Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

93on bert Quartier-Geldern. 40S gl eich bar bem Ortsvorfteher zu bezahlen. Bey ganzen Körpern hat solches von den betreffen­den Commandanten, bey einzelnen Individuen aber von denselben verläßlich zu geschehen. Erstere verrechnen die bezahlten Betrage mit Beylegung der darüber erhaltenen, hier vorge­schriebenen Documente in ihrer Schlafgeld-Berechnung, letztere in ihrer Reiseberechnung, für den Fall, als eine Vergütung der Reise systemmäßig Statt hat. Bey der Anweisung und Liqui- dirung der Miethzinse von Seite deö Landes -Ober-Kriegs -Commissariats muß sich mit der gehörigen Vorsicht benommen, die nöthigen Documente dieser Rechnung beygelegt, und die­selben zu rechter Zeit der Hofkriegsbuchhaltung zugesendet werden, welcher ungeachtet der von dem Oberkriegs-Commissär vorgenommenen Liquidirung die Revision dieser Rechnung obliegt. Wer jedoch auf emer solchen Reise Diäten beziehet, hat das Quartier-Geld von den Diäten zu bestreiten. Da die in allerhöchsten Diensten außerhalb der k. k. Erblande reisenden Officiere daselbst das Nacht-Quartier gleich anderen Passagieren bezahlen müssen, so haben solche, da diefifalls kein allgemeines Ausmaß fest gesetzt werden kann, (weil für das Nacht - Quartier in einigen Städten mehr, in anderen weniger gefordert wird,) über den in der betreffenden Nacht-Station für das Zimmer allein, und allenfalls mit Einbegriff der Heitzung bezahlten Betrag sich die Quittung vom Gastwirthe zu verschaffen, und diese sodann demReise-Par- ticulare beyzulegen. Jene Parteyen aber, welchen auf Reisen allenfalls Diäten und sonstige Auslagen bewilligt sind, können für daS Quartier keine besondere Aufrechnung tnachen, je­doch haben jene im Inlands reisenden Parteyen, welche Diäten beziehen, das unentgeld- liche Natural-Quartier vom Lande anzusprechen. tz. 2698. Das Quartier-Geld har mit dem Tage des Ablebens oder mit dem Tage, alö ein In­dividuum durch Jubilirung oder Pensionirun.g aus der Dienstleistung tritt, aufzuhören; wenn aber ein Individuum in Wien in der Zeit abstirbt, wo das Quartier nicht mehr aufgekündet werden könnte, so kommt das Quartier-Geld für diese Zeit der Witwe oder den Waisen zu Statten. §. 2694. Zur Unterbringung der wahnsinnigen Menschen in der Gränze sind für den Fall, wenn etwa Leute von wüthenden Wölfen gebissen werden sollten, kleine Behältnisse aufzunehmen, wofür ein jährlicher Miethzins auf Einschreiten aus dein Garnisons-Spitals-Fonds bewtl- liget wird. Wann das Quartier-Geld aufzuheren hat. Hkth. am 1o.rtpr.77S. ,. „ 17. @ep. 781. ,, » *3, #113.794. 09766 Unterbringung der lpahn- sinnigen Menschen, in der Gränze. Hkth. am9. May Lio. B 3107.

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