Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Von dem ärztlichen Personale. 221 wah rscheinlich wird, daß diese Verrenkungen schon vor dem Tode oder erst nach demselben entstanden sind. Ob nicht irgend ein anderer krankhafter Zustand des Rückgrathes, z. B. eine Spina bisida u. dgl. zugegegen ist. Von innen: ob die Wunden und andere Verlet­zungen bis an die Rückenmarkscherden und das Rückenmark selbst, und wie tief sie einge­drungen; ob keine Ergießungen von Wasser, Serum, Blut, Eiter, in welcher Menge, und wo sie vorhanden sind. §. 2012. Die Mundhöhle wird untersucht: ob der Unterkiefer nicht krampfhaft an den Ober­kiefer gehalten; ob keine krankhafte oder andere ungewöhnliche Beschaffenheit, als: Ent­zündung, Eiterung, krankhaft gebildete Entzündungshäüte, Brand ooer fremde feste Körper, als: Werg, Stroh, Heu, Sand, Asche, Tücher u. s. w., oder Flüssigkeiten, als Blut, Wasser, Eiter, Schleim, schleimige Feuchtigkeit, und wie viel davon, nach Maß und Ge­wicht bestimmt, in derselben angetroffen werden. Ob vielleicht die Zunge angeichwollen, blau, schwarz, zwischen die Zahne eingebissen, verwundet, nach rückwärts gebeugt oder abgeschnit- ten, ob die Stimmritze nicht verstopft, oder der Kehldeckel ganz offen oder krampfhaft nie­dergedrückt erscheint. Ob die Zähne nicht ausgeschlagen; die Theile des Rachens nicht von der Lustseuche u. s. w. ergriffen sind. §. 2013. Von außen am Halse ist zu bemerken: ob sich keine Spuren irgend einer hier ange­brachten Gewaltthätigkeit, als: Schnittwunden, und besonders Ouetschnngen und sugillirte Stellen als Folgen eines angewendeten Druckes oder angelegten Stranges oder Würgebandes finden. WaS für eine Form und Gestalt diese Eindrücke und Sugillationen haben. Ob sich mcht daS Würgeband ganz oder nur zum Theile noch am Leichname befindet. Wie tief die Sugillationen eindringen. Ob sich die Gefäße am Halse entweder so, wie der Hals überhaupt, angeschwollen, blau durchscheinend, oder im Gegentheile eingefallen und vom Blute leer zeigen. Ob keine krankhafte Veränderung und Beschaffenheit sich an der äußeren Fläche des Halses bemerken läßt. §. 9014. Um die nähere Untersuchung des Halses bey einer an demselben schon von außen be­merkbaren Spur einer angebrachten Gewaltthätigkeit vornehmen zu können, macht man von der Mitte des unteren Randes am Unterkiefer einen Schnitt durch die allgemeinen Decken gerade über den Kehlkopf bis zur Mitte des herzförmigen Ausschnittes am Brustknochen, dann auf jeder Seite am unteren Rande des Unterkiefers bis zu seinen Winkeln einen zwey- tcn, damit die allgemeinen Decken in Verbindung der beyden Halsmuskeln von den übrigen darunter liegenden Muskeln getrennt, und diese sammr den zwischen und unter ihnen zu beyden Seiten des Kehlkopfes und der Luftröhre liegenden Nerven und Blutgefäße genau besichtigt werden können. Die mehr oberflächlich liegenden Gefäße sollen, um die tiefer dar­unter liegenden genau beobachten zu können, jedes Mahl unterbunden und dann ausgeschnit­ten werden. Zuletzt werden dann auch mit telit eines geraden Schnittes die Schilddrüse, der Schrldknorpel und die Luftröhre, so weit sie über das Brustbein hervor ragt, gespalten, und die innere Höhle derselben untersucht. Sollen noch über dies; der tiefer liegende Schlund und die Rachenhöhle genau durchsucht werden, so muß man nach Hinwegnahme der Luftröhre alle Muskeln an der inneren Fläche des Unterkiefers, die von diesem zum Zungenbeine lau­fen, sammt der Mundhaut trennen, die Zunge mit dem Kehlkopfe nach vorwärts ziehen, und so den ganzen Schlund öffnen. §. 2015. Bey der Untersuchung des Halses soll darauf gesehen werden, ob die hier gelegenen Muskeln, und welche an der Verletzung Theil nahmen. Von welcher Art ihre Verletzung ist. In welchem Zustande von Entzündung, Quetschung, Eiterung und Brand man sie an­trifft. Ob die großen am Halft befindlichen NervenstämMe, in's Besondere die Lungenner­Don der Untersuchung der Mundhöhle. Hkth. am z5. grt. 818. C 209. Untersu chung des Halse- von außen. Hkth. am 25. Feb. 818. C 209. Wie die nähere Untersuchung des Halses vorzunehmen ist. Hkth. am 25. Feb. 818. c 209. \ SSernaföet) Irr inneren tlr^ r terf«<biinsj íeá -önífeőju febeti ifi. £ftí;. din 25. Seb, 818. C K29

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