Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

70 VI. Hauptstück. VI. Abschnitt. erforderlich sind, nichr verwendet werden können, so findet die Anwerbung der Ausländer űr die deutschen Infanterie - Regimenter nur dann Statt, wenn das eine oder andere In­fanterie-Regiment für sich selbst einen Ausländer anwerben will, weil man, dann voraus setzt, daß dasselbe vertraute Leute zu erlangen trachten werde. §. 1338. Bey Engagirung der Ausländer ist mit der größten Behuthsamkeit vorzugehen, und diese Anwerbung ist nur auf solche Leute zu beschränken, welche ein schönes Aussehen haben, lesen, schreiben und rechnen können, und die für einen Unter - Officier erforderlichen Eigenschaften besitzen. §. i33g. Für die Jäger-Bataillone dürfen nur solche Leute engagirt werden, welche aus öster­reichischen Provinzen gebürtig sind. Da der Jägerdienst vertrautere Leute fordert, so ist in dieser Hinsicht die Annahme der Ausländer im Allgemeinen nicht gestattet. §. i34o. Das Kriegs-Commiffariat hat unter eigener Verantwortung bey Assentirung jedes Mahl genau zu untersuchen, ob der Recrut nicht vorher in dießortigen oder anderen Mi­litär-Diensten gestanden hat, und aus denselben entwichen sey, damit kein Deserteur einer fremden Macht zur Cavallerie oder zu den Jägern assentirt werde. §. 1341. Wenn Ausländer - Recruten durch Angabe eines falschen Nationals ihre Assentirung zur Cavallerie oder zu den Jägern erwirkt haben, so sind dieselben bey Entdeckung der wahren Umstände nicht mit Laufpaß zu entlassen, sondern sie sollen verhalten werden, bcy jener Truppengattung, wozu sie nach den später erhobenen Umständen geeignet sind, ihre eingc- gangene Capitulations-Zeit auszudienen, zu welchem Ende dieselben ohne Weiters zu dieser letzterwähnten Truppengattung zu ttansferiren sind. §. 1342. Den auf die Dauer des Krieges oder auf bestimmte Jahre afsentirten Leuten sind beym Ausmarsche aus den Recruten-Sammelplätzen gedruckte Capitulations-Scheine zu erfolgen, welche folgender Maßen zu lauten haben. Capitulations- Schein. Nachdem N. N. von . . . aus . . . gebürtig, N. Jahre alt, N. Standes, . . . von Profession, unter dem k. k. N. N.Infanterie- oder N. N.Cavallerie-Regiment auf . . Jahre Dienste genommen, und sich nach solcher Zeit seine Wiederentlassung ausbedungen hat, so wird derselbe im Nahmen Seiner k. k. apostolischen Majestät hiermit versichert, daß ihm dieselbe nach Verlauf solcher Dienstzeit- wenn diese Epoche nicht in die Zeit eines be­reits ausgebrochenen Krieges fällt, in welchem Falle der eingegangene Capitulations - Ter­min nicht erlöschen kann, und er sich daher gefallen lassen muß, erst bey dem nächst erfol­genden Frieden entlassen zu werden; bann, wenn er sich nicht während seiner Dienstesver- pflichtung des Verbrechens der Desertion oder eines Deserteurs-Complottes schuldig gemache hat, in welchem Falle derselbe mit Erneuerung, oder, nach Umständen, mit gänzlichem Ver­luste der (Kapitulation, nebst anderen gesetzlichen Strafen, bestraft werden würde; bey der nächsten Musterung oder Revision, ohne.Entgeld, oder Stellung eines andern Mannes, ettheilt werden soll. Zu Urkunde dessen ist gegenwärtiger Capitulations-Schein sowohl von dem assentirenden Kriegs-Commissar, als auch von dem Werb-Officiere aus k. k. allerhöchster Vollmacht ausgefertiget worden. Sigt. N. N. den . . . (L. 8.) N. N. Feld - Kriegs - Commiffär. N. N. Charge des Werb-OfficierS. XCrtá bei) (Fttgagirung bee 2fusiänber ju i>co&act;ien »ft. am 3.2fpr. 817. K i/(5o. ißelcbe líuéfanber jiu* (Fm gagirung &ei? t»cn Sägern 55m taittonen geeignet finb. ■Öftb- am 4.2iug. 814. k 3248, 3Tuf t»as> Ce») 2ffíeníimig bee 2f uölänber baS ÄriegS * CFom- niiffariat »erjügltcp $u feben bat. itft^.am 16.2iug.777. » » 6, •Qct, 808, W i6.5. » » »4. Sät».809. O 96. 50te ífuélattber, tvelcbe 6e»> ihrer Jifientirung ein fa(fcbe$ Stationale angeben, bei) (Fnti beefung ber mabren Umjtänbe ju bebanbeln finb. .&f tb.ant 28. Sep. 808. o 2358, » » 6. £ct. 808. W 165. SfOelcbc tfuátanberí ©apif«= Intioné ; (Scheine ju erhalten unb wie biefelben ju lauten bm ben. £ftb. nnt 16.2fug. 777. » >» 8. Jlug. 8o3. D 1223. » » i4.öct. 8o3;K 258 w » » 3. Sun. 804. » » 2,8! 3. K 826.

Next

/
Oldalképek
Tartalom