Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
50 VI. Hauptstück. III. Abschnitt. / Dey jedem Wecb-Comman- -o ist ein gedrucktes Affenti- rungs- Protokoll coinitatweise in führen. Hkth. am 6.3«n- 809. o > 17. » » 1. Feb. 809, 1 478. Superarbitrirungs - Commission. Hkth. am 6.2än. 809. o 117. Einsendung vierteljähriger Rapporte über den Fortgang der Werbung. Hkth. am 6.2än.6o9.0 117. » » 28.9Í0V. 810. K 3616. v » »3.2än.8,2. u 3g5. # Transport der Recruten *) auf den Sammelplatz; Hkth. am 1. Sep. 807. » » 6>2än. 609.0 »,7. §. 1081. Außer den Assent-Listen, welche von dem Werb-Commandanten zuverlässig zu verfassen sind, und wovon ein Pare dem auf den Sammelplatz abgehenden Recruten-Transporte mitzugeben, das andere aber der Rechnung des Werb-Ossiciers beyzulegen ist, muß ein gedrucktes Assentirungs-Protokoll nach dem anverwahrten Forinulare A eomitarweise geführt werden. In dasselbe sind die affentirten Leute mit Bemerkung des Zuwachstages und des NationalS einzutragen, und dann ist es von dem Assentirenden nach gehöriger Collatio- nirung monathlich zu unterfertigen. Ein Pare dieses Protokolls führt eine Comitats-Maglstratuak - Person zum Gebrauche für ihre Jurisdiction, das andere aber, dem auch die Anwerbs- oder Uebergabs- zeugnisse gehörig nummecirt beyzulegen sind, hat immer bey dem Werb-Commando, auch für den Fall der Ablösung der Werb-Officiere, zu verbleiben. Zur Erleichterung der Existenz- Nachfragen ist darüber ein alphabetisches Nominal-Register zu unterhalten. §. 1082. Recruten, welche die Assentirungs-Commission gemeinschaftlich als untauglich ausgeschlossen hat, müssen in dem Assent-Protocolle mit Anführung der specifischen Ursachen an- gezeigt werden. Wenn bey dieser Commission die Militär - und Civil-Individuen über die Tauglichkeit eines Mannes sich nicht vereinigen, so ist der Mann, mit deutlicher Anzeige der Bedenken und der Gegengründe, der für den Werbbezirk angewiesenen Superarbitrirungs-Behörde vorzustellen, wo er durch einen Stabs-, Regiments - oder Oberarzt, in Beyseyn eines Generals oder Stabs-Officiers, eines Ober- oder Feld-Kriegs - Commissärs, dann zweyer politischen Deputirten der Jurisdiction zu visitiren ist. Nach Befund wird dann entweder die Assentrrung oder Entlassung des Mannes ange- ordnet, und die Entscheidung sowohl, als die Gründe derselben, werden der Assenürungs- Commission zur Vormerkung in dem Assent - Protocolle mitgetheilt. §. io83. Damit der Hofkriegsrath von dem Fortgange der Recruten-Sammlung immer in dev nöthrgen Kenntniß bleibe, haben die Werb-Commandanten nach dem beyliegenden Formulare B von ihren Filjal-Werb-Commanden die halb monathlichen Rapporte einzuhohlen, und aus diesen sowohl, als über die auf dem Haupt-Assent-Platze eigens aufgebrachten Recruten einen Total-Rapport zu verfassen, und jedes Mahl genau anzumerken, ob und welche Hindernisse, und wo dem Fortgange der Werbung im Wege stehen? was dießfalls militärischer und politischer Seits eingeleitet wurde? was davon für ein Erfolg zu hoffen, ob eine höhere Emwirkung norhwendig oder gedeihlich seyn würde? Diese Rapporte sind dem ungarischen General-Commando einzusenden, und von diesem in einem Alles umfassenden Totale dem Hofkriegsrathe vierteljährig vorzulegen. Um ersehen zu können, wie viel von den aufgebrachten und wirklich affentirten Recruten für die Eavallerie bestimmt werden, muß am Ende des Ausweises eine Rubrik mit der Ueberschrift: von den assentirten Recruten sind für b i c Eavallerie angeworben worden, eröffnet werden. tz. 1084. Die zusammen gebrachten Recruten werden von den Filial - Assent-Plätzen längstens alle acht Tage oder auch früher, wenn mehrere beysammen sind, auf den ihnen zugewiesenen Sammelplatz geführt, dort von dem respicirenden kriegscommiffariatischen Beamten wegen des richtig empfangenen Werbbetrages nochmahls befragt, in Ansehung ihrer Diensttauglichkeit aufs neue gehörig visitirt, und wie eine Zahl von 3o bis 40 Kopsen beysammenckst, entweder zu dem Bezirks- oder nach einer von dem General-Commando erhaltenen Anweisung zu einem anderen ungarischen Regiment mit den Zuwachs-Docmnenten und Revisions-Listen gesendet, wo aber keine neue Superarbitrirung mehr zu erfolgen hat.