Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

VI. Hauptsiück. XI. 2lbschnitt. 198 Wenn derRecrut cin schwa­ches und blödes Gesicht vor- aibt, was hierbey zu beobach- ten isi. Hkth. am 3>. Dec. 789. Mas ben Leuten, die mit Kröpfen behaftet sind, zu beo­bachten isi. Hkth. am 3>. Dec. 789. „ 14. Jul. 809. Was die Regiments-Aerzte len Arbitrirungen und Super- avbimrungen jtt beobachten daben. Hkth.am 29.März 777. v 996. », „ -3.May 807.-> >, 9. 3un. 807. G 2345. ,, », 10. Z?cc. 808.0 3076. Sie haben bey zur Leibes- ftrafe verurtheilten Berbre- chern auf die Invalidität Rück­sicht zu nehmen. Hkth. am 28. Dec. 790. Was sie bey Ausstellung ei­nes Zeugnisses über die Taug­lichkeit eines Aspiranten zur Aufnahme in ein Erzichungs- haus zu beobachten haben. Hkth. am 10. Apr. 8i5.l 827.-Obliegenheit der Regiments- Aerzte im Feld». Hkch. am 3i. Dec. 789. nie krank gewesen u. d. gl., wobey er das Ohr zu besichtigen hat, und den äußeren Gehör- gang untersucht, um zu sehen, ob kein Auswuchs oder sonstiger fremder Körper, oder ein eiterhaftes Ausfließen sich vorfindet. §. 1926. Wenn der Mann ein schwaches, blödes oder kurzes Gesicht vorqibt, so muß der Re­giments-Arzt beyde Augen genau untersuchen, ob sich nicht etwas Widernatürliches dann zeiget. h. 1927. Bey Leuten mit Kröpfen hat der Regiments-Arzt genau zu beobachten, ob der Hals widernatürlich groß und dick, das Aus-nnd Einathmen mit einem zischenden Pfeifen ver­bunden ist, und dabey der Lnftröhrenkopf und die Luftröhre sich sehr stark ausdehnen. Leute mit diesen Gebrechen können zu keinem Militär-Dienste verwendet werden, und sind für immer untauglich. Wenn der Hals dick und mit großen, an der Schilddrüse oder mit mehreren um den Hals herum sitzenden Geschwülsten besetzt ist, welche hart anzufühlen sind, schwer hängend und als wahre unheilbare Kröpfe sich darstellen, so sind die mit diesen Gebrechen behafteten Menschen ebenfalls zu allen Mrlirär-Diensten untauglich, weil diese Geschwülste den Lufr- röhrenkopf und die Luftröhre anhaltend drücken, und bey der geringsten Bewegung das Athmen äußerst erschweren. Wenn der Hals hingegen nur scheinbar dick ist, und diese Dicke bloß von der Starke der am Halse gelagerten Muskeln herrührt, wie dieses bey den storoscn Körpern beobachtet wird, das Athmen dabey aber nicht erschwert ist, so sind die damit versehenen Recruten als tauglich anzusehen. Ist der Hals etwas widernatürlich angelaufen und kropfartig, wie dieses meistens bey den Gebirgsbewohnern der Fall ist, so macht dieser Umstand dennoch kein eigentliches Hin­derniß in Bezug auf bte Annahme, sondern diese Menschen können bey einem großen Rc cvuten - Bedarfe zur Dienstleistung übernommen werden. h. 1928. Wie sich die Regiments-Aerzte bey der Arbitrirung und Superarbitrirung zu benehmen haben, ist bey den Dienstpflichten und Obliegenheiten der Stabsärzte im Frieden ausführ­lich enthalten. §. 1929. Bey den zur Leibesstrafe und zu dem hierzu gerechnete Gassenlaufen verurtheilten Ver­brechern haben die Regiments- Aerzte auf die etwa bestehende Invalidität besonders Rück­sicht zu nehmen. §. 1980. Bey Ausstellung eines Zeugnisses über die physische Tauglichkeit feines Aspiranten zur Vormerkung und Aufnahme in ein Militär - Erziehungs - Institut haben die Regiments-Aerzte die etwa bemerkten, wenn schon nicht bedeutend scheinenden Fehler ober defectuosen Anla­gen ausdrücklich nebst ihrem Urthetle über deren Bedemenheit anzuführen, und es kann in vorkommendem Falle nur dann um Nachsicht des denselben zur Last fallenden Unkostenersat zes emgeschritten werden, wenn durch genaue und wissenschaftliche Untersuchung erwiesen ist, daß der Defect vorhin noch gar nicht existirte, oder doch nicht entdeckt werden konnte. §. 1981. Beym Ausbruche eines Krieges haben die Regiments-und Corps-Aerzte von dem Oberstfeldarzte im Nahmen ihrer respecriven Regiments-oder Corps -Commanden jene An­zahl der Aerzte zu verlangen, welche von bem Hofkriegsrathe auf den Kriegsfuß bestimmt wird. Die von der Schule zu den Regimentern kommenden Aerzte soll der Regiments-Arzt memahls sich allein überlassen, sie nicht zu irgend einem Transporte von Kranken oder Ver-

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