Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
V. Hauptstück. I. ?lbschnitt. 342 Hkth. (tilt 31. 3ni. 812. „ „ 2i.2fícy,8iz. K2954. ,, ,, i6.3«rt. 8i3. H245o, Hkth. ÓM i.SuI. 8i3.K?.éa9, Srens: Es gehören auch m diese Elüsse die ohne Beybehaltung des Militär-Charakters quittirten unadeligen Officiere sowohl der activen Armee als der Landwehr, tvennj sie die für die verschiedenen Waffengattungen der Armee vorgeschriebenen Cavitulations-Zeit in derselben nicht ausgedient haben, und nicht etwa in solche Verhältnisse getreten sind, die sie gesetzlich von der Militär-Widmung eximiren. Auch diesen wird im Falle einer Stellung zum Militär bey der neuen Dienstleistung die Zeit, welche sie bereits vor der O.uittirung'gedient haben, hieran zu gute gerechnet werden. Auch die Söhne der unadeligen Officiere , welche sich nicht in solchen Verhältnissen befinden, die sie von der Militär-Widmung gesetzlich befreyen, können zum Militär gestellt werden, und sind somit in die Classe der Vorgemerkten aufzunehmen. Bey einer wirklichen Stellung eines solchen Individuums haben sich jedoch die politischen an die betreffenden Militär-Behörden zu verwenden, um auf diese Art Collisionen zu vermeiden, weil sonst zuweilen solche Officiers - Söhne als Recruten gestellt werden könnten, welche bereits als k. k. ordinäre Cadetten ausgenommen sind, oder zur nächsten Aufnahme bereits in Vormerkung stehen. Zu den zum Dienste Vorgemerkten gehören auch alle jene ungarischen Unterthanen, welche sich in den k. k. Erblanden, ohne von Amts wegen hierzu verbunden zu seyn , durch 10 Jahre ununterbrochen aufhalten, mithin allda sich nationalisirt haben , wenn sie nicht etwa sonst nach Beschaffenheit der Umstände ihres Erwerbes oder ihrer Hantirung in eine der benannten Rubriken zu classificiren wären. §. 860. m) Kleine Menschen von 5 Schuhen, welche kernen Wachsthum mehr versprechen, oder solche, die mit geringen Defecten, z. B. mit einem dicken Halse behaftet , einäugig sind, denen Finger oder die vorderen Zähne mangeln u. s. w., werden bey einem sonst dauerhaften und gesunden Körperbaue, wenn sie mit Pferden umzugehen verstehen, in die Rubrik: zum Fuhr- und Packwesen ausgervorfen. Diese Rubrik nimmt Menschen von »8 bis 45 Jahren auf. Das Qualifications - Fach muß die Ursache ihrer dießfallsigen Classificirung angeben. Diese Rubrik hat eben so, wie jene H. 858. der z u m Dienste bey den Regime n t e r n V 0 r g e m e r k r e n die Unterabtheilungen: Ver h e irathete, und: Witwer Mit Kindern, dann: Ledige und sonstige Witwer. §. 8öi. Was diejenigen Menschen-Elasten betrifft, welche zu der in den conscribirten Provinzen bereits bestehenden allerhöchst sanctionirten Land wehr anstatt zu treten die Verpflichtung haben, so besteht zwar in dem österreichischen Conscriptions- Patente vom Jahre 1804 noch keine besondere Rubrik, wohin diese Menschen verzeichnet werden könnten. Es wird aber in dem achten Abschnitte des sechsten Hauptstückes §. 1488 ausdrücklich vorgeschrieben , welche conscribirten Inländer zur Landwehr geeignet sind ; außer diesen sind auch noch die vor Verlauf der gesetzlichen Dienstzeit aus Wirthschaften, Gewerbe oder wegen Gebrechen entlassenen Soldaten zur Landwehr geeignet, wenn sie dem Zwecke der Entlassung nicht entsprechen, und sich ihre Gebrechen gebessert haben, zum Feuergewehre nicht mehr geeignet, und auch nicht schon zum Fuhr- und Packwesen classiftcirt worden sind. Derley Leure sind, bis eine besondere Rubrik für die zum Dienste bey der Landwehr Geeigneten eröffnet wird, einstweilen in die Rubrik minder Anwendbare zu verzeichnen. Was die wirklichen Landwehr- unb Reserve - Männer betrifft, so muß bey dem Umstande, daß mittlerweile die Reserve- und Landwehranstalt organisirt und in Ausübung gebracht worden ist, in den Conscriptions-Bogen und Summarien von a bis inclusive G gleich nach den Vorgemerkten die Rubrik Ergänzu ng sm a nnsch aft, und nebst die>er die Rubrik La ndwe hrmänner gezogen werden, in welche Rubriken alle zur einErgänzung -und Landwehr- Mannschaft. Hkth. am 1 5. Feb- 809. » jo, 2«n. 810. « „ 9. üct.8.1. 34i. K 8». «• 4*4<>. m) 3um r» un& 'Pdcftt'fc fen. flttt 25. £>cf. 804. • > ?> 11.2fpr. 807. D i55o. „ 5.3un. 8o7,Di383.