Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
V, Hauptstück. I. Abschnitt, i Conscriptions - Bezirks - Nr. •33t» Land. Formular 0. Alphabetische Ortschafts- Tabellen über alle tn den oben benannten conscribirten Bezirken enthaltenen Ortschaften. Der Ortschaften Pfarren. GrundHerrschaften. Kreisstadt. Kr eis Oualifieatlon der Ortschaften. Nummern. Nahmen. Orrsobrigkeiten. oder Viertel o Secliou. Ort. ctL Z 't: 1 R A. 3 i Aichberg. auch GabelGabelstauf. ) Hvhenall. > auch N. St. N- N. • • i • 2 1 Ammenhof. stauf Jerichskreutz ) Altenschwert. > Neufrisau. i Langbaucenau f K>rchenheil. j Gabelstauf. N. N. N. N. • • • i 3 2 Appenzell, u. s. w. auch Altenschwert > wech- \ felőr Neufrisau ) weise N. N. N. N. i Anmerkung. Ben Aichberg bedeutet das drey Mahl auch, daß Pfarre, Grundherrschaft und Ortsobrigkeit Aichberg selbst ist, so wie daS auch bey Appenzell, daß es seine Pfarre im Orte hat. Weil im Dorfe Appenzell die Ausübung der Ortsgerichtsbarkeit zwischen Altenschwert und Neufrisau immer nach einer gewissen Zeit abwechselt, so wird dieses durch das Wort wechselsweise angezeigt. Gleichwie die Ortschaften, welche zu einer Section gehören, alphabetisch gereihet, und so von A bis Z mit beständigen Nummern bezeichnet werden, eben so werden in der gegenwärtigen Ortschafts-Tabelle die Ortschaften des ganzen Conscriptions- Vezirkes alphabetisch geordnet und zusammen gestellt, jedoch bleiben auch hier nicht nur die Sections-Nummern, sondern auch die OrtS-Nummern die nähmlichen. Die Nahmen der Ortschaften müssen auf das richtigste geschrieben, und wenn zwey oder mehrere gleiche oder ähnliche Vorkommen, soll immer ein Unterscheidungszusaß angehängt werden, z. B. Brunnen im Feld, Brunnen im Wald. Hier dürfen auch einzelne Höfe, abgesonderte Gebäude u. s. w., welche eigene Nahmen führen, nicht ausgelassen werden. Inder Rubrik der Grundherrschaften müssen alle angeführt werden, welche in dem Orte Unterthanen haben, wobey selbst die kleinsten pfarrlichen oder kirchlichen Herrschaften, Dominical-Höfe, Gülten u. s. w. nicht dürfen vergessen werden. Durch das Latus und Trans!atus wird am Ende die Summa heraus gebracht, wie viel Städte, Vorstädte, Märkte und Dörfer sich in einem Conscriptions-Bezirke befinden. Von diesen Ortschafts - Tabellen muß jeder Conscriptions - Bezirk für jeden anderen Regiments - Bezirk aller con- fcribirten Provinzen und für jedes General - Commando zwey , für den Hofkriegsrath ^aber ins Besondere zehn Exemplare einsenden.