Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 833 dann der Stabsorte Neu-Gradisca und Glina des Gradiscaner und Graf Jella- cic 1. Banal-Grenz-Regiments, endlich der Ortschaft Sí. Georgen im gleich­namigen Grenz-Regimente Nr. 6 unterstützt werden sollen. Die Auswahl der zu betheilenden Familien oder Individuen ohne Unterschied der Religion, wohl aber mit vorzüglicher Rücksicht auf religiöse Moralität bei wirk- licher Armuth, steht den Militär-Communitäts-Magistraten und bezüglich Grenz- Regiments-Commanden, im Einverständnisse mit den Ortspfarrern unter der Beschrän­kung zu, dass die Unterstützung in einem Jahre für eine Familie oder ein Indivi­duum 20 Gulden nicht überschreiten, aber auch nicht weniger als 5 Gulden betra­gen darf. (Abth. 10, Nr. 1218, vom 10. April 186S.) 8. Stiftung der von dem schleswig-holstein’schen IIiIf’s-Com5ic zu Flensburg gegründeten und von Seiner k. k. Apostolischen Maje­stät allergnädigst genehmigten Stiftung für eine Witwe oder Waise eines im Feldzüge 1864 gefallenen k. k. österreichischen Soldaten vom. Feldwebel und Wachtmeister abwärts und in Ermanglung für einen invaliden Soldaten aus diesem Feldzuge, und in dessen Ermanglung für eine Witwe oder Waise oder Invaliden aus früheren Feldzügen oder der k. k. Armee überhaupt. Das Stiftungs-Capital besteht in Spercentigen Staats-Schuldverschrei­bungen pr. 860 fl. Das Verleihungsrecht stellt dem jeweiligen Kriegs-Minister zu. (Abth. 9, Nr. 8623, vom 21. December 1865.) Stiftung des königlich preussischen Hof-Lieferanten Johann Hoff, wornach fünf wohlverdiente Invaliden und zunächst solche, die den Feldzug 1864 mitgemacht haben, mit den Capitals-lnteressen zu befheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in verschiedenen öffentlichen Obligationen im Gesammtbetragevon 1380 fl. und die Stiftung hat den Namen: ,,HoflTsche Invaliden-Stiftung“, zu führen. Das Verleihungsrecht steht dem k. k. Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 1834, vom 31. März 1863.) 1©. Stiftung des verstorbenen pensionirten Oberlieutenants Joseph Edlen v. Bluster, zur Unterstützung der aus dem Militär-Garnisons-Spitale zu Gratz reconvalescirten Soldaten. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Metallique-Obligation der An­leihe des Jahres 1810, Nr. 15.677, vom 1. Mai 1858, pr. 1000 fl. zu 5 Percent. Das Betheilungsrecht hat die jeweilige Spitals-Commission. (Abth. 14, Nr. 1494, vom Jahre 1865.) 11. Stiftung des Alexander Mabath,-zum bleibenden Andenken an die Dienstleistung seines Bruders Franz Kabath, Rittmeister im k. k. Küras- sier-Regimente Kaiser Franz Joseph Nr. 11, unter dem Namen: ,,Kabath- Stiftung“, wornach jährlich ein invalider gut conduisirter Mann des ge­nannten Regiments mit den Stiftungs-Interessen zu betheilen ist. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen National-Anle- hens-Obligation pr. 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Regiments zu. (Abth. 9, Nr. 2312, vom 14. April 1866.) 1Ä* Stiftung der Genossenschaft der bildenden Künstler Wiens, vom Jahre 1864, für vier arme erwerbsunfähige invalide Soldaten der k. k. Armee, zunächst aus dem schleswig-holstein’schen Feldzuge des Jahres 1^64, und zwar vom Feldwebel abwärts, ohne Unterschied der Religion und Natio­nalität.

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