Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

55 £ Zurichtung des Terrains. Hkth.amS. May 8i4. a *691, Tragezeichnung des Ofens. Hkth. am 5. May 814. A 2691. §. 4» > 8. Ist der Bauplatz nicht durch weitere Umstande und andere zu nehmende Rücksich­ten unabänderlich bestimmt, so wähle man jederzeit festes, unbebautes, sanft abhängen­des Erdreich. Der nötige Raum für einen Feldbackofen ohne versenkte Grundlage auf 80 Schuß Brot beträgt genau t8'azz Länge und »5 Schuh Breite. Man stecke demnach für jeden sol­chen Ofen 19' zur Lange und i5 bis 16 zur Breite ab, und regulire das Erdreich auf sol­che Arc, daß der erforderliche Fall des Ofenherdes gegen das Mundloch, welcher mit 8" hinreichend ist, nach der Beschaffenheit der Erdgattung, wo möglich ganz oder doch feine Halste ins Erdreich eingeschnitten werde, wenn ihn der natürliche Abhang des Bo­dens nicht schon selbst darbothe. Diese Vorsicht ist, wo sie anzuwenden möglich, nie zu beseitigen, weil die Grundlage des Ofens bis aus das Herdpstaster dadurch merklich niederer, mithin die Arbeit beschleuniget wird, und diese Verminderung der Grundlagöhöhe zur Festigkeit dieser Backöfengatrung wesentlich beptvdgt. Vorbemerkte Verminderung der Grundlage bey'ungleichem Boden durch Erdanschüt- tung bewirken zu wollen, ist nie rathsam, weil der dadurch entstehende ungleiche Druck des Mauerwerkes für die Haltbarkeit des Ofens die übelsten Folgen nach sich ziehen könnte. Ist man bemüffigei, auf bearbeitetem Boden, z. B. auf Aecker, zu bauen, so muß die lockere Erde bis auf den festen Boden abgehoben, dann aber wie vorhin verfahren werden. Kommt man in den Fall der Nothwendigkeit, auf nachgiebigem oder schwammigem Bo­den zu bauen, wo die vorbeschriebene Regulirung durch Abhebung nicht anwendbar ist, so bleibt kein anderes Mittel übrig, als ben ganzen Fall des Ofenherdes über das Terrain aufzumauern, zur Verbreitung eines so viel möglich gleichen Druckes des Mauerwerkes aber, nach vorgenommener Zeichnung, des Ofens ben Theil des Terrains, worauf das Mauer­werk zu stehen kommt, mithin bie ganze Breite des Kranzes farnrnt ben Pfeilern und der Stirnmauer mit Bretstücken, ober in (Ermangelung derselben, mit breit und stach gespaltenem Scheiterholze gut zu überlegen, und erst bann bie Grundlegung zu beginnen. h. 42 > 9. Wenn der Boden auf eine oder bie andere Art zugerichtet worden ist, so gibt eine Linie a, b in der halben Breite des zugerichteten Platzes senkrecht auf bie schon bestimmte Rich- tungslinie der Stirnmauer c, d abgesteckt, bie Mittel- ober Hauptrichtungslinie de§ Ofens. Trägt man nun auf dieser Linie von a aus für die Starke des Mundloches iz 6" Breite von diesem Puncte e bie ganze innere Länge des Ofens von i4z 8", so erhält man ben Punct f, von welchen 5'6" als bie halbe Ofenbreite wieder vorwärts getragen, der Punct g bestimmt wird; zieht man durch diesen Punct Z die Linie b, i senkrecht auf a, b , beschreibt aus g als dem Mittelpuncte ben hintern Halbzirkel h, f, i mit dem Halbmesser von 5'6"/ so erhält man bie Ofenbreite von 11 Schuh. Die vorderen Krümmen des Ofens zu bekommen, führe man auf 32" Entfernung von bem Durchmesser des hinteren Halbzirkels durch ben Punct m bie Linie k , 1 parallel, und gleich mit h, i, trage aus dem Mittel m links und rechts 18" unb beschreibe aus n und o die Bögen 1, p unb k, q, bis sie sich in der Linie a, b durchschneiden. 3st bem Mundlochs 2' Oeffnung gegeben, der Theil rechts der Stirnmauer auf 2 W unb bet* linke Theil ans 3Z Lange angelegt, so wirb bie Dicke der Grundlage auf 1 yz Zie­gellänge ober iy2 Schuh durch Bögen aus den Mittelpuncten g, n, 0, so wie bie innere Krümme des Ofens, gezeichnet. Jm hinteren Mittel des Ofens wird der erste um 6 Zoll über die Grundlage vorsprin- genbe und 2Z lange Strebepfeiler angelegt, auf 4Z Entfernung von feinen Enden an bei* äußeren Krumme gemessen, ergibt sich links und rechts der zweyte von nähmlicher Stärke XI II. Hüuptstück. XXXIV.; Abschnitt.

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