Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Formular B. Eingabe über nachbenannten, zum Oekonomie-Commissions-Rechnungs-Adjuncten aspirirenden Fourier. 93 e n dem Rechnungs-Personals. 1Ö7 B. Von den Ober-Fourier eu. h. 1785. Zu Ober-Fourieren sind die geschicktesten, fleißigsten und verläßlichsten Individuen zu wählen, nachdem denselben die Geschäftsführung im Rechnungswesen beym Regiment und auch die Aufsicht über die anderen Fouriere obliegt, und sie den Rechnungsführer im Verhin­derungsfälle zu suppliren haben; der ihnen nur zur Unterscheidung vor den übrigen Fourieren beygelegte Titel, und der auf die Zeit dieser ihrer Dienstleistung ausgemeffene höhere Gehalt räumt ihnen jedoch keinen Vorzug vor den anderen ein. Vorzüglich soll aber der Ober-Fourier das Oekonomie- undRechnungssach vollkommen verstehen, und seine aufhabenden Pflichten genau erfüllen, um dem ihm geschenkten Zu­trauen würdig zu entsprechen. H. 1786. Die Ober - Fouriere sind übrigens in allen Vorfallenheiten den ordinären Fourieren gleich zu halten, und genießen keinen anderen Vorzug, als daß bey offenen Rechnungsfüh­rers-Stellen aus sie der erste Bedacht genommen wird; es sind daher zur Führung selbststän­diger Körper die tauglichsten auszuwühlen, und um hinsichtlich ihrer Kenntnisse beruhiget zu seyn, hat das Ober-Kriegs-Commissariat die genaue Beurtheilung und erforderliche Prü­fung derselben vorzunehmen, wo sie sodann, wenn sie sich besonders auszeichnen, auf va- cante derley Stellen die ersten Ansprüche haben. §. 1787. Das zu einer Rechnnngsführers-Stelle aspirirende Individuum muß: a) ein Mann von erprobter Treue, unermüdetem Fleiße und unbescholtenem Lebenswan­del, in seinen häuslichen Umständen ordentlich, kein Trinker, Spieler oder Schulden­macher, mithin überhaupt von einer untadelhaften und guten Aufführung, uneigen­nützig und gewissenhaft seyn, nebstbey Pflicht und Schuldigkeit sich zum vorzüglichsten Gegenstände gemacht haben, von welchen Eigenschaften der Regiments -Commandant, wenn daS Individuum schon vorher int Regiment gestanden ist, gänzlich überzeugt Welch e Individuen zuOber- Fourieren zu wählen sind. De­ren Obliegenheiten und sonsti­ge Beobachtungen. Hkth.am 3.Feb. 783.v 336. », ,, iS. 2Jtärj8oi.G 1896. „ i5.3un.8oi. ,, „ 26. 2lpk- 8o3. G 2063. „ „ 5. Sep. 8o5. l 467a. Die Ober - Fouriere babén vor den ordinären Fourieren keinen Vorzug. Die tauglichen derselben sind vom Ober - Feld- Kriegs»Eonmussariat zu Rech­nungsführern zu prüfen. Hkth. am 16. Feb. 808. 1 76s. Eigenschaften, Kenntnisse und Pflichten der Ober-Fou» viere. Hkth. am io. Oct. 784. g 0969, ír (Jiiarge. I 33 ov » uni) Buntitjuie. I Ififer. II «Religion. |j ©clmrtéei't. .11 iDienffjafw unb in n?etct?er ©iger.föaft 11 Ükljalt. II II 3utage. . II | (Emolumente. || ajer^eivrttltei. I| II . . II SEOitnw. || 06 , uni? n>ie »iel iUnber. || ©efunöbeitáuiiifianöe. ]| || iiöryerttdjeő 2ínfeí>en. ©efcfe icftidUcit unö^enntniíTe 25etragen unt) ifuffü&vuttg | 2anö. n C 1 « n j-* /=> 5 n 0 $5 ■-& u n p er. A bunt 3af>re 2 ö c ! im @d?ön;unb 9 tedKid?rei&en. | in ©practien. || in £OiíTenfd;aften. || in £anöevfenn(nifj. II in welchem 5ad)e Mvjiiglid) annmibbar. int Sienfte gegen íöovgefefcfe. j im 35ienfíe gegen Untevge&ene. || (£ifer unb 23 mbenbiing. | övtnung unb SOevlafjííctyFeit tro ©efdmftc unb in 23 emrf)tungen. || 311 juiti ©erredniungéöienftc fö&ig unb »ertvaut.; | ©itten. Segler unt n«[d?c. i

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