Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Von den Militär-Reserven. 83 Für die auf diese Art in den Casernen untergebrachte Reserve-Mannschaft findet sohin eine extraordinäre Aufrechnung für das Kochgeschirr in der Regel nicht Statt, weil die Regimenter durch die Bequartierung der Compagnien auf dem Lande gegen Schlafkreuzer der Unterhaltungskosten auf die Kochgeschirre entlediget werden, und solche dagegen für die Reserve-Mannschaft zu verwenden haben. Nur für den Fall, wenn die Anzahl der Reserve-Mannschaft größer wäre, als jene des Abganges und der abwesenden Regiments-Mannschaft zur Zeit der Waffen­übung, wird für diese Ueberzahl aus die Zeir der Abrichtung pr Kopf kr. auf Koch­geschirr aufzurechnen bewilligt. Nebst der Unterkunft muß auch sorgesorgt werden', damit die Reserve-Mannschaft auf den Abrichtungs-Stationen an ihrer sonst gewöhnlichen Nahrung nicht Man­gel leide. f) Für die Zeit der Waffenübung wird der Reserve-Mannschaft der Limits-Rauchtabak bewilligt, und ist der Bedarf hieran mit Ausweisung der Fassungstage von dem Re­giments-Commando de n Abbalto oder den Verlegern bekannt zu machen. g) Die DresHung der Infanterie-Reserve - Mannschaft liegt jedem betreffenden Infante­rie-Bezirks-Regiment ob. In Betreff der Jager-Reserven, welche die erste Abrichtung zugleich mit den In­fanterie-Reserven zu erhalten haben, wird rückstchtlich der folgenden Abrichtungen je­des Mahl vom Hofkriegsrathebestimmt werden, ob dieselben bey der Infanterie oder bey den Jäger-Bataillonen zur Abrichtung einzurücken haben. §. 1407. Die neu zuwachsenden Reserve-Männer sind, in so fern sie in der einzelnen Abrich­tung schon so weit gekommen sind, sowohl in den Chargirungen mit blinden Patronen als auch im Scheibenschießen zu üben. Da, wo die Regimenter nicht in ihrem eigenen Bezirke liegen, wird man zwar trachten, Abtheilungen des Regiments in den Bezirk zu disponiren; in so weit jedoch dieses nicht möglich wäre, muß die Abrichtung der Reserve; jenen Regi­mentern, welche eben in dem Bezirke dislocirt sind, aufgetragen, jedoch die Abrichtung der deutschen Reserve-Mannschaft durch ungarische Regimenter vermieden werden. Wenn aber in dem Bezirke auch kein anderes deutsches Infanterie-Regiment sich befindet, so soll verfügt werden, daß von den nächsten Regimentern eigene Commanden zur Dressirung der Reserven zusammen gesetzt, und an die bestimmten Abrichtungs-Stationen gesendet werden. In Gallizien können auch die bey den Conscriptions - Kanzelleyen commandirten Officiere und die Mannschaft, so weit eö ihr" sonstiger Dienst gestattet, zur Abrichtung der Reserve mit verwendet werden. Auf den Abrichtungs-Stationen muß alles im voraus so in Bereitschaft gesetzt werden, daß die Dressirung überall in den Bezirken eines Landes an einem Tage angefangen und zu­gleich beendiget werde. h) Damit die kurze Zeit, welche zur Dressirung der Reserve-Mannschaft bestimmt ist, mit Nutzen zu diesem Endzwecke angewender werde, werden folgende Gegenstände für die erste Abrichtung der Infanterie-Reserven vorgeschrieben, und zwar: aus dem In­fanterie - Abrichtungs - Reglement: Von dem ersten Hauptstücke : der erste, zweyte und vierte Abschnitt, dann Von dem zweyten Hauptstücke: der erste Abschnitt mit Ausnahme der Handgriffe der General- Decharge und des Lauffeuers. Bey den folgenden Abrichtungen ist die Re­serve-Mannschaft nach und nach in den übrigen für die Truppe vorgeschrrebenen Evo­lutionen zu üben. Den Abrichtungs-Commanden muß nicht nur der angestrengteste Eifer und Fleiß, um der Reserve-Mannschaft die möglichste Bildung zu geben, sondern vorzüglich auch die gute Band h. 23 * Die Reserve - Mannschaft soll geübt werden, und roic dieß zu geschehen hat. Hkth. am >.May 3i3, G 1860. .

Next

/
Oldalképek
Tartalom