Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
52 8 Was mbeob-chten v>, wmi emGcund jurCrrichrmig eines Backofens gegraben wird. Hkth. am o. Diärj 782. A 268. Wie tief die Fußgrube seyn muß. worin der Schießer vor dom Mundloche zu siehe» foiiimt. Hkth. am 6. März 782. A 268. Wie viel Schuh die Ofen- muuer nach der Ofenlänge da« ven muß. Hkth. am 6. März 782. A 20?. Kieselsteine, auch Schlacken von Bergwerken sind unter die Backöfen gut zu gebrauchen. Hkth. am 6, März 782. A 268. Wie die Maurer Sie Ge- wölbbogen zu verfertigen haben. Hkth.a»» 6. März 782. a 268. Statt dieser 3 Camine pflegt man auch -rrwerlen nur 3 Zuglöcher von hinten vorwärts zu machen, welche aber nicht so gut als die 3 Camine sind. Wenn man eine lange Mauer und rückwärts ein erhabenes Erdreich anfrisst, daß man nur die Mundlöcher ausbrechen und den Ofen daran setzen kann, so wird nebst obigem auch noch die Mauer erspart. Zur Hauptregel ist anzunehmen, daß das Erdreich zu dem Ofenherde rückwärts um einen Schuh höher ferm muß, damit der Schießer die rückwärtigen Laibe sowohl, als die erfteren und mittleren sehen könne, wo zugleich auch der Ofen einen besseren Zug hat, weil sich das Feuer immer nach der Höhe zieht. §. 4“)4. Wenn ein Grund zur Errichtung eines Backofens gegraben wird, muß er nach dem Zirkel, wie der Backofen in der Gewölbung zu stehen kommt, gemauert werden, weil sonst das darauf gesetzte Gewölb keine Haltung hatte. Mit der Grundfeste wird sich wegen bee Tiefe nach dem Erdreiche und nach der Höhe der Mauer gerichtet. Wo der Ofenherd gerade auf die planirte Erde zu liegen kommt, und der Erdboden fest und trocken ist, ist eine einen Schul) tiefe Grundfeste genug, in jenem Fall» aber unzureichend, wenn eine 4 Schuh hohe Mauer brs zum Mundloche aufaeführt, und dann erst der Ofen darauf gesetzt wird. §. 4h)5. Die Fußgrube, worin der Schießer vor dem Mundloche zu stehen kommt, muß bis 4 Schuh rief seyn, und ist entweder nach Befund des Erdreiches dergestalt, daß keine Erde nachfallen kann, auszugraben und abzustechen, oder eine einen halben Ziegel dicke Mauer bis zu dem Herde des Ofens aufzuführen. §. 4") 6. Die Mauer nach der Ofenlange ist sy4 Schuh in der Tücke zu führen, mithin bleibt, wenn der Ziegel einen Schuh in der Länge hat, welcher von dem Ofengewölbe auf die Mauer gelegt wird, Schuh zum Vermauern übrig; die zwey O.tiermauern von vorn und hinten aber müssen 3 Schuh in der Dicke haben, nachdem der Ziegel zu bem Gewölbe einen Schuh ausmacht, folglich werden 2 Schuh zum Vermauern übrig bleiben. Diese zwey Mauern sind das Fundament, und geben dem Ofen dir Haltung oder Bindung, daher auch eine Hauptsache die gute Vermauerung des Ofengewölbes ist, damit sich dasselbe nicht schieben kann. Die vor- und rückwärtigen Mauern werden so hoch als das Gewölb geführt, die Seitenmauern aber dürfen nur drey Viertel des Gewölbes bedecken. Daraus folgt, daß die rückwärtige Mauer nach der Lange des Ofens um einen Schuh höher wird. §. 4'97Kieselsteine von mittlerer Größe, auch Schlacken von Bergwerken oder Hammer- schmieden sind unter die Backöfenherbe sehr gut zu gebrauchen. Jedoch müssen sie mit allem Fleiße schön gleich zusammen gesetzt, und nur so viel Erde darauf geschüttet werden, als man nöthig hat, das Pflaster wagrecht legen zu können. Wenn von dem Ofenherde an das Gewölb i5 und 16 Zoll schon gestiegen und in die Höhe gebracht worden ist, so wird in der Mitte von hinten gerade gegen das Mundloch das erste Tippel- oder Zugloch mit 11 Zoll in das Quadrat angefangen, von dieser Mitte an 3 Schuh gemessen, macht man auf einer Seite das zweyte und auf der anderen das dritte, es mögen die Zug- ober Tippellöcher vorwärts ober die geraden Camine geführt werden. tz. 4'98. Di e Maurer müssen die acht Gewölbbogen mit der Spitze in dem Mittelpuncte auf Unterlegziegel zusammen stoßen, und solche zur Verhürhung eines Unglückes so richten, damit, wenn das Gewölbe fertig und ausgetrocknet ist, die Bogen durch Hinwegnehrnung der Unterlegziegel ohne Hinderniß heraus genommen werden können. Das fertige Gewölb eines Ofens, wofern es die Zeit zulaßt, wird der Haltbarkeit wegen mit Ziegelschiefern wohl XIII. au pt stück. XXXIV. Abschnitt. Á