Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
t I. Hauptftück. IV. Abschnitt.' Entlassungsgesuche. Wirthschafts - Untersuchungen, dießfallstge Eingaben, MonturS-Gelderlag von Entlassenen, Stellung der Recruten. Ecelesiastiea. Kirchengelder-Rechnungs-Angelegenheiten, Geräthschaften- Erforderniß und derselben Anschaffung. .Exeesse. Verhandlungen über vorgefallene und beygelegte vom Provinciale gegen das Militär, und vice versa. Erziehungshauser. Alle Verhandlungen, welche auf die Aufnahme der Soldatenkinder und Ausmusterung derselben Bezug haben, dann alle zu dieser Rubrik gehörigen Eingaben. Feld-Requi siten. Erforderniß bey Regimentern, Anweisung derselben, Passierung zu Grunde gegangener, oder wegen abgängiger eingeleitete Untersuchung und Verfügung. Feuersbrünste. Alle Anzeigen über entstandene Feuersbrünste und ertheilte Bewilligungen der Löhnungszulagen für die beym Löschen verwendete Mannschaft, mit Zurückbehaltung der Provincia!-Attestate, daß dem Militär dabey nichts zu Schulden gekommen ist. Fourie rsStellen, vacante, und Ersetzung durch Supernumerärs, oder Uebersetzung obligater Leute in derley Stellen. Garden. Verhandlungen und Eingaben über die zu den drey Garden qualifitirten oder ange- stellten Officiere, Cadetten und Unter- Officiere. G r a t i a l e. Gesuche, Anweisungen für obligate Mannschaft, dann Abfertigung der Witwen und Waisen. Geldgebühr und Verrechnung. Alle specielle Fälle betreffenden Verhandlungen und Rechnungsrichngkeiten der Regimenter und sonstigen Militär-Abtheilungen. Heirathen. Heirathsangelegenheiten der Generale/ Stabs- und Ober-Officiere von Regimentern, Heirathsgesuche der invaliden Mannschaft, mit Ausschluß jener der pensionirtcn Officiere, welche aufzubewahren sind. In validen-Sachen. Alle Verhandlungen der real invaliden und halb invaliden Mannschaft, als: Uebersetzung in die Jnvaliden-Häüser,Patental-Gehalt, Transferirung der halb invaliden Mannschaft zu Garnisons- Bataillons u, s. w. Iudi eialia. Alle Criminal- Acten von früheren Zeiten bis zu einem 20 jährigen Zeiträume herwärts , die kriegsrechtlichen Strafurtheile ausgenommen, welche auch ferner im Originale aufzubewahren sind. Alle anderweitigen gerichtlichen Untersuchungen über die vom Militär gegen das Civil und vice versa geschehenen Esesse und sonstigen Vorfallenheitcn, wo der Gegenstand gänzlich abgechan ist, und keine dauernden Verbindlichkeiten damit verknüpft sind. Alle in Parteysachen eingelangten Berichte, Auskünfte und Erledigungen, so weit 1 x X