Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

§. 8712. Beym Ankäufe des Heues in Trusten nach dem Klaftermaße ist durch einen unpar- teyifchen Commiffional-Befund mit 2, bey mehreren Trusten auch mit 4/ theils an dem Ende, rheils in - der Mitte auszuscheidenden Klaftern vorher der Maßstab zu erheben, wie viel Zentner im Gewichte eine Klafter derley Heu abwirft, und sonach btc Reduction m das Gewicht des ganzen Quantums vorzunehmen und zu verrechnen. tz. 87,8. Rückstchtlich der Ausmittelung der Heupreise, in welchen den liefernden Behörden das auf die Ausschreibung abgeführte Heu bezahlt werden soll, muß Folgendes beobachtet werden. In jenen Magazins-Abfuhrs-Stationen, wo keine Heumärkte bestehen, sohin keine Marktpreisbestätigungen zur Legitimation verlangt werden können, sind die Heupreise, so wie sie von den Verpflegs-Magazinen in diesen Ablieferungs-Stationen nach den beste­henden Vorschriften ausgemittelt werden, zur Basis anzurechnen. Auf solchen Plätzen ist zur Supplirung der Marktpreisbestätigungen die genaue Ueber- zeugung einzuhohlen, in welchem Preise der Kauf und Verkauf dieses Artikels zwischen den Einwohnern jener Stationen, oder von den Bauern mit den Concurrenz-Ortschaften Starr habe, und daß über diese Preise die Bestätigungen von der Local - Gerichtsbarkeit eingehohlr werden müssen. Nur wo dieser Preismaßstab in den Abfuhrsorten, in welchen kein Hev- markt besteht, für die Vergütung der Heu - Landeslieferung angenommen werden soll, muß von Seite der Magazins- und der Militär-Stations-Commandanten die Ueberzeugung von dem bestehenden Werthe dieser Futtergattung gemeinschaftlich mit den Kreisämtern ge­schöpft, und darauf gesehen werden, daß keine Bestätigungen ausgestellt und angenom­men werden, als welche in dem wirklichen Verkehre erwiesen und mit Ueberzeugung erörtert worden sind. In allen jenen Magazins-Srationen aber, wo Heu zu Markte gebracht wird, Hetbt' die von der hierfür verpflichteten Obrigkeit ausgestellte Marktpreisbestätigung zur Grundlage. §. 8714. In der Gränze ist das Heu in jenen Gegenden, wo dasselbe für das Aerarium einge- fechset wird, alle Jahre vor der Dürre einzubringen. §. 8715. Das Heu ist sowohl vom Lande, als von den Contrahenten in Stroh gebunden, in das Magazin abzuliefern, jedoch hat der Magazins-Controllor darauf zu sehen, daß bey je­dem doppelten Bund für das Strohband y3 Pfund Vorschlag ausfallen muß. §. 8716. In Ermangelung der Depositorien ist das Heu auf freyem Felde in die erforderlichen Schober zu 1200 bis i5oo Portionen zu schlagen, zuvor aber eine Lage mit Stroh zu ma­chen, um die Feuchtigkeit der Erde hintan zu halten, nebstdem ist der Gipfel des Schobers mit Stroh zu bedecken, und mit Meidenstecken zu versichern. Wenn das Heu ungeachtet aller Vorsicht von der Nässe durchdrungen worden, und die Faulung zu besorgen ist, wird es conditionirt, nahmlich im Sonnenscheine und bey rei­ner Luft aus einander gelegt, das verbrannte, verfaulte oder sonst unbrauchbare auf die Seite geschafft, das noch brauchbare aber mit vollkommen gutem gemischt,; und so wieder zusammen gelegt oder gebunden. $. 3717. Das ungebunden beygeschaffte Heu ist in den Magazinen nach Maß der erforderli­chen Abgabe mit geflochtenen Heubändern, wenn die Heugattung zur Spinűmig dieser Bänder taugt, indem dadurch das Aerarium das Stroh erspart, und das gesponnene Heu bey den Bändern mit in das Gewicht fallt, in Portionen, 6 und 10 niederösterreichische Pfund und Gewicht, zu binden, jedoch darf das ein Mahl gebundene Heu, ohne Begnehmü Band in. 1 o3 V o ti bem H e u er 4 (>0 Beobachtungen beym' An­käufe des Heues in Trusten. Hkth. am 2,3tií.|8o6, A 4917. 1 Wie sich wegenAusmitteluxg derHeuvreise zu benehmen ist. Hkth. am íz. Nov. 81z.A 4982. Zn welchem Zcitpuncte in der Gränze LasHeu einzuschaf- fen ist. Hkth. am 9. Oct. 798. B i35g, Beobachtungen bey Ueber- nahme deS Heues hinsichtlich des Strohbandes. Hkth.am 6.M«rj 782.L 268. » » 27.Man 799.a 7837. Wie das Heu in Ermange­lung der Depositorien aufzube wahren ist. Hkth. am 6. März 782. a 268. Bindung des Heues in Aor- tionen zur Abgabe an dasMi- litär. Hkth. am 6.Märj782. A 268. » 1» öo. Oct.8,5.A 6945.

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