Kais. Königl. Militär-Schematismus 1869-1870 (Wien, 1870)

K. K. Kriegs-Marine

Stiftungen. lOH X» Weiland Seiner kais. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erz­herzogs IjihI wig............................................................................................... 1 Für die Tochter eines Officiers des Infanterie-Regiments Nr. 8. Verleihungsrecht: Der Regiments-Inhaber. bj mit der Widmung zu Gunsten einzelner Zöglinge» Die Stiftung der General-Majors-Witwe Theresia v. Seidl. Capital: 1340 fl. Für die jeweilig ärmste, doch bestconduisirte Oberlieutenants-Waise, in der Art, dass die Interessen während ihres Aufenthaltes im Institute angelegt, und ihr beim Austritte ausgefolgt werden. II. Officiers-Töchter-lirziehungs-lnstitiit za Oedenbnrg. 1. Radetzky-Stiftung........................................................................................... 2 Für verwaiste mittellose Officiers-Töchter. Verleihungsrecht: Das Reichs-Kriegs-Ministerium. £. Des Feldmarschall-Lieutenants David Freiherrn Kräutner v. Thatenburg .......................................................................................... 1 V erleihungsrecht: Der älteste männliche Sprosse der Nachkommen­schaft des Stifters. 3* Des Feldmarschall-Lieutenants Peter Grafen NIorzin................... 2 F ür verwaiste mittellose Officiers-Töchter. Verleihungsrecht: Das Reichs-Kriegs-Ministerium. Des Wiener Cirossliandlungs-CiremiunCs.............................. 3 V erleihungsrecht: Das genannte Gremium. 111. ln anderen Erziehungs-Anstalten. I. In den englischen Fräulein-Stiften zu St. Pölten und Krems . 10 Für Töchter von k. k. Officieren. Die Verleihung erfolgt, durch Seine k. k. Apostolische Majestät den Kaiser und König. In Frauen-KIöster-Erziehungs-Anstalten der Monarchie 36 Für weibliche Waisen von Officieren, Militär-Parteien und Militär- Beamten. Die Verleihung erfolgt durch Seine Apostolische Majestät den Kaiser und König. 3* Die Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung. Capital: 50.000 fl. C. M, Zur Erziehung weiblicher Waisen von Officieren in Privat-Erzie- hungs-Anstalten, dann zur Betheilung von Töchtern der Generale und Obersten mit Hand-Stipendien. Verleihungsrecht: das Reichs-Kriegs-Ministerium. 4. Des Simon Wilhelm Schossberger de Tornya.......................... 2 Capital: 10.000 fl. C. M. Zur Erziehung zweier aus Ungarn gebürtiger Mädchen von Militär- Personen im activen Dienste. Die Bestimmung der Stiftlinge erfolgt von Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth.

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