Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

t I. Hauptftück. IV. Abschnitt.' Entlassungsgesuche. Wirthschafts - Untersuchungen, dießfallstge Eingaben, MonturS-Gelderlag von Ent­lassenen, Stellung der Recruten. Ecelesiastiea. Kirchengelder-Rechnungs-Angelegenheiten, Geräthschaften- Erforderniß und dersel­ben Anschaffung. .Exeesse. Verhandlungen über vorgefallene und beygelegte vom Provinciale gegen das Militär, und vice versa. Erziehungshauser. Alle Verhandlungen, welche auf die Aufnahme der Soldatenkinder und Ausmusterung derselben Bezug haben, dann alle zu dieser Rubrik gehörigen Eingaben. Feld-Requi siten. Erforderniß bey Regimentern, Anweisung derselben, Passierung zu Grunde gegange­ner, oder wegen abgängiger eingeleitete Untersuchung und Verfügung. Feuersbrünste. Alle Anzeigen über entstandene Feuersbrünste und ertheilte Bewilligungen der Löh­nungszulagen für die beym Löschen verwendete Mannschaft, mit Zurückbehaltung der Pro­vincia!-Attestate, daß dem Militär dabey nichts zu Schulden gekommen ist. Fourie rs­Stellen, vacante, und Ersetzung durch Supernumerärs, oder Uebersetzung obligater Leute in derley Stellen. Garden. Verhandlungen und Eingaben über die zu den drey Garden qualifitirten oder ange- stellten Officiere, Cadetten und Unter- Officiere. G r a t i a l e. Gesuche, Anweisungen für obligate Mannschaft, dann Abfertigung der Witwen und Waisen. Geldgebühr und Verrechnung. Alle specielle Fälle betreffenden Verhandlungen und Rechnungsrichngkeiten der Regi­menter und sonstigen Militär-Abtheilungen. Heirathen. Heirathsangelegenheiten der Generale/ Stabs- und Ober-Officiere von Regimen­tern, Heirathsgesuche der invaliden Mannschaft, mit Ausschluß jener der pensionirtcn Officiere, welche aufzubewahren sind. In validen-Sachen. Alle Verhandlungen der real invaliden und halb invaliden Mannschaft, als: Ueber­setzung in die Jnvaliden-Häüser,Patental-Gehalt, Transferirung der halb invaliden Mann­schaft zu Garnisons- Bataillons u, s. w. Iudi eialia. Alle Criminal- Acten von früheren Zeiten bis zu einem 20 jährigen Zeiträume her­wärts , die kriegsrechtlichen Strafurtheile ausgenommen, welche auch ferner im Originale aufzubewahren sind. Alle anderweitigen gerichtlichen Untersuchungen über die vom Militär gegen das Civil und vice versa geschehenen Esesse und sonstigen Vorfallenheitcn, wo der Gegenstand gänz­lich abgechan ist, und keine dauernden Verbindlichkeiten damit verknüpft sind. Alle in Parteysachen eingelangten Berichte, Auskünfte und Erledigungen, so weit 1 x X

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