Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Von bem Brot-Aequi valent. §. 36oi. 2ltte wirkliche Brotersparung fallt dem Aerarium zu, und jeder Uebergenufi muß in ^ieBrotersparung Mt dem - ' . Aerariuni zu. vero prctio ersetzt werden. Hkth.am.. Sep.>7. . Formular A. 9t. 9t. Regiment. . Konsignation über nachbenannte Mannschaft, welche nicht mit der einfachen Brot-Portion bestehen kann, als: 3515 T a u ftmb Zunahme. Gebürtig. ! § 0 Wann und wie im Regiment zugewachftn. Maß desselben. Ob demManne bereits ein Brotzuschuß, und welcher, bewilliget worden ist. Unter welchem Datum diese Bewilligung vom Hoskriegsra- the ergangen ist. Ob derselbe über die gewöhnliche Brotgebühr eine ganze oder eine halbe Brot-Portion zur vollständigen Nahrung benöthiget. Don Aus Schuh Zoll Sign. am. . . 18. . . N. N. Commandant. Daß dieser Mann nach meiner Ueberzeugung wirklich die angetragene Zugabe benöthiget, wird durch mich bestätiget. N. N. Regiments-Arzt. Die Nothwendigküt dieser Brotzulage wird von den Gefertigten hierdurch bestätiget. N. N. General- Major. N. N. Feld - Kriegs - Commissär. X. Ab sch nit t. V o n dem B r o t - A e q u i v a l e u t h. 36o2. Die Verpstegung mit Brot geschieht zwar durchaus in natura, wo aber gleichwohl in Ländern, auf den Gränzen und in solchen Gegenden Militär - Commanden aufgestellt sind, welchen das Brot mittelst bürgerlicher Erzeugung, oder mit Zuführung zu beschwerlich oder gar nicht zu verschaffen, und daS Aequivalent im Gelde abzureichen nothwendig wird, rnuß hierüber die Anzeige gemacht werden. §. 36o3„ Das Brotgeld kann ferner auch der Mannschaft in allen von den bestehenden Ver- pstegs-Magazinen sehr abgelegenen Quartiers-Stationen, dann auf dem Marsche an kleinere Truppenabtheilungen, welche der Zahl nach keine ganze Compagnie oder halbe Escadron ausmachen, abgereicht werden. §. 36o4. Die Anwendung des Brotgeldes für die Cordons- und sonstige einzeln derachirte Mannschaft hat nur dann einzutreten, wenn die Gelegenheit besteht, daß der Mann ein seiner Gebühr angemessenes Brot im Quartiere oder in einem nicht über eine Stunde davon entfernten Orte kaufen kann, und wenn die Local-Preise für diese Gattung Brot dem Aerarium vortheilhafrer, als die im Wege der Subarrendirungs - Behandlung zu stehen kommen. Es muß daher in jenen Orten, wo die Brotgeld-Abgabe Statt findet, sowohl von dem Commandanten der Truppen unmittelbar, als auch von Seite der Lo^al-Behandlungs-Commission den Obrigkeiten Land m. 97 Wann Sas Brot - Acquivalent erfolgt werden kann. Hkth. am 6, März 782. A 268, DaS DrotgelS kann der Mannschaft in den von den Derpflcgs - Magazinen abgelegenen Quartiers - Stationen, dann auf dem Marsche an kleine Truppengattungen verabreicht werden. Hkth.am i.'Sep.810.A4432. Wann die Anwendung des DrotgeldeS für die Gordous- und sonstige dctachirte Mannschaft einzutreten hat. Hkth. am 8. Jui. S19. A 3768,.