Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
564 Was die Commandanten in den Spitälern, die Casern- Derwallec und Compagnie- Commandanken hinsichtlich der Absonderung der Decken zu beobachten haben. Hkth. am a. Oct. 8oC. W 163. DieSpitäler haken ihre verunreinigten Bett-Fournituren selbst zu reinigen, und was die Betten - Magazine beyUebcr- nahme der Bett-Fournituren von den Spitälern zu beobach» ten haben. Hkth. am ö. Sep. 8» 6. O 1453, Reinigungs-Methode der ersten vierClgssen verunreinigter Decken. Hkth. am 2. Oct. 808, w »6 z. Reinigung der durch Staub verunreinigten Decken. Hkth. am a. üít. Soe.w »63. Wie die Reinigung der mit Schweisi, Fett, Medicin rc. beschmutzten Decken zu geschehen hat. Hkth.am a. Oct. 808, w »63. s" Wie die Reinigung der mit Ungeziefer behafteten Decken zu geschehen hat. Hkih. am a. Oct. 808. W -63. .■)(£ tK i.H/t » dl W „C08 ,ua §. 4387. Die Commandanten in den Spitälern, die Casern-Verwalter, desgleichen die Compagnie-Commandanten u. s. w. haben unter eigener Verantwortung dafür zu sorgen, daß diese Absonderung jedes Mahl zur gehörigen Zeit, d. t.: in dem nähnilichen Zeitvuncte, in welchem die unreinen Decken außer Gebrauch gesetzt werden, und mit der gehörigen Vorsicht vorgenommen werde; daß ferner die abgesonderten Decken nie mehr, auch nicht bey der Transportirung in die Betten-Magazine unter einander gemischt werden, und daß endlich den Betten-Magazinen bey jeder Ablieferung genau angezeigt werde, zu welcher Claffe die zur Reinigung überschickten Decken gehören. §. 4888. Die Betten-Magazine dürfen von den Spitalern keine Bett-Fournituren zur Reinigung übernehmen, sondern die Reinigung derselben ist eine Obliegenheit der Spitäler. Dle Betten-Magazine haben daher bey jeder Bett-Fournituren-Uebernahme von den Spitälern zu untersuchen, ob die Bett-Fournituren gehörig vereiniget und der Räucherung unterzogen worden sind, widrigen Falls die Schuldtragenden der strengsten Strafe unterzogen werden würden. §. 4389. D ie Reinigungs- Methode der ersten vier Elasten verunreinigter Decken ist folgende- »tens: Reinigung der bloß durch Staub verunreinigten Decken. D ie bloß durch Staub verunreinigten Decken sind an heiteren warmen Tagen in den Sonnenschein zu legen oder zu hangen. Nach einiger Zeit, wenn nähmlich die Decken recht dürre sind, mit hölzernen Stöcken in freyer Luft auszuklopfen, hierauf abermahls in den Sonnenschein zu legen oder zu hangen, doch so, daß die Seite, welche vorher unten gelegen, oben zu liegen kommt, und endlich nach einiger Zeit abermahl derb auszuklopfen. stens: Reinigung der mit Schweiß, Fett, Medicin u. s. w. beschmutzten Decken. Man bindet die Decken bey einem Ende an Stricke, und hängt sie durch 1 72 bis zwey Stunden in schnell fließendes Master, damit der darin befindliche Schmutz erweicht werde. Nach Verlauf dieser Zeit werden sie heraus genommen, von zwey Männern bald an dem unteren, bald andern oberen Ende gefaßt, und mehrmahls recht schnell hinter einander in das fließende Wasser getaucht, hierauf ausgewunden, dann auf's neue einige Mahl schnell in das Wasser getaucht, nochmahls ausgewunden, und endlich zum Abtrocknen aufgehängt. An Orten, wo keine Flüsse oder Bäche, oder wenn die vorhandenen Flüsse oder Bäche mit Eis bedeckt sind, ist die Reinigung dieser Decken durch Waschen auf die einfachste und wohlfeilste Art, wie es mit den Decken von Hallrna-Tuch geschieht, zu bewirken. 3ten5: Die Reinigung der mit Ungeziefer behafteten Decken. Man nimmt eine Quantität Rauchtabak, und zwar auf jede Decke ein Loth gerechnet, bindet ihn in einen leinene» Sack, hängt diesen in einen mit Wasser gefüllten Kessel, und laßt das Ganze einige Zeit kochen. Sobald der Tabak hinreichend ausgekocht ist, legt man die Decken, eine nach der anderen, in ein großes Gefäß, begießt jede derselben mittelst einer Gießkanne mit dem heißen Tabakswasser, und läßt sie einige Stunden liegen. Nach Verlauf dieser Zeit wird das Gefäß mit gemeinem reinen Wasser vollends angefüllt, und noch einige Stunden stehen gelassen. Hierauf werden die Decken durch einige Stunden in die freye Luft gehängt, (was ja nicht zu unterlassen ist, weit erst dadurch die Tödtung des Ungeziefers vollends bewirkt wird), endlich in reinem Wasser ausgeschweift, und zur Abtrocknung aufgehängt. XIII. Hauptstück. XXXIX. Abschnitt.