Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
Von der Vermahlung der Brotfrüchte. 367 tz. 35,3. Auch haben die Magazine darauf genau zu sehen, daß kerne mit dem schwarzen Kornwurme oder mit Wippeln behaftete Frucht von den liefernden Parteyen angenommen werde, und ihre vorzügliche Aufmerksamkeit darauf zu richten, damit auch die Depositorien und der vorhandene Sackvorrath in dieser Absicht genau untersuchr, und da, wo sich die Spur dieses schädlichen Ungeziefers zeiget, die nöthigen Abhülfsmittel zu dessen vollkommener Ausrottung angewendet werden. Das durch die Erfahrung bewährteste Abhülfsmittel besteht darin, daß in derley von diesem Jnsecte angesteckten Depositorien im Sommer eine angemessene gute Quantität frisch gemähtes , kräuterreiches Heu eine Zeit lang hinterlegt werde, durch dessen aromatische Ausdünstung der Kornwurm im Keime erstickt und vertilgt wird. Sodann sind in derley De- positorten gleich nach der Fruchternte in mehreren Abtherlungen einige Metzen ganz frische, unausgedörte,noch etwas in der Milch befindliche Früchte (am besten Weitzen) zu verschaffen, in welche dieses Jnsect aus den angesteckten Wänden, Böden und alten Fruchtharrfen sich hastig ziehet, und welche frische Früchte sodann, sammt dem hinein gekrochenen Ungeziefer, mit größter Sorgfalt aus denDopots gebracht und vertilgt we-den müssen. Durch zwey - bis dreymahlige Wrederhohlung dieses bewährten Mittels wird die Vertilgung dieses so schädlichen Jnsectes am zuverlässigsten bewirkt. Nebstbey muß aber auch sorgfältig darauf gesehen werden, ob nicht schon die leeren Säcke mit diesem Ungeziefer behaftet sind, und es müssen da, wo sich die geringste Spur davon zeiget, die vorräthigen Säcke durchgängig umgewendet und fleißig ausgeklopft werden. §. 35,4. Eben so darf der Machtelweitzen bey Uebernahme des Kornes und sonstiger Brotfrucht nicht angenommen werden. Dieses mit dem Korne oder Weitzen vermischte Unkraut ertheilt dem Mehle eine bläuliche Farbe und einen bitteren Geschmack, und ist das aus solchem Mehle erzeugte Brot den Kopf einnehmend und betäubend, daher dieser Same nicht als ein Surrogat der B'rotfrucht betrachtet werden kann. §. 35,5. Wenn Geschenköfrüchte bey der Ablieferung unrein und zur Broterzeugung nicht qua- litätmäßig befunden werden, so müssen die unrein befundenen Früchte bey der Abfuhr in Gegenwart des Abliefernden im Magazine gereutert, sodann aber in dem Ablieferungs - Rece- pisse das rein übernommene Quantum besonders, und der Reuterungsabfall wieder besonders aufgeführt werden. Durch die Anwendung dieser Vorsicht allein erhalt der betreffende Magazins - Rech- nrmgsführer den Beweis für seine Bedeckung gegen alle Zumuthung, daß derley Reuterungs- abfälle durch was immer für andere Begünstigungen entstanden, und die Ableitung solcher Defecte von Geschenkslieferungen unrichtig fty. Ueberhaupt ist selbst das Protokoll des Rechnungsführers, die Rechnung und das Recepisse eine schwankende Legitimation, wenn nicht auf der Stelle bey der Abfuhr der unreinen Früchte, in Gegenwart und mit Ueberzeugung der Abliefernden, die Quantität des Unrathes bestimmt unparteyisch erhoben wird. Selbst, vorläufig eingehobene generelle Zeugnisse, daß solche Ablieferungen in unreiner Qualität bestanden haben, schützen keinesweges vor dem Verdachte des Unterschleifes, wenn nicht gleich bey der That der Beweis des Quantums von Unrath hergestellt wird. §. 3516. Wenn es demnach geschehen sollte, daß Früchte mit Procenten-Aufgaben eingeliefert werden, so dürfen die mit Procenten-Aufgaben eingelieferten Früchte nicht gereiniget werden, sondern müssen, wie sie übernommen, auch in die Vermahlung gegeben werden. Der Wachtelweitzen ist bey Uebernahme des Kornes und sonstiger Brotfrucht nicht an- zunehmen. Hkth. «nt 18. May 807.A 4o33. » » 17. Sep. 807.A 7453. W as zu beobachten ist, wen» Geschenksfrüchte bey der Ablieferung unrein befunden werden. Hkth. am -6. Aug. 813.A3755. » » 9. Sep. 813.A 3yy6. » » 3o. 9toö.8n.A 5178, Die mit Procenten - Aufga ben eingelieferten Früchte bür fen nicht gereiniget werden. Hkth.MIN6.Aug. 807. A 6583 I ift genau öarauf ju feßen, baß feine mit bem f<t;marjeii Äornmurme ober mit ißippeln behaftete Srurin angenommen werbe2Die biefern ließet abgeholfet, werben fann. 4jftß. am i3.809. a 849.