Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

350 V. Hauptst ti ck. I. Abschni t t. Obe n auf dieser Tabelle ist die Bogennummer angebracht, daruit, wenn für eine Ortschaft mehrere derlei) Bogen erforderlich werden, dieselben nach der Reihe nummerirt werden können. Bey den Fremden ist noch zu bemerken, daß Individuen, welche zur Be­völkerung der c onscrib irten Länder gehören, und bloß Durchreisende sind, ohne einen beständigen oder längeren Aufenthalt in dem Ovte zu genießen, da, wo sie nur zufällig sich vorfinden, nicht in die Bogen aufzuzeichnen sind, den Fall ausgenommen, wenn man verw.uthen könnte, sie hatten sich der Conscription wegen absichtlich vorn Hause entfernt. Hingegen sind solche Fremde, welche zur Bevölkerung der unconscribirten Erb­lande oder fremder Staaten gehören, und sich in den conscribrrten Erblanden über­haupt auf einige Zeit aufzuhalten Vorhaben, immer da, wo sie Vorkommen, in die Frem­den-Taaelle einzutragen, wenn sie auch weder im Dienste, noch Amte stehen, oder über­haupt noch keinen bestimmten Aufenthalt in dein Orte genommen haben. Bey dieser Gattung von Fremden muß immer in der Qualifikation nebst ihren übrigen dahin gehörigen Eigenschaften angemerkt werden, seit wann sie sich in den c ou- scribirten Ländern befinden. Die in den Regiments - Bezirken vorfindigen Tyroler und Vorarlberger, dann die aus Dalmatien, Ragusa und Cattaro gebürtigen Individuen sind in die Rubrik der aus u n c o n s c r t b t r t e n Provinzen Gebürtigen aufzunehmen. Für die aus dem lombardisch-venettanischen Königreiche gebürtigen Individuen aber ist einstweilen und bis auf weitere Anordnung eine eigene Rubrik zu machen, weil dieses Königreich zwar noch nicht conscribirt ist, aber seiner Zeit noch conscribirt werden wird. Die aus dem kramerischen und küstenländischen Kreise gebürtigen Individuen sind in die Rubrik: aus andern conscrib irten P r ov i n z en G e bürti g e, zu setzen, weil das Königreich Jllyrien bereits conscribirt worden ist. Nur die aus den der Conscription nicht unterworfenen zwey Städten Fiume und Trieft gebürtigen Leute sind als aus uncon- s c r»b l r t e n Provinzen Gebürtige anzuführen. f. Die Eonscriptions - Summanen. i 874. O r k s-, S e c t i 0 n s-, B c» i irks- , Landes- und Haupt-Sumrrraricn. C. a. H kth. «m 25. Oct. 8e4. Aus den Aufnahmsbogen, welche nach den Nummern der Häuser und Wohnparteyen geordnet sind, wird das Orts-Sum mari um nach dem Formulare C. a. verfaßt, die Grundherrschaft, die Nummer des Hauses und der Wohnpartey wird hier so, wie sie in dem Ausnahmsbogen steht, eingeschrieben, auch die übrigen Rubriken des Summariums stimmen mit dem Aufnahmsbogen überein, es dürfen daher nur die in jeder Rubrik des Bogens stehe; den Ziffer zusammen gezahlt, und die Summen in die corresponvirenden Rubriken des Sümmariums eingetragen werden. Nur die Rubrik: Summa der Einheimischen, wurde in dem Summarium ein­geschaltet, welche demnach alle Classifications-Rubriken des männlichen und jene des weib­lichen Geschlechtes zusammen addirt. Wenn auf diese Art alle Ausnahmsbogen eines Ortes in das Summarium übertragen sind, so wird die Summa gezogen. Auf gleiche Art, wie der 'Aufnahmsbogen, wird die jedem Eonscriptions - Buche bey- kegende Fremden-Tabelle für sich laterirt, und die heraus komiuende Summa mit dem Zu­satze : Hierzu die Summa der Fremden, zu ersteren hinzu geschlagen, wodurch sich die Haupt-Summa des Orrs-Summariums ergibt.

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