Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

3ÍJ0 XIII. Hauprstück. XI. Abschnitt. Es ist cin guter Schiesser nS- chig, welcher den Ofen nach dein Teige zu behandeln weiß. Hkth. am 6. März 782. A 268. Die Stritzel werden, so wie ein anderes Comiß - Brot, ein­geschossen, und wie dieselben zu backen sind. Hkth. am 6. März 781. A 2 68. Was mit dein Zwiebacke zu geschehen hat, wenn es voll­ständig anSgedörrt ist. Hkth. am 6. März 782.A 268. „ „ 27. Apr. 813.Ai 465* DerZwieback in runden Fle­cken hat den Vorzug gegen die sonst gewöhnlichen Stangen. Hkth. am3i. Stug, 8o6.A665g. Der Dorrath des Zwiebacks muß alle Frühjahre genau un­tersuche werden. Hkth. att! 6.9Jíari 782.A 268. „ „ 2Z. Feb. SnS.A i4i» ,, „ 11.3un- 809. A 224, „ ,, 16.81 i.A 5828, Nach welchem Gewichte der Zwieback gerechnet wird. Hkth. am 6. Marz 782. A 268, Wann eine Gewichtsschwen- dungbey dem Zwiebacke Statt bat. Hkth. am 23. Feb. 8,5. A 1098. Wa s bey der Zwiebacksabga- fce ;u beobachten ist. Hkth. am 18.2)ec. 8n,A63i7i Was ;u beobachten ist, wenn in die Fässer, wo der Zwieback aufbewahret ist, eineFeuchtig- keit eindringt. Hkth. am 1. Apr. 807; A 276,1 . §. 8617, Dabey ist ein guter Schießer nöthig, welcher den Ofen nach dem Teige zu behandeln weiß, damit er das Feuer rechtabbrennen, und dieGluth wohl abliegen lasse, daß der Ofen aberni»- mahls zu heiß werde, und von unten den Nachdruck bekomme. §. 36 »0. Di e Stritzel werden sofort wie ein anderes Coimß-Brot eingeschossen, gebacken, und wenn sie gebacken aus dem Ofen genommen sind, knollenweise abgebrochen, alsdann aber gleich wieder, ohne den Ofen frisch zu heitzen, eingeschossen , und so lange, bis sie gut sind, gedörrt. §. 36 iy. Ist endlich der Zwieback vollständig ausgedörret, so wird er wieder aus dem Ofen ge­nommen, und auf einen Breterboden, wo die Luft gut durchstreichen kann, gelegt, da­mit er dort auskühle; hernach kann derselbe in die Fässer geschlagen, in ein trockenes und lüftiges Depositoriurn gelegt, und solcher Gestalt durch emige Jahre erhalten werden. Hierzu sind dauerhafte, gehörig ausgebraimte und gut gereinigte Fässer zu wählen. §. 3620. Der Zwieback, welcher in runden Flecken gebacken wird, hat den Vorzug gegen die sonst gewöhnlichen Stritzel, weil die Flecken durchaus mit einer dicken Rinde umgeben sind, und diese Form zur längeren Aufbewahrung und Conservation mehr als die Stritzel geeignet ist. §. 3621. Da es nothwendig ist, auf die gute Brauchbarkeit und Genußbarkeit des vorhandenen Zwie­backes mit aller Verläßlichkeit zu sehen, so haben die Verpflegs-Magazine Anfangs des Früh­jahres, wo sich die Wirkung der inneren Feuchtigkeit durch das Anlaufen der Flecken mit Schimmel am meisten und gewöhnlichsten äußert, den Vorrath Faß für Faß auf das genaueste zu unter­suchen, die angelaufenen Flecken abzusondern r die trockenen aber wieder mit Aufmerksamkeit in bte Fässer zu verpacken. §. 3022. Aus einem Zentner Weitzenmehl werden achtzig Pfund ausgebackener Zwieback herge- ftellt, die 80 Portionen ausmachen, deren jede statt einer Brot-Portion abgereicht wird. Der Zwieback wird nach Zentnern, und Pfund berechnet. §. 3623. Bey dem ganzen, schon über ein halbes Jahr alten, sonst aber genußbaren Zwiebacke wird eine Gewichtsschwendung von 2 bis 3 Loch pr. Flecken als natürliches Eintrocknung s-Calo nachgesehen. h. 8624. Bey der Zwiebacksabgabe darf dasjenige , was ein vollständiger ganzer Flecken aus­macht, und zwar der Flecken zu einer Portion angenommen werden, wenn sich an dessen nor­malmäßigem Gewichte von Einem Pfund kein größerer Abgang als zwey oder drey Loth vom Stücke, dagegen aber darf gebrochener und verbröselter Zwieback nicht anders als vorge­wogen, nach dem vollen Gewichtsinhalte , etn Pfund für Eine Portion gerechnet , vom Magazine ausgegeben, oder von dem Fassenden angenommen werden. Wenn daher eine Fassung von Zwieback angeordnet wird, so muß das dazu bestimmte Quantum von Zwiebacksfässer immer commiffionaliter nach der Tarrirung mit Sporco- und Netto-Gewicht ausgenommen, hierauf der darin befindliche Zwieback sortirt , die gan­zen Flecken mit ihrem Gewichtsbetrage in Ansatz gebracht, sonach das erübrigende zerbrochene abgewogen, und auf diese Art die etwa vorgefallene Schwendung íegitimitt werden. §. 36-35. Nachdem öfters bey anhaltender nasser Witterung nicht tu vermeiden ist , daß in die mit Zwieback gefüllten Fässer , wenn auch nicht der Regen durch die Wagenplahen auf die Fässer fallen kann,,, dennoch die Feuchtigkeit eindringet, und daher den an den Rändern liegen--

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