Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1867 (Wien, 1867)

Anhang

Stiftungen. 847 2« Weiland Seiner kais. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erz­herzogs Ludwig............................................................................... 1 Für die Tochter eines Officiers des Infanterie-Regiments Nr. 8. Verleihungsrecht: Der Regiments-Inhaber. bj Mit der Widmung zu Gunsten einzelner Zöglinge« Die Stiftung der General-Majors-Witwe Theresia v. Seidl« Capital: 1340 fl. Für die jeweilig ärmste, doch bestconduisirte Oberlieutenants-Waise, in der Art, dass die Interessen während ihres Aufenthaltes im Institute angelegt, und ihr beim Austritte ausgefolgt werden. II. Officiers-Töchter-Erziehuugs-Institut zu Oedenbnrg. 1. Radetzky-Stiftung............................................................................... 2 Für verwaiste mittellose Officiers-Töchter. Verleihungsrecht: Das Kriegs-Ministerium. 2« Des Feldmarschall-Lieutenants David Freiherrn Kräutner v. Thatenburg ........................................................................... 1 V erleihungsrecht: Der älteste männliche Sprosse der Nachkommen­schaft des Stifters. 3« Des Feldmarschall-Lieutenants Peter Grafen Morzin..................... 2 Für verwaiste mittellose Officiers-Töchter. Verleihungsrecht: Das Kriegs-Ministerium. *4. Des Wiener Grosshandlungs-Greinium's.............................. 3 V erleihungsrecht: Das genannte Gremium. 111. ln anderen Erziehungs-Anstalten. Ä« In den englischen Fräulein-Stiften zu St. Pölten und Krems . 10 Für Töchter von k. k. Otficieren. Die Verleihung erfolgt durch Seine k. k. apostolische Majestät. 2. In Frauen-KIöstern der Monarchie................................................... 36 Für weibliche Waisen von Otficieren, Militär-Parteien und Militär- Beamten. Die Verleihung erfolgt durch Seine Apostolische Majestät den Kaiser. 3« Die Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung. Capital: 30.000 fl. C. M. Zur Erziehung weiblicher Waisen von Officieren in Privat-Erzie- hungs-Anstalten, dann zur Betheilung von Töchtern der Generale und Obersten mit Hand-Stipendien. Verleihungsrecht: das Kriegs-Ministerium. *4« Des Simon Wilhelm Schossberger de Tornya..................... 5 C apital: 10.000 fl. C. M. Zur Erziehung zweier aus Ungarn gebürtiger Mädchen von Militär- Personen im activen Dienste. Die Bestimmung der Stiftlinge erfolgt von Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth.

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