Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
284 VI. Hauptftück. XL Abschnitt. Wann zum Waffenstande geeignete Individuen als Schneider ausgenommen werden können. Hkth- am i3.0ct.8io.K277o. In welchem Falle die unob- ligaten Schneider von der Stellung zum Militär befrcyt bleiben. Hkth.am 18. Sep. 811. K3g47« Einem aus dem Gewehrstan- de zum Schneider übersetzten Manne ist die Erfüllung der gesetzmäßigen Dienstzeit bekannt zu geben. Hkth. am i3. öcí.810. K 2770. Die Gesuche um die Uebcr- feyung von Leuten aus dem Waffenstande zu Schneidern sind dem Vorgesetzten General- Commando einzureichen. Hkth. am 9.2ul. 777. » » i3. jX't. 810. R 2.770. Wie die Stellen der in die Kriegsgefangenschaft gerathe- nen Schneider zu ersetzen sind. Hkth. am 14.3än-795. Wann ein Schneider während LerCapitulation avancier, so wird er nach deren Verlauf unobligat. Hkth.am 16.Aug.777. Was für Leute die ungarischen Regimenter aus den conscribirten Erblanden als Schneider ausnehmen können. Hkth.am 6.2iug.808.0 1883. » » i3. Dct- 810. H 2770. Bey den Regimentern sind statt der Regiments-Schneider keine Gemeinen zu verwenden. Hkth. am 5. Jul. 1799. Die Obliegenheiten für die Schneider bey den Regimentern werden vorgeschrieben. Hkth.ami.Sep. 897, Wie die Schneider hinsichtlich ihrer Gebühr zu behandeln sind, wenn sie auf eine kurze Zeit beurlaubt werden, und sich während dieser Zeit nicht selbst etwas verdienen können. Hkth. am -b.Auz. 777. d 1202, §. 2202. Zum Waffenstande geeignete Individuen sind nur dann als Schneider aufzunehmen, wenn es nicht möglich ist, mit solchen Leuten aufzukommen, die der Stellung zum Feuergewehre nicht unterliegen. §. 2293. Da den, obligaten Schneidern, wenn sie so lange fortbienen, als zur Vollstreckung der gesetzmäßigen Dienstzeit vorgeschrieben ist, ihre Dienstjahre ebenfalls als Militär-Dienstjahre angerechnet werden, wodurch sie von einer künftigen Stellung befreyt werden, so müssen auch die unobligaten Schneider, wenn sie von einer künftigen Stellung befreyt bleiben wollen, jene Capitulations-Zeit ausdienen, welche für die Armee vorgeschrieben ist. Z. 2294. Vor der Uebersetzung eines Mannes aus dem Gewehrstande zum Schneider ist demselben zu bedeuten, daß er fortan zur Erfüllung der gesetzmäßigen Dienstzeit verpflichtet bleibe. §. 2296. Die Gesuche um die Uebersetzung von Leuten aus dem Waffenstande zu Schneidern sind mittelst Eingabe von Fall zu Fall dem Vorgesetzten General-Commando einzureichen, welches nach Umständen hierzu die Bewilligung ertheilt. Es sind aber zur Uebersetzung zu Schneidern keine anderen als halbinvalide Leute vorzuschlagen. §. 2296. Die Stellen der in die Kriegsgefangenschaft gerathenden Schneider können von den vor dem Feinde stehenden Truppen, so weit es der Dienst unumgänglich nöthig macht, ersetzt werden. h. 2297. Ein während der Capitulations-Zeit zum Schneider avancirendes Individuum wirb nach deren Verlauf un ob ligát. §. 2298. Die ungarischen Regimenter haben nur solche Schneider aus den conscribirten Erblanden anzunehmen, welche ihre Capitulations-Zeit schon ausgedient oder den Consens ihrer Obrigkeit beygebracht haben. tz. 2299. Zur Verfertigung und Herstellung der MonturS-Stücke bey den Regimentern dürfen keine Gemeinen start der Regiments-Schneider verwendet, und erstere dadurch dem Dienste entzogen werden. §. 23öO. Der Schneider muß sein Handwerk wohl verstehen, es fleißig und gewissenhaft betreiben , und einen ordentlichen Lebenswandel führen. Für die Arbeit muß er sich mit dem in der Oekonomie-Commission bestehenden Taglohne oder mit der beym Regiment eingeführten Ta.re begnügen. Wenn er etwas zu bitten, zu klagen oder sonst etwas anzubringen hat, so geht er zum Adjutanten, von dem er auch die Befehle erhalt. §. 23oi. Wenn Schneider von den Regimentern und Corps nur auf kurze Zeit, nahmlich auf einen oder höchstens zwey Monathe beurlaubt werden, und sich nicht selbst etwas verdienen können, so behalten sie die Löhnung und das Brotgeld, nur fallt das Service dem Aerarium anheim, daun ist denselben beym Abmarsche vom Regiment die Hälfte ihres Tracta- ments, die andere Halbscheide aber bey ihrer Zurückkunft zu erfolgen.