Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

526 IV. Hallptstück. Von der WerbbezirkS-Eintheilung überhaupt. $. 839. Absicht der Regiments-Werbbezirks-Eintheilung geht vorzüglich da- Zweck der Werbbetirks Ein- hin, das; einer Seits jeder Bezirk sein eigenes Regiment habe, welches'fortwährend die Ccn- €i)) ei61M.33i scriptions -, Recrutirungs -, Reserve - und Landwehr-Anstalten , Beurlaubungen, Entlassungen, \ „ ,4. Aug. 6,7.11.3.49­dann alle sonstigen Militär-Geschäfte leitet, und anderer Seits in der Regel immer die Recruten bezirks- und rücksichtlich provinzenweise den nähmllchen Truppenkörpern zu- getheilt werden, um das Erfordernis; im eintretenden Falle jedes Mahl, mit n öglichster Berücksichtigung der Population und scnstigcn Verhältnisse, gleich billig aus die Provin­zen zu repartiren. §. 840. Wie nun nach den neuen Ländererwerbungen, mit gänzliches Beseitigung der bis- Wie di«-Reeinierits-Bciir- her noch in Gallizien bestandenen Aushülftbezirke, die deutsche (einjchlüssig de; italiänischen) «< emgetheiu fnt. Infanterie, die deutsche Cavallerie, die Artillerie und die sonstigen Corps an die betref,enden S"^'fÜ ,21 115.8,7.113,49*. conscribirten Provinzen in Absicht auf ihre Ergänzung angewiesen sind, dieses enthalt die folgende Tabelle A, §. 841. Das Militär - Fuhrwesens - Corps, das Pionier-und Pontonier-Bataillen, ferner Welche Truppen und Bran- das fünfte Artillerie-Regiment, in so weit das letztere durch srene Werbung in Ungarn aus dem Coucretum zu und tn dem lornbardlich-venetlamschen Königreiche nicht ccmpletr erhalten werden kann, Hkth.am,5.Sep.6,6.n443z. wird aus dem Concreturn der sämmtlichen conscribirten Provinzen ergänzt werden. » » >4. Aug. 6,7.113-49.

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