Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 85 5 18. Stiftung des Piseker Kreises für zwei aus diesem Kreise gebürtige und während des schleswig-holstein’schen Feldzuges im Jahre 1864 verwundete Invaliden des 18. Feldjäger-Bataillons. Das Stiftungs-Capital besteht in Staats-Schuldversehreibungen des Lotto-Anlehens vom Jahre 1860 pr. 1300 fl. Oesterr. Währung. Das Vorschlagsrecht hat das jeweilige Ergänzungs-Bezirks-Commando des Piseker Kreises, das Verleihungsrecht der Chef der dortigen politischen Kreis- Behörde. (Abth. 9, Nr. 4884, vom 21. Juli 1865.) 19. Seine Eminenz der Herr Cardinal-Primas von Ungarn haben von einem hereingebrachten Strafgeld-Betrage von 80 fl. Oesterr. Währung eine Stiftung für eine arme Militär-Waise zu gründen befunden. Das Capital besteht in der 5percentigen Verlosungs-Obligation pr. 140 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Ofen zu. (Abth. 9, Nr. 1178, vom 23. Februar 1866.) 20. Stiftung der Majors-Witwe Victoria Sollberger, für verunglückte, aus Mähren gebürtige Soldaten oder arme arbeitsunfähige Civil-Per- sonen, sowie deren Witwen und Waisen. Die 12 Stifllinge, und zwar 6 vom Militär und 6 vom Civile, sind jährlich am 31. Juli gleichmässig zu betheilen. Das Stiftungs-Capital wird bei der Universal-Militär-Depositen-Admini- stration mit 14.980 11. in verschiedenen Obligationen aufbewahrt. Die politische und Militär-Landes-Behörde haben als Stiftungs-Behörde zu fungiren. Das Vorschlagsrecht hat die Stadt-Pfarre zu St. Wenzel in Nicolsburg und das Verleihungsrecht der Curator. (Abth. 9, Nr. 3689, vom 9. Juni 1865.) 31» Stiftung des verstorbenen pensionirten k. k. Obersten Franz Stransky von Dresrtenberg, für die jeweiligen zwei ältesten Invaliden im Prager Invalidenhause. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen National-Anlehens- Obligation pr. 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Commandanten des Prager Invalidenhauses zu. (Abth. 9, Nr. 1366, vom 5. März 1866.) 22. Stiftung des Theater-Directors Carl Treumann, zur Betheilung von fünf invaliden Kriegern aus dem Feldzuge 1864, und zwar zwei des Infanterie-Regiments Nr. 14, zwei des Infanterie-Regiments Nr. 27 und einen des Feldjäger-Bataillons Nr. 9. In Ermanglung von geeigneten Invaliden der genannten Truppenkörper, sind invalide Krieger anderer Truppenkörper, nach Wahl des Kriegs-Ministeriums, zu betheilen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 3000 fl. Oesterr. Währung. Das Vorschlagsrecht haben die Commandanten der genannten drei Truppenkörper und das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 2480, vom 19. April 1865.) 23. Ein Ungenannter hat im Jahre 1865 nachfolgende zwei Stiftungen gegründet: 1. Für eine vermögenslose Ofticiers-Witwe oder Waise.