Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
XIII. Hauptstück. IV. Abschnitt. 294 Berechnung deS Erfordernisses an Lebensmitteln. Hkth- am 9. Sex. 808. W i5i. A , B und C. §. 3327. Welche Lebensmittel für die zur Garnison gehörigen Menschen, sowohl im gesunden, als int kranken Zustande, zur Approvistonirung angetragen werden, und wie mit den Vic- rualien in den Menagen der Mannschaft abgewechselt werden kann, ist aus den in den Bey- lagen A, B und C beygeschlossenen Aufsätzen zu ersehen. §. 33a8. Weil das Heu in einer Festung schwer unterzubringen, auch der Feuersgefahr sehr ausgesetzt ist, so wird für die Pferde, deren Anzahl auch außerdem schon nach MöZlichkeit beschränkt seyn mupy nur eine halbe Heu-Portion, dagegen aber iy2 Hafer-Portion täglrch berechnet. Eben so sind für dqs Schlachtvieh nur zehn Pfund Heu, und statt der anderen zehn Pfund eine ganze Portion oder % Metzen Hafer-, Gerste-, Spelz- oder Kukurutz- Schrot angetragen. §. 332g. Holz und Licht sind für die gesunde Mannschaft mit einer einfachen Portion nach dem ganzen Stande derselben, für das Spital aber mit doppelten Portionen auf den angenommenen Krankenstand, und zwar nach der winterlichen Quasi-Casern-Gebühr zu berechnen, damit auch für Wachen und Pikete, dann für den Fall, daß der Commandant ein Lager oder Baracken beziehen zu lassen nöthig fände, mit dem Vorrathe ausgelangt werden könne. Das Erforderniß an Lichtern ist zur Hälfte in Kerzen und zur Hälfte in Brennöhl, oder, wo letzteres in größerer Quantität aufgebracht werden kann, mit % in Kerzen und y4 in Brennöhl zu berechnen. Es muß aber auch für die nöthigen Lampen gesorgt werden. B ettstätten und Bett-Fournituren für die gesunde Mannschaft, desgleichen die nöthigen Zimmergerathschaften sind in jedem Falle nur nach dem Raume in den Casernen und in den zur Unterbringung der Mannschaft bestimmten Casematten, für die Kranken aber nach dem vermöge §. 3325. angenommenen Krankenstände, und zwar die Bett-Fournituren mit dem zur vorschriftmäßigen Wechselung nöthigen Vorrathe anzutragen. An Stroh ist für die gesunde Mannschaft bte Lagergebühr, nähmltch ein Bund zu ib Pfund auf den Kopf, für ben Krankenstand aber 3o Pfund auf den Kopf monathüch anzutragen. V on diesem Vorrathe ist auch die Streu für die in den Casernen, Casematten und Aerarial - Gebäuden unrergebrachten Pferde zu bestreiten. Es haben übrigens die vorstehender Maßen für die Berechnung des Erfordernisses an den verschiedenen Artikeln angenommenen Sätze auf die wirkliche Service-Gebühr selbst keinen Bezug, welche nähmlich nach Maß der Bequartierung in Casernen und Casematten oder der Campirung der Garnison in Zelten oder Baracken systemmäßig anzuweisen ist. §. 333o. Mit welchen Arzeneyen und Spitals-Requisiten eine Festung versehen werden muß, zeigen die Aufsätze in den Beylagen D und E. §. 3331. In welcher Quantität bte in den vorstehenden §§. erwähnten Bedürfnisse durch alle Artikel anzutragen sind , ist aus dem unter E beygefügten Erfordernißaufsatze zu ersehen, welcher beyspielsweise auf eine Garnison von 55oo Man» und 5oo Pferde auf 6 Wochen berechnet ist, und nach welchem das Erforderniß auch auf einen höheren oder minderen Stand, und auf eine längere oder kürzere Zeit ausgerechnet werden kann. Das Nährnliche bezieht sich auf obige Aufsätze unter D und E, welche ebenfalls auf ben Krankenstand einer Garnison von 55oo Mann auf 0 Wochen berechnet sind. 3332. Es tst jedoch hierbey zu beobachten, daß, wie es auch in den aufgeführten Aufsätzen geschehen ist, zu dem ausfallenden Bedürfe für die Garnison noch ein Sechstel zugeschlagen werde, weil auch für die übrigen Branchen, als: Artillerie Ingenieurs, Mineurs, Sap( 23erect)mmq beá (Jrforberi nifíeá an 5utter. •&rtf>. ant9.€iJ). 808. w *52. 25erc<bmmg beéCfrforbermf? fes an @en>ices?triifeln, -Piotj, Merjen unbßebt, utibfonfffür öie UnterFunft ber ©arni fort. ©cp. 808. W 15 2. 23rcnnö6i i« gröfsereröuan* titat tfttt>ombg'!!d)até0upple; ment ber Äerjen Pepjufcpaffen. Sampen. £ftp. ant 9. ©ep. 808. w 162. 23ercctmung béé ©rforbernif; fe$ an 23eft; Ssurnituren. am 9. ©ep. 808. w 1.5*. ©troberforbernifj. i)ftyam 9. ©ep. 808. w 162. I 1 SSerecbmmg feé <Frforbernifj feáan llrjeneyen unb ©pitatéí fJvequtfiten. £fti>.«m 9. ©ep. 808. w 152. i d unb e. 35epfpiet uno Sormufar ei- neá ©rforbenufjauffaíjeé auf . ben ©taub »cn 55oo 2flann unb 5oo Ererben. I £Fil). am 9. ©ep. 8o3. w 152. \ F. 1 t ifrmrtetung wegen gufcbta- gung eineő ©enteis für bie übrigen Sörandietu ® ■fiitf). am 9. ©ep.808, w 152* 11