Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1867 (Wien, 1867)

Anhang

7 66 Stiftungen. Für einen der Würdigsten aus dem Mannschafts-Stan de des Infanterie- Regiments Nr. 17. Vertheilungsrecht: Der Regiments-Commandant. 46. Keinpcnfoml. Capital: 118.900 fl. Für decorirle Gendarmen. Verleihungsreeht: Der Gendarmerie-General-Inspector. 4?. Des Generals der Cavallerie Michael Freiherrn v. Kienms^er. Capital: 8441 fl. Für Individuen aus dem Stande der Mannschaft vom Wachtmeister ab­wärts des Huszaren-Regiments Nr. 8 auf jährliche Zulagen. Verleihungsrecht: Das General-Commando in Wien. 48. Des David König. Handelsmannes zu Marburg. Capital: 200 fl. Für den verdienstvollsten Mann des Landes-Gendarmerie-Commando Nr. 13. Verleihungsrecht: Der General-Inspector der k. k. Gendarmerie. 49. Der Königgrätzer Gemeindevertretung. Capital: 2000 fl. Für verwundete Krieger, deren Witwen und Waisen des Infanterie- Regiments Nr. 18. Verleihungsrecht: Die Stadt-Repräsentanz. 50. Oberst Johann von Körvér’sche Stiftung. Capital: 1000 fl. Für die zwei längst dienenden, bravsten und unbemitteltsten Gemeinen des Huszaren-Regiments Nr. 8. Verleihungsrecht: Der Regiments-Commandant. 51. Des Majors Franz Kollmann. Capital: 100 fl. Für den ältesten in der 1. Compagnie des Infanterie-Regiments Nr. 61 dienenden Gemeinen, Verleihungsrecht: Das Regiments-Commando. 53. Des priv. Grosshändlers Philipp G. Kopelly. Capital: 500 fl. Für jenen Gendarmen vom Wachtmeister abwärts des 8. Landes- Gendarmerie-Commando, welcher im Laufe des der Vertheilung vorausge­gangenen Jahres sich besonders ausgezeichnet hat. Verleihungsrecht: Der General-Inspector der k. k. Gendarmerie. 53* Des Bischofes Johann v. Síoválik. Capital: 2200 fl. Von den Interessen erhält der Regiments-Caplan des Infanterie-Regi­ments Nr. 33 jährlich 20 fl., um am 14. August, als dem Vorabende der im Jahre 1799 vorgefallenen Schlacht bei Novi, ein heiliges Mess-Opfer für die in Schlachten gebliebenen Mitglieder des Regiments zu verrichten. Von den übrig bleibenden Interessen erhält alle vier Jahre ein im genannten Regimente vom Unter-Officier oder Cadeten befördertes ver­dienstliches Individuum nach der Wahl des Regiments -Commandanten einen Equipirungs-Beitrag.

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