Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Von dem ärztlichen P e r f o n a l e. 203 §. 1949* Bey großer Sommerhitze, in sumpfigen Gegenden, sind meistens Luft und Wasser verdorben, um nun Faulfieber, Rühren, Scorbut, Wechselfieber u. dgl. zu verhüthen, ha­ben die Soldaten guten Weinessig, mit Wasser vermischt, zu trinken. Der Regiments-Arzt hat hierauf 2lcht zu geben, daß dieser Essig nach Nothdurft verwendet wird. Es ist nicht nothwendig, daß alle Tage hiervon abgereicht wird, wenn es die Woche nur zwey oder drey Mahl geschieht. Dieses ist dem Regiments -2lrzte überlassen, je nachdem er es den Umstän­den angemessen findet. Auch unter gewisse Speisen soll der Mannschaft ein wenig Essig ge­mischt werden, und es ist jedes Mahl eine solche Quantität zweckmäßig in's Wasser und in die Suppe einzugießen, bis ein angenehm säuerlicher, genußbarer Geschmack entsteht. §. 1960. Der Regiments-Arzt hat darauf Rücksichr zu nehmen, daß die Mannschaft das beste Was­ser schöpft, was zu haben ist. Ware es nicht rein zu bekommen, so soll man es abschüt­ten, und eme kleine Weile in Ruhe stehen lassen, oder durch mehrere Leinwandstücke oder durch Wollentuch seihen, um wenigstens bte erdigen und gröberen Theile davon zu scheiden. Es hat der Regiments - Arzt niemahls zu gestatten, daß stehendes Sumpfwasser zum Getränke geschöpft werde; ehe hat er Flußwasser schöpfen zu lassen, wenn kein Brunnen­wasser zu haben ist. h. ig5i. Im Winter, besonders wenn die Wasser zu Eis gefroren sind, rst die Luft nicht durch so viele fremdartige schädliche Ausflüsse verdorben, und daher die Vorbeugungs-Eur mit dem Essig in dieser Jahreszeit nicht so nothwendig, es wäre denn der Fall, daß unter den Trup­penwegen allzu enger Beguartierung Scorbut oder Faulfieber einrissen. Wenn dieses der Fall wäre, so hat der Regiments-Arzt vor Allem dem Regiments - oder Corps-Commandanten die Vorstellung zu machen, damit man zur geräumigeren Verlegung der Mannschaft so gut als möglich Anstalten treffe, die Leute aber anhalte, auszugehen, anständige Bewegungen im Dienste mit ihnen vornehme, ihre Quartiere auslüfte, und hauptsächlich die Zimmer nichr zu viel heitzen lasse; denn die Luft, die ohnehin durch die Ausdünstung einiger Menschen mephitisch wird, muß durch das Heitzen noch phlogistischer, also noch um so viel schädlicher werden, als die Ausdünstung dadurch vermehrt wird. h. 1952. Wenn unter den Truppen wirklich der Scorbut herrschend ist, was leicht aus eben be­merkter Ursache entsteht, so kann man in diesem Falle auch im Winter von dem Essig Ge­brauch machen; vorzüglich aber muß der Regiments- Arzt bey Zeiten trachten, daß die Scor- butischen von den Gesunden abgesondert werden, selbst dann, wenn sich auch nur Zufälle des anfangenden Scorbuts, wie z. B. Mundfäule und Flecken am Körper, äußern. §. 1953. Er muß daher trachten, daß 2lnstalten getroffen werden, daß der gemeine Mann Sauerkraut und andere geringe Gemüse, Wein, Branntwein u. dgl. um fein Geld genießen kann, die von Natur aus eine antiskorbutische Eigenschaft haben. Kommt das Frühjahr herbey, so hat der Regiments-Arzt seinen untergebenen Aerz- ten die so genannten antiscorburischen Krauter, wenn sie dieselben in der Natur noch nicht kennen sollten, kennen zu lernen; dann eö einzuleiten, daß in dienstfreyen Stunden durch zwey oder drey Tage die Unterärzte mit einigen Unter - Officieren und Gemeinen von der Compagnie auf das Feld gehen, und sie mit diesen Kräutern bekannt machen. $. 1954. Die Besorgung der in der Militär-Gerichtsbarkeit verfallenden gerichtlichen Leichen­besichtigungen, weil davon der richterliche Urtheilsspruch über Ehre, Freyheit, Eigenthum und Leben der Beklagten und Inguisiten größten Theils abhangt, macht einen der wichtig­sten Gegenstände der Geschäfte der Militär -Aerzte aus. Land 11» 5 2 * Ben großer Sommerhitze und in sumpfigen Gegenden hat er darauf zu sehen, daß die Mannschaft guten Wein­essig , mit Wasser vermischt, zu trinken bekommt. Hkth. am 3i. Dec. 789. Auch hat er darauf Rück­sicht zu nehmen, dag von der Mannschaft das beste Wasser geschöpft werde. Hkth. am 3i. Dec. 789. Was der Regiments-Arzt zu beobachten hat, wenn we gen enger Bequarticrung un­ter den Truppen Scorbut oder Faulfiebcr einreißen. Hkth. oiti 3i. Dec. 789. Was er zu thun hat, wenn unter Truppen der Scorbut wirklich herrschend ist. Hkrh. am 3i. Dec. 789, Welche Nahrungsmittel per, einreisiendern Scorbut bey der Mannschaft rinzuführen und wie im Frühjahre die antiscor- butischen Kräuter auf den Fel­dern zu sammeln sind. Hkth. am 31. Dec. 789. Bestimmungen der gericht­lichen Leichenbesichtigungen. Hkth. am 25. Feb. 8>8, c 209,

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