Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von dem Bettenwesen. 553 tz. 4^22. Der Bettbelag m den Transports-Häusern ist auf das sorgfältigste und genaueste, so wie in den Casernen, einzurichten und zu unterhalten. Er bestehet daher in Bettstätten, Strohsacken, Leintüchern und Decken, und zwar für jedes Transports-Haus auf ein Vier­tel des ganzen Betrbelages durchaus in einfachen Bettstätten, in welche wegen der sonst durch Reconvalescenten und Erkrankende leicht sich verbreitenden Gefahr der Ansteckung jedes Mahl diejenigen, bey welchen deshalb eine Besorgnis eintntt, angewiesen und vertheilt werden müssen. Dann mit doppelten Decken, wovon eine über den Strohsack zu legen ist, um das Eindringen des Ungeziefers von demselben mehr abzuhalten. Ueberhaupt soll der Verbreitung des Ungeziefers durch sorgfältiges Ausklopfen und täg­liche Remigung Einhalt gethan, bey dessen Bemerkung aber sogleich Wechselung vorgenom- men werden; widrigen Falls der Transports-Haus-Commandant und jeder mit der Auf­sicht deshalb Beauftragte dafür veranrw-ortlich zu machen ist. tz. 4323. Die Bett-Fournituren der zur Schanzarbeit verurteilten Militärs bestehen in bloßem Strohe, jedoch erhalten dieselben im Winter Kotzen. D. Von der Anweisung der Betten. tz. 4324. Die Anweisung der Bett-Fournituren ist eine Obliegenheit des Feld Kriegs-Com- missariats, und es sollen daher den Regimentern und allen übrigen Militär-Parteyen, welchen die Bett-Fournituren vom Aerarium gebühren, solche nur gegen knegscomnnssaria- tisch gefertigte Militär - Quittungen zum Belage erfolgt werden. tz. 4325. Da aber nicht in jeder Magazins -Station ein kriegscommissariatischer Beamter ange- stellt ist, so ist von solchen Magazinen, wo dieses der Fall ist, ein nach den vorhandenen Belags-Quittungen zu verfassendes Verzeichnis für.jeden Monath an daS General-Com­mando zur kriegscommissanatifchen Revision einzusenden, und mit den nöthig befundenen Ausstellungen den Magazinen wieder zurück zu stellen, worin das Mittel liegt, zu verhin­dern, daß die Betten nicht an solche Individuen verabfolgt werden, welche hierauf keine Gebühr haben. tz. 43a6. Hierzu hat auch der die VisitationHesorgende Verpflegsbeamte durch jene Untersuchung, ob die Fournituren nicht ungebührlich ausgegeben worden sind, mitzuwirken, und sem Augen­merk darauf zu richten, ob die Bett-Sorten das vorgeschriebene Maß hatten, und der in den Depositorien aufbewahrte Vorrarh stets reinlich und in brauchbarem Stande erhalten werde, worüber eine eigene Relation zu verfassen und allerhöchsten Ortes zu unterlegen ist. tz. 4327. D ie Magazins - Rechnungsführer haben bey Ausgabe der Bettstätten aus dem Betten- Magazine' und bey Einhebung der Quittungen darauf zu sehen, daß in dieser nebst der Anzahl der Bettstätten auch die Anzahl der Einlagsbreter ausgedrückt werde, damit her­wach nicht Anträge zur Nachschaffung abgängiger Seitenleisten und Einlagsbreter von dop­pelten und einfachen Bettstätten gemacht , werden; die Seitenleisten hingegen können, da außer den zur Einfassung der Einlagsbreter vorgeschriebenen Seitenleisten keine anderen noth­wendig sind, in der Quittung künftig ganz wegbleiben. tz. 4828. Wird dieses beobachtet, so kann es bey Untersuchung der Bettstätten in den Caser­nen , oder bey Umtauschung der Beschädigten nicht schwer fallen, mit Beyziehung des respi- B«nd m. 189 Wein die Amveisimq der Detten obliegt. Hkth.am zi. Sep.775. » » 6. März 78z. A 168. Was wegen der Anweisung der Vetren in jenrnStationen, wo Ftin kriegscommissariati­scher Beamter sich befindet, zu beobachten ist. Hkth. am 10. Feb. 616. o 187. Obliegenheit des Derpflegs- beamten, der die Visitation zu besorgen hat. Hkth« am 10. gf6.816. o lOy, Was die Rechnungsführer bey Ausgabe der Bettstätten aus den Betten-Magazinen und bey Einhebung der Ouit- tungen zu beobachten haben. Hkth. am h.3Tou-8i6.0 z468. Wer den allensaklsigen Ab- gang an Seitenleiften undEin- lagsbretern zu bestreiten har. Hkth. am > >. Noo. 8,6.0 2468. 23eflattbif’itic bei- Neffen ir ben SrnHéperíöí $óufmt. aut >4.81.4. 67*. aSefFanbtbrileberSSmen für bie »ur @rf;flniarberr (Sonbemz nieten. <im z. ?i|n\ 763.*

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