Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von ben Steinkohlen. 421 Stettin. Brennholz wird nach Fuder zu 7 Fuß Höhe und Breite nach dem Berliner Fuß ge­rechnet. Würtembe r g. Ein Maß Holz ist 6 Fuß (ungefähr 5'A Wiener Schuh) breit und hoch, und 4 Fuß, ungefähr 37- Wiener Fuß lang. W ü r z b u r g. Ein Waldreif hält ungefähr 5 Nürnberger Schuh Höhe und Breite, und aus io Waldreifett werden 11 Karren gemacht, die zu 4Vz Schuh breit und 5'A Schuh hoch fest gesetzt sind. §. 3775. Zur Verbackung von 20 nieder-österreichischen Zentnern Mehl zu Brot, wenn dre Bä'cke- rey beständig fortgeht, und der Ofen niemahl völlig auskühlt, find 7 niederösterreichische Klafter weiches, oder 7> derley hartes Holz passiert. Bey kleinen Verbackungen aber, wo das Mehl-Consumo den Monath hindurch unter 260 Zentnern besteht, kann auf 20 derley verbackene Zentner 1 ganze niederösterreichische Klaf­ter welches oder % Klafter hartes Holz aufgerechnet werden. h. 3776. Wo mit dieser Gebühr wegen schlechter Qualität des Brennholzes nicht auszukommen wäre, ist sich mit einem alle Umstände wohl enthaltenden Zeugnisse über die mehreren dieß- fallsigen Bedürfnisse zu legitimiren, welches von einem Feld-Kriegs-Commiffär oder einer sonst beeideten Ortsobrigkeit bestätiget seyn muß, damit die Paffierung dieses höheren Auf­wandes von Seite der Vorgesetzten Stelle ertheilt werden kann. §. 3-77. Obgleich in Siebenbürgen das Brennholz zur Bäckerey von dem Lande unentgeldlich in die Magazine eingeliefert wird, so muß doch solches unter Beylegung der Lieferungs- Repartionen und eines Gegenscheines in Rechnung ordentlich per Empfang, und die erforder­liche Verwendung in Ausgabe gebracht, mithin die dießfallstge Verrechnung in den gehöri­gen Rubriken des harten und weichen Holzes nach dem niederösterreichischen Klaftermaße be­wirkt werden. §. 3778. Die bey der Bäckerey abfallenden Kohlen werden unter dem Wasserkessel zur Heir- zung und zum Kochen für die Verpflegsbäcker angewendet, und es sollen sich diese bey schwerster Bestrafung nicht unterstehen, von diesen Kohlen etwas zu verkaufen. Holjausmaß zur Verbackung. Hkth. am 6. Märj 782. A 268. Wann um bit Kassierung eines rnehrerenHolzanflvänVeS emgeschritten werden kann. Hkth. am 6. März 782. A 268, Verrechnung de sHolzes inSie-- bep.bnrzen zue Bäckerey. Hkth. am 6. März 7S». A 268. Manipulation mit den Koh­len. Hkth. am 6. Märj 78*. A 265. XIX. A b s ch n i t t. Von den S t e ; n k o h l e n. tz. 377<). Die Steinkohlen werden in den Verpflegs - Magazinen den fassenden Paeteyen vor­gewogen, und mittelst ararischer Fuhrwesenszüge den betreffenden Regimentern, Bataillonen und Corps zugeführt. Es ist aber wohl darauf zu sehen, daß weder ordinäre Steine noch Sand und Erde mit vermenget werden. tz. 8780. Bey jeder Fassung ist wenigstens ein Drittel in ganzen Stücken und zwey Drittel in Gries an die fassenden Parteyen zu erfolgen, und diese haben darauf zu sehen, daß die Fuhr­wesenszüge mit Bretern oder Flechten gut verwahret m eiten, damit unter Weges, bis an den Ort der Bestimmung, nicht zu viel an Steinkohlen und Gries verloren gehe. 3f6frtffung ber ©feinFohfti». Jjfth-ant *5. Ocf. 811. a 5557. ?Bie biefel&en tmbiefüfTens ben 4'artcoen abju$f&en ftnb. •Stil;, am *5, öct. 811. A 5557.

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