Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

őbb XIII. Hauptstück. V. Abs chnitt. Hrugebübrverrechnung sür das Schlachtvieh. Hkth. am »S.Marzöoy. A1940. v. Rapports - Erstattung und darnach einzulcitenvc Dor- rathsbeschrankung. Hlth. am 28,2?1»1‘4 809.A 1940. mit dem Auditor zu bestimmende zwey unparteyische Officiere die Schlachtung m Gegen wart dieser Commission geschehen, von der Innerey, welche dem Metzger überhaupt über­lassen ist, und aus den tz. 8478 angeführten Theilen besteht, muß das Unschlitr gur abgesondert, auch an den Theilen des Ochsen selbst abgenommen, das Schlachtvieh-Stück geviertheilt, und nach geschehener Abkühlung die Viertel mir den h. 8488 aufgeführten, zum Fleische gehörigen Theilen besonders, und das Unschlitt wieder besonders gewogen, dieser Her­gang aber in einem Commissional-Zeugnisse ausgenommen, und hierdurch die Schwendung, mit Beseitigung aller Handwerkskunstgriffe des Fleischhackers, genau und richtig erhoben wer­den, um dem Aerarium jeden nicht in der Wirklichkeit bestehenden Nachthei! mittelst solcher Bestätigungen zu beseitigen. Um nun über diese Zeugnisse die Passierung nicht einhohlen zu müssen, haben die Brigadiers diesen Zeugnissen die Bestätigung beyzurücken, daß die darin angeführten formten Marsche wirklich vorgefallen sind, und durch die angeführten Tage die Schlachtung hat ausgesetzt werden müssen. Derley außerordentliche, ohne jemands Ver­schulden entstehende Abgänge an Fleisch und Unschlittgewicht sind Monath für Monath rrn vorgeschriebenen Wege dem Armee-General-Commando mit dem dafür entfallenden Geld­beträge anzuzeigen, und kann der Ersatz solcher Abgänge bey der Operations - Cassa nur dann angewiesen werden, wenn von dieser Stelle die Passierung hierüber wird ertheilt wor­den seyn. h. 35o5. lieber das für das Schlachtvieh gefaßte Heu und die Weide, wo es das Armee-Com­mando anordnet, sind die Quittungen von den Regimentern von der übrigen Natural- Gebühr der Regimenter separirt auszustellen. Für diese Schlachtvieh-Fütterungs-Verrechnung wird ein zweytes Formular hier zur Nachachtung angeschloffen. Um hierin einer unnöthigen Verwendung des Futters vorzubeugen, wird zur Nachach­tung vorgeschrieben, daß selbst der Gedeihlichkeit und Nahrhaftigkeit des Fleisches wegen das für den andern Tag zur Schlachtung bestimmte Vieh kein Futter mehr zu erhalten habe; dieses wird in stehenden Lagern und Cantonirungen genau zu beobachten seyn. Nur aus dem Marsche wird ausnahmsweise die Fütterungsfortsetzung gestattet, weil nicht immer mit Ge­wißheit darauf gerechnet werden kann, daß die Schlachtung den andern Tag immer ge­schehen könne, und in solchen Fallen das weiter fortgetrieben werdende Vieh zu viel Schwendung leiden würde. Ueber die Fälle also, wo für geschlachtetes Vieh noch den Tag vorher die Futterge- bühr abgegeben und aufgerechnet worden ist, muß von dem Regiments - oder Vataillons- Cornmandanten, oder einem Stabs - Officiere, von einem durch den Regiments-Comman­danten hierzu bevollmächtigten Auditor die Bestätigung ausgefertigt, und der Futterberech­nung beygelegt werden, daß das Regiment an solchen Tagen marschirt sey. Im Uebrigen wird noch dem Regiments-Commandanten obliegen, die täglich einge­henden Fleischgelder nicht, wie es öfter geschieht, den Fleischwägen behalten und führen, sondern täglich in die Regiments-Cassa abgeben zu lassen, für die gewöhnlichen Auslagen aber dem Officiere höchstens nur 6« bis 70 Gulden zu belassen. tz. 35o6. Damit die Fleisch-Regie - Direction von dem Vollzüge der Einleitungen die Ueberzeugung erhalte, zugleich auch von dem Stande der Depots stets die nöthigen Dispositions-Kenntnisse habe, hat dieselbe von den vorwärtigen Vertheilungs- Depots alle zwey, und von den Triebs- Stationen alle fünf Tage die Rapporte sich einreichen zu lassen, und vorzüglich darauf zu sehen, damit, wenn bey anhaltenden Bewegungen die Abfassung des Viehes geringer geschieht, der Nachtrieb von rückwärts gemindert, und dadurch dem Anwachsen eines übermäßigen Vor­rathes bey der Armee in Zeiten abgeholfen werde, welcher sowohl Futtermangel als auch Schwenkungs-Vermehrung hervor bringt.

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