Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

5 68 XIII. Hauptstück. XXXIX. Abschnitt. Was mit Vqm rn der Schale zurück bleibenden Reste zu ge- schoben hat. Htrh. am 2. Oct. Sog. w >63. ioten3: Die besonderen und das Geschäft am besten befördernden Handgriffe bey der ganzen Reinigungs-und Räucherungsvorkehrung ergeben sich aus den vorstehenden Punk­ten dieser Beschreibung von selbst, und hierher gehört in's Besondere, daß bey dein Einpacken der Gegenstände in die Tonne dieselben wagrecht gelegt und ein Arbeiter hinein kriechen müsse. §. 44°3. Der nach vollbrachter Räucherung in der Schale zurück bleibende Rest der zur Räuche­rung gebrauchten Materialien ist aufzubewahren, und von Zeit zu Zeit an das nächste ara- rische Medicamenten-Depot abzuschicken. Bey jenen Betten - Magazinen , wo entweder keine Walkmühlen oder diese in einer sol­chen Entfernung von denselben bestehen, daß die Hin - und Herführung der Kotzen mit einem kostspieligen Fuhrlohns- Aufwande verbunden wäre, hat nachstehende Methode einzutreten: Die zu reinigenden Kotzen der zweyten und vierten Classe werden in ein mit einem Ablaßzapfen versehenes Gefäß oder Molter gelegt, worin lauwarmes Wasser ist, und gur ausgetreten, während des Austretens wird aber immer Wasser nachgegessen und abgelassen, das mit demjenigen Seifenausmaße gemischt seyn muß, welches im §. 4^79 auf die be­stimmte Kotzen -Quantität vorgeschrieben ist. Nach geendigtem Austreten werden die Kotzen in reinem Wasser geschweift, ausgewunden und getrocknet. Zur Reinigung der mit Unge­ziefer behafteten Betten ist die zur dritten Classe angezeigte Reinigungs - Methode allein anzu­wenden. §. 44°4* Die zur fünften und sechsten Classe gehörigen Decken sind gleich in den Spitälern vorschriftmäßig zu vertilgen. §. 44°5. In Ansehung der Zeit, mann, und des Ortes, wo die Reinigung der Decken zu gesche­hen hat, wird hier noch erinnert, daß die Reinigung der bloß mit Staub, Schweiß, Fett re. beschmutzten Decken in der Regel im Frühjahre und Sommer in den Betten - Magazinen, der mit Ungeziefer behafteten oder bey ansteckenden Krankheiten verwendeten Decken aber nach Erforderniß der Umstände (um nicht durch längere Aufbewahrung und weitere Verführung derselben das Uebel mehr überhand nehmen zu lassen, und zu verbreiten) zu jeder Zeit, und wo möglich im Orte selbst oder in dessen Nahe alsogleich vorzunehmen ist. §. 4»"6. Uebngens versteht es sich von selbst, daß sorgfältig darauf zu halten ist, die Decken auch während der Zeit, als sie im Belage sind, wegen des Eindringens des Staubes und der Ausdünstung, öfters Lurch Aufhangen in die Sonne und durch fleißiges Ausklopfen rein zu halten. h. 4407. Alle Militär-Behörden, Militär-Verpflegs - und Betten-Magazins -Militär-Con- trollsre, ferner dte Spitals-Commandanten haben auf die bestehenden Reinigungsvorschrif- ten rücksichtlich der Bett-Fournituren strengstens zu halten, damit nicht durch den Verkauf ungereinigter oder nicht hinlänglich gereinigter Wolle oder Bett-Sorten Krankheiten unter dem Publicum verbreitet und fortgepflanzt werden, widrigen Falls dre Schuldtragenden streng­stens bestraft würden. N. Von der Ausscheidung und dem Verkaufe der unbrauchbaren Betten. §. 4408. Um die Unterschleife, welche irgend ein beym Bettenwesen etwa ausgestelltes unred­liches Individuum vom Handwerksstande mit den als unbrauchbar erklärten Aerarial-Bett- Aorten versuchen könnte (besonders jenen der Austauschung neuer oder uoch vollkommen guter r-t'ttstücke mit ganz abgenützten), nach Möglichkeit zu erschweren, haben die Betreu-Maga­mii ítn jur fünften uiib fecftéíeti 6!aí7c gtberigen 3)e<íen ju gefctjeben bat. £Ftb. am 1. Ocí. 8o8. W 163. SSann un? »0 DieStetniguncj tér 'Seifen jtu gefcbeben bat. •yftb. am 2. Oct. 808. w 163. jíöaő rücfficbüieb bér Serien traí>rení> í>eá Í5eíage£ 411 becb* achten iíí. biti), am 2. Ocí. 808. tv 163. SDetd)e Militär 5 23ebörben ur.b Snbiíitmen auf í>ie fcefle* benbtn SHeinigungsborfvhnfím ja batten baten. am £•. <0ep. 816. o 1453. gftitiwmtni nt ttoifcw.'ti'j '-••ív .,{n O ,8iw .C'sfj s ' « Hí a mi Die ‘ííuáfcbeitmnö Ser nnbftíUíhbaren 25cíSe s.i rmtu- ren 411 cjefcbebvti hat. ijffb. am 6. SOíarj 783. A 268. ji » Seb. U18. O 2i5;

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