Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1868 (Wien, 1868)

Anhang

Stiftungen. 849 Capital: 10.800 11. Zur Ausstattung von katholischen Mädchen aus der Erzdiöcese des Stifters. Verleihungsrecht: Die betreffenden Grenz-Regimenter. 38* Seiner Eminenz des Cardinal - Erzbischofes zu Agram, Georg Haulik v. Várallja, aus Anlass seines Priester-Jubiläums. Capital: 31.720 fl. Für arme Familien oder einzelne Arme der Militär-Grenz-Communitäten Boiovar und Petrinia, dann der Stabsorte Neu-Gradisca und Glina, endlich der Ortschaft St. Georgen im GIR. Nr. 6. Verleihungsrecht: Die Militär-Communitäts-Magistrate und bezüglich Grenz- Regiments-Commanden, im Einverständnisse mit den Orts-Pfarrern. 39. Des Professors Anton Hayne. Capital : 670 fl. Für einen fleissigen Militär-Schüler des Thier-Arzenei-Institutes. Verleihungsrecht: Das Professoren-Collegiuin des Thier-Arzenei-Institutes. 40. Des Majors Carl Hildebrand. Capital: 1300 fl. Für einen Platz für Militär-Kinder im Gratzer Taubstummen-Institute, Verleihungsrecht : Der Statthalter in Graz. 41» Des General-Stabs-Arztes Dr. Franz Ritter Hoffmann v. Westenhof. Capital: 300 fl. Zu Gunsten der eine Trink-Cur gebrauchenden Militär-Mannschaft. Verleihungsrecht : Das Kriegs-Ministerium. 418. Des Hofrathes Franz Xaver Hüblee. Capital: 25.790 fl. Zu Stipendien für männliche mittellose Waisen von Militär-Parteien und Beamten. Verleihungsrecht : Das Kriegs-Ministerium. 43» Des Oberlieutenants Joseph Edlen v. Huster. Capital: 1000 fl. Zur Unterstützung der aus dem Militär-Garnisons-Spitale zu Gratz recon- valescirten Soldaten. Betheilungsrecht: Die Spitals-Commission. 44. Des Emerich Inkey v. Pallin. Capital: 420 fl. Für je einen Invaliden der beiden Warasdiner Grenz-Regimenter. Verleihungsrecht: Das General-Commando zu Agram. 45. Johann Nepomuk-Fond. Capital: 6798 fl. Für Unterstützung von Kanzlei-Beamten und deren Witwen. Verleihungsrecht : Ein Comité. 46. Erzherzog Joseph Carl Ludwig-Stiftung. Capital: 2000 fl. Zur Unterstützung der Cadeten-Schule des Infanterie - Regiments Nr. 60. Verwendungsrecht: Der Regiments-Commandant. (Gedruckt am 23. December 1867.) b4

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