Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
XIII. Hauptstück. XII. Abschnitt. 394 G)J©ií Transportirungs- u. Samtäts-Dwissonen. Hkth. am 26. Iun. 8,2. H) Die RrqimentS-proviank- Wägen-Pferdc. Hkrh. am 26. Iun. 812. i) Die Feld-Requissten-Pack- Pferde. Hkch.am 1. Sep. 807. Ausserordentliches Fourage- AuSmass für das eigene Fuhr- n>ticn im Kriege. Hkth. am b.Marz 782.4 268. * » iB.Vipr. 780.Gr 2087 Fourage - Ausmaß für das zur Fortbringung Ser Mum- tions-DepokS gedungene Fuhrwesen. Hkth.am 9. Sep. 8a«. K 4149. Hafer und 1 Portion Heu, jedoch keinen Häckerling; wenn die Wägen übet unbela- den zurück fahren, erhalten sie im Frieden das für den Loco-Dienst bestimmte Ausmaß mit Ausnahme deS Häckerlings. G) Die eingespannten Pferde der Transportirungs - und Sanitäts-Divisionen erhalten täglich lVz Portion Hafer und 8 Pfund Heu. II) Die bey den Regimentern in der wirklichen Dienstleistung stehenden Proviant-Wägen- Pferde empfangen 1 Portion Haler und 1 o Pfund Heu. I) EinPackpferd bey den Feld-Requisiten der Infanterie, Cavallerie, Artillerie oder fon- siegen Corps bekommt V# Metzen Hafer und 8 Pfund Heu. §. 3635. Welche Fuhrwesenszüge eine außerordentliche Gebühr an Pferd-Portionen im Kriege beziehen, und wann dieselbe besteht, ist aus Folgendem ersichtlich: Für die Pferde bey der Artillerie und Munition ... . « . v » » der Pontons und Lau'brücken................................ » » » der eisernen Backöfen ......... » » » des Transports - Fuhrwesens............................... » •» » des Regiments - Caffa - Fuhrwesens..................... ? » Reserve - Pferde bey den Pontons, Laufbrücken, Backöfen beym Transports - Fuhrwesen.................................... » » Packpferde bey der Artillerie. .......................................... » *> Reit - und Tragpferde bey den Regimentern ..... h. 3636. Ordinäre | Extra- $ Ordinäre Portionen. Hafer, j Heu. | vafer.j l-L 1 2 1 1 L l 2 1 1 ! 1 2 1 4 1 2 1 1 l il l 4 l •» v 4 1 2 l 1 l » > Wenn im Kriege zur Fortbringung der Munitions-Depots gedungenes Fuhrwesen errichtet wird, so sind für jedes Zugpferd täglich 2'4 Hafer-Portionen, für jedes Reserve-Pferd (wovon 5 Stück zu 100 Zugpferden gerechnet werden) »7rHafer-Portion, für das Pferd des Conducteurs 1 Hafer-Portion, und für jedes Pferd ohne Unterschied 'eine »«pfundige Heu- Portion vom Aerarium zu erfolgen. Beobachtung 6ey Verabreichung des Hafers statt Heues, uns umgekehrt. Hkth. am 18. Apr. 78S. 6 2087. » » 1. Sep. 807. » » 3o. 817. A 8241. Wann dieses Ansmass überschritten werden faun, und wie sich hierbei, zu benehmen ist. Hkth, am iS. Jan. 791. D 235. Wann eine ausserordentliche Gebühr Statt hat. Hkth.am 1. Sep.807. Mehr Natural - Portionen dürfen nicht quittirt werden, auch darfnur derienige fassen, der hierzü berechtiget ist. Hkth.am 2.33Í40795. „ y. 3u,. 795. „ .. 8.Nov. 7Y--. »5 - 98. 5199 und 8290. », », 7. 3ÜI1. g<>2 G 2892. ,, „ 19. 9To». 8o8„ 15701. .> ,, «4- Feb. 814. §. 8687. Wenn im Nothfalle Hafer statt Heues abgereicht wird, ist für 72 Portion Heu */a Portion Hafer zu erfolgen, im entgegen gesetzten Falle aber sind 2 He« - Portionen für eine Hafer-Portion zu geben; wird anstatt des Heues Futterstroh bewilliget, so sind «4 Pfund Stroh statt einer Heu- Portion ohne Unterschied der Prima - Plana - und Dienstpserd - Portionen zu erfolgen; iV2 Pfund Stroh gibt 1 Portion Häckerling. §. 3638. E s hängt sowohl beyrden gesunden Pferden, die nicht alle von gleicher Beschaffenheit sind, als auch bey den kranken von dein Befunde der Ober-und Unrer-Officiere oder Cur- Schmiede ab, was den Pferden gegen die fest gesetzte Gebühr mehr oder weniger abzureichen sey. Von dem bey dieser Gebühr ersparten kann den mehr brauchenden etwas zugelegt werden, dasUebrige ist dem Aeraruun zu Nutzen zu bringen. §. 363y. Eine außerordentliche Gebühr findet nur mit höherer Bewilligung Statt. §. 8640. Kein Officier darf unter was immer für einem Vorwände mehr Natural-Portionen von seiner ihm ausgemessenen Gebühr quittim;, als solcher wirklich Pferde auf der Srreu halt; eben so wenig dürfen jene Parreyen, welche Pferd - Portionen zn fassen nicht berechtigt sind, für ihre Pferde die Fourage aus den Magazinen abfaffen, widrigen Falls die dawider Handelnden solche dem Aerarium im wirklichen Beköstigungspreise zu ersetzen haben.