Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

128 6 Founerschützen. 12 Tambours. 72 Gefreyte. 12 Zimmerleute. — Gemeine nach der jeweilig bestimmten Zahl. 18 Privat - Diener. VI. Hauptstück. Vili. Abschnitt. Der Friedensstand der 1. Landwehr - Bataillone- Hkth. am i4- 2un. 8i3. » x 29. 2fpr. 815. H i885. X X 7, 3UII.819.K 2o4o. V 0 m Stabe. 1 Stabs - Officier als Commandant. 1 Bataillons - Adjutant. 1 Oberarzt. 3 Unterärzte. 3 Fouriere. 1 Fourierschütz. 1 Privat-Diener. Der Weisikirchner Land­wehr-Division wird über den bisherigen Stand zur Tragung der Fahne noch ein Führer zu crciren bewilligt. Hkth. am6. May3>3.L 1722. Na ch erfolgter Formirung des 1. Landwehr - Bataillons wird ein 2. Bataillon gebildet. Hkth.am >4« 3un. 813. Wober die Rechnungen bis zum Tage der Musterung zu legen und wohin einzureichen sind. Hkth. am 8. Jul. 6,3. J 3387 und 3396. 11 Von sechs Compagnien. 6 Hauptleute oder Capitän - Lieutenants. 6 Ober- 1 , y Lreutenants. 6 Unter- / 3 Fähnriche. 6 Feldwebel. 3 Führer. 36 Corporale. 6 Fourierschützen. * 12 Tambours. 48 Gefreyte. 6 Zimmerleute. — Gemeine nach der jeweilig bestimmten Zahl. i5 Privat-Diener. §. >679. Der Weißkirchner Landwehr-Division wird, da sie mit keiner anderen Truppe ein Bataillon formirt, die Beybelassung der angeschafften Fahne gestattet, und derselben zur Tragung dieser Fahne über den bisherigen Stand noch einen Führer zur creiren bewilliget. H. i58o. Nach vollbrachterFormirung des (tz. i5jb) erwähnten ersten Landwehr-Bataillons wird für den Garnisons-und sonstigen inneren Dienst ein zweytes Bataillon in der Stärke eines Infanterie-Bataillons von 6 Compagnien nach dem Friedensstande gebildet. §. i58i. Ueber alle bis einschlüssig des Tages der Musterung von dem Landwehrfonde zu tragen, den Auslagen sind ganz abtheilige Rechnungen zu legen, welche kriegscommiffariatisch revü » ) »577. Sie jum eigenen Sienffe ber beffimmten jwepten £anbweín’-2í6t£eííungen werben, fobaib man fie ju tiefer Stenjftetfiung betriebt, auf ben griebenöftanb eines $5ar tailloná mit Chargen gefegt. §. 1578. Stefer griebensftanb befielet: 35ie 2. Santwefir * SSatailü lene rocröen im Salieöer 23ei)í iicljuna jur ÍDÍenjUeitfung auf íen Srie&ensflanD eines 23a= faiííoné mit <Si>ar<jen fcefeijt. fyftt). am >4. 2un. 8i3.

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