Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 837 Anzahl der Plätze in den Cadeten- Instituten und Akademien j Erziehung-s- häusern und Schul-Comp 122 184 Das Verleihungsrecht steht der Familie der Freiherren v. Moser zu. Das Stiftungs-Capital wird von dem nieder-österreichischen Ausschüsse verwaltet. Der Gemeinde JHohol...................................... Für Söhne von Gemeinde-Angehörigen ohne Unterschied der Nationalität und der Religion. Das Verleihungsrecht übt die Gemeinde aus. * 1 Des Johann v. Máko.......................................... Für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht behält sich der Stifter für sich und seine Descendenz vor. 1 'iß. Des Grafen Coloman Máko ............................. F ür Jünglinge katholischer, griechiscli-unirter und reformirter Confession aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, dem Litorale,der ehemaligen Wojwodschaft Serbien und dem Te- meser Banate, dann Siebenbürgen, deren Muttersprache die ungarische ist. Das Verleihungsrecht behält sich der Stifter vor, und geht dann auf seine Descendenten über. 1 ttí* Die Freiherr v. O’Bratty’sche ..................... F ür Jünglinge irländischer Geburt und Abstammung. Das Verleihungsrecht hat der Erzbischof von Dublin. Sollte von diesem kein geeigneter Aspirant vorgeschlagen Mrerden, erfolgt die Besetzung durch das Kriegs-Ministerium. 1 Die Stiftung der königl. Freistadt Ofen . . . Für Söhne von Bürgern der Hauptstadt Ofen; nur wenn aus den Bürgersöhnen sich keine Aspiranten melden, kann dieser Stiftungsplatz auch an Söhne von Gemeinde-Angehörigen, wenn sie auch das Bürgerrecht im engeren Sinne nicht erworben haben, verliehen werden. Das Verleihungsrecht übt der Gemeinderath aus. i £9. Die Graf Carl Ogara’sche ............................. F ür Söhne k. k. Officiere von irländischer Geburt, und in deren Ermanglung für adelige Jünglinge irländischer Abstammung. 1 * 127 185