekleiden, aus dem Verpflegs - Fonde erfolgt werden, welche ihren Aufenthaltsort wegen der entfernten Magazins-Station Wer die Eon trolle bey den Verpflegs - Magajinen zu füh­ren hat. Hkth.am 31. Oct. 779. » n 6. März782. A 268. „ 37.2iug. 783. A 1265. » >1 23. März 787. .. ,, 12. 2fug.799.A 11678. ,. „ iS. Oct. 799.A14726. „ „ 3i. Dec.804.A 8700. „ „ 7. Sep, 3>5.A 5678. WannOfficiere aus dem Pen­sions-Stande zur Eontrolle verwendet werden können. Hkth.am i2.Aug. 799.A11678. „ „ i5. Oct. 799.A 14726. „ „ 3. Jul. 812.0 2472. „ „ i3.Jun.8i3.A 2277. „ „ 22. Jul. 8i3.A 3123. „ „ n.Aug.6i3.A 3498. 3<ttin die pensionirten Offi- i bey der Controlk-Führung das Superplus der Jnfan- :-Iriedcns-Äage Anspruch hen können. 5>. am 18. Apr. 8<>5. A 2531. i, i3. @ 'P. 808, A 6249.

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